Das hier ist nicht uninteressant für die die ihren PU oder VAN (jeweils zGG max. 3,5 to) als LKW zugelassen haben:
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.
Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
- Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
- Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Im Anhang div. Erlasse zu dem o.g. Thema.
NACHTRAG: Alle im Anhang genannten Bundesländer haben den Massnahmen-/Ausnahmenkatalog der Verkehrsministerkonferenz umgesetzt !! (Je nach Rückmeldung aus den Bundesländern, wird die Liste erweitert.)
Bitte melden Sie sich an, um diesen Anhang zu sehen.