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§ 57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung
Gültig seit 2016, dürfte ja für manch einen interessant werden, der einen Chevy (oder so) über 3,5T ZGG zulassen möchte.
Kann nicht finden, ob es nur für Neuzulassungen gilt