Ab in die Tonne
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StVO §30 Sonn- und Feiertagsverbot für LKW über 7,5 to und LKW mit Anhänger (Ausnahmen)
- DEVIL963
- Erledigt
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Hab was interessantes gefunden
was auch immer Du "interessant" findest
Das alles ist längst überholter kalter Kaffe
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War mir ja schon klar, das du so was scheisse findest.
Für andere ist ein Merkblatt besser zu lesen und zu verstehen, als Gesetzestexte. -
War mir ja schon klar, das du so was scheisse findest.
Für andere ist ein Merkblatt besser zu lesen und zu verstehen, als Gesetzestexte.Du hast es immer noch nicht gemerkt, gelle?!!
Dieses Merkblatt ist uralt, und im Sinne dieses Threads inzwischen völlig überholt und FALSCH! Einiges aus dem Inhalt war damals bei der Herausgabe schon falsch.
Kurz gesagt: ein Fall für die Tonne!
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Hab nicht aufs Datum geachtet. Hätte man ja gleich sagen können, das es vom Datum her etliche Jahre alt ist.
Egal, habs ja entfernt.Gesendet mit Tapatalk
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Gibt auch eine Neufassung der Ferienreiseverordnung vom 06.10.2017
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Nun fallen auch hier nur noch entgeldliche Fahrten und dazugehörige Leerfahrten darunter.
Also Freie Fahrt zum Treffen!!!
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Das pdf ist aber auch schon länger frisch.
Wer bock hat zu lesen, hier was aktuelles:
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Die von dir angehängte Drucksache ist hinfällig, da die StVO bereits geändert ist: StVO §30 Sonn- und Feiertagsverbot für LKW über 7,5 to und LKW mit Anhänger (Ausnahmen)Da ist die von Tobi verlinkte FerReiseV ist neuer. Die hat nämlich zum 19.10.2017 einen Hinweis bekommen und unter §1 Absatz 1 heißt es seit dem:
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht geführt werden.
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