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Bei mir erfolgt ja die Vollabnahme.
Ich muss Angaben vom Hersteller für das Modell erbringen, damit er die zulässigen Werte eintragen kann.
Hier ma 'ne kleine Orientierungshilfe.....
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jetzt weiß ich was mit Motorbrücke gemeint ist
danke dir
Moin Emanuel.
Zur AHK... Wenn du den Eintrag über Zug u Stützlast hast, schätze dich glücklich. Bei mir erfolgt ja die Vollabnahme.
Ich muss Angaben vom Hersteller für das Modell erbringen, damit er die zulässigen Werte eintragen kann.
Naja der Importeuer hat ja damals auch eine Vollabnahme machen müssen. Vielleicht hatte er auch ein Gutachten machen lassen, da er ja mehrere Autos einführt und vielleicht auch einen Bonus bei der Abnahmeorganisation hat. Wenn der das als Importeur bestätigt, ist das ja mehr wert, als wenn ein Privatmensch kommt.
Frag doch mal den Herrn Ingenieur wofür es sein Diplom braucht, wenn doch auch die Bürokraft Nummern auf Zetteln vergleichen kann....oder lieber nicht
jetzt weiß ich was mit Motorbrücke gemeint ist
Achte nur drauf, das das Teil lang genug ist (ja, hat das Mädchen auch gesagt).
Die meisten sind nur 150 cm, und damit kommste bei nem Chevy nicht weit.
....
Frag doch mal den Herrn Ingenieur wofür es sein Diplom braucht, wenn doch auch die Bürokraft Nummern auf Zetteln vergleichen kann....oder lieber nicht....
Na aber wir wissen doch alle, in D ist immer der in der Bringepflicht, der was haben will. 🙄
Anfangs hatte ich das erst so verstanden, dass er von der AHK traverse ein Zertifikat haben wollte. Nö, Chevrolet muss mir die Daten für Zuglast bescheinigen. Muss nochmal anfragen, ob eine Kopie einer Zulassungsbescheinigung gleichen Fahrzeugtyps ausreicht. Das sollte ja dann recht einfach sein.
Klar, aber der Inschinöör sollte selbst in der Lage sein, das auszurechnen. Aber da hat er bestimmt keine Lust dazu, bzw. würde dir dafür eine gepfefferte Rechnung stellen.
jetzt weiß ich was mit Motorbrücke gemeint ist
Achte nur drauf, das das Teil lang genug ist (ja, hat das Mädchen auch gesagt).
Die meisten sind nur 150 cm, und damit kommste bei nem Chevy nicht weit.
jop danke....da werde ich mir was passendes bauen. noch brauche ich es ja nicht aber gerade ist ja zeit.
Hallo Björn
Zur Hängerkupplung, wenn sie vom Hersteller verbaut wurde (siehe RPO Code) ist sie Eintragungsfähig. Allerdings nicht mit den darauf eingetragenen Daten . Ich habe den Einschub von Steinhoff und 2Tonnen Zuglast eingetragen. Das reicht für nen normalen Wohnwagen. 3,5t wie man meist von anderen hört sind in Berlin utopisch . Vielleicht solltest du dich
mal mit Sebastian von der Dekra unterhalten . Denn nur die Dekra darf im Osten Vollabnahmen machen. Für ein kleines Nummernschild (Hab ich auch ) brauchst du die Bestätigung vom Prüfer und musst eine Ausnahmegenemigung bei der Zulassungsstelle beantragen. Wünsch dir Starke Nerven . Für die Scheinwerfer gibt es ein Lichttechnisches Gutachten . Hab das ja letztes Jahr erst alles durch mit dem Suburban.
Gruß Lacker
Hi Björn 🙋♂️, hab mir letzten Juni eine Anhängelast eintragen lassen. Beim TÜV musste extra ein Prüfer für die Ermittlung in die Dienstelle kommen, die Terminabsprache war aber unkompliziert. Sichtkontrolle, Bremsmessung, Datenabgleich, fertig war die Eintragung der Anhängelast (kann aber wohl nicht jeder Prüfer). Wenn der Anhängebock Original drunter ist und du irwo einen Aufkleber oder Nummer findest hast du gute Chancen. Fahrzeugscheine oder Unterlagen von dem Bock aus’m Netz haben glaube wenig Chancen. Seine Aussage: würden Sie für Irgendwelche nicht nachvollziehbaren Angaben eine Unterschrift leisten? Viel Erfolg und klasse Thread
... Wenn der Anhängebock Original drunter ist und du irwo einen Aufkleber oder Nummer findest hast du gute Chancen....
Dachte ich auch 🤔
Mein vorliegendes Datenblatt hat den entscheidenden Eintrag nicht, somit ist der Aufkleber für die Katz.
Aber alles cool sehen. Es gibt immer Wege.
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Welchen Eintrag nicht? Anhängelast?
Hier die offizielle Begründung zur AHK...
.... Die aktuell verbaute Verbindungseinrichtung ist aufgrund ihrer fehlenden Bauartgenehmigung in Deutschland grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, unabhängig davon, welche Anhängelasten der Hersteller ausweist. Der Einschubkugelkopf ist nach aktueller Rechtslage nicht vorschriftsmäßig. Was ich allerdings nicht ausschließen kann: eventuell gibt es ja auf dem Zubehörmarkt einen findigen Hersteller, der für so ein System (Traverse mit Vierkant+Adapter) eine Baurtgenehmigung erhalten hat. Das beinhaltet dann aber auch die Traverse/Bock.
Meine Empfehlung: Umrüstung auf eine bauartgenehmigte Verbindungseinrichtung. Internationale ECE-Genehmigungen (ECE-R55) sind da in der Regel Stand der Technik, es gibt aber auch nationale Genehmigungen (erkennbar an einer Wellenlinie vor der Genehmigungsnummer).....
Sagt der TÜV SÜD.
Ich mache mir dann Gedanken, wenn es soweit ist. Andernfalls kommt ne neue dran.
Thema AHK vorerst abgeschlossen.
.... Die aktuell verbaute Verbindungseinrichtung ist aufgrund ihrer fehlenden Bauartgenehmigung in Deutschland grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, unabhängig davon, welche Anhängelasten der Hersteller ausweist.
äh, dann fahren wir ja alle, die original einen solche Verbindungseinrichtung ab Werk verbaut haben, illegal rum
oder wie soll man das jetzt verstehen
Tja Dierk, wie wir wissen, haben wir ja alle einige Dinge verbaut, die offiziell so nicht genehmigt sind.
Ich habe von einem Forumsmitglied noch eine 2. Adresse erhalten. Den Tipp gehe ich nach.
2 Meinungen sind immer besser. 😁
Allerdings glaube ich dem Herrn schon. Warum sollte der TÜV SÜD in Heilbronn beim Erstellen des Datenblatts den Eintrag der AHK "vergessen" haben?
Deshalb hatte ich nachgefragt worum es genau geht. Das die Anhängelast 1zu1 nicht übernommen werden kann leuchtet mir ein (wird in D wohl anders berechnet Geschwindigkeit Steigung), aber die Befestigung bzw. Zugkraft müsste doch gleich sein? Würde da gern noch was Infos haben (sorry Björn das ich in deinem thread schreibe denke ist auch für dich, wenn’s stört mach ich einen extra thread auf). Wenn meiner wieder läuft soll auch die ahk dran. Mein Anhängebock ist der Originale für das Fahrzeug mit allen Angaben drauf inkl. einer SAE Nummer. Dachte wäre die sicherste Variante. Wie soll’s sonst gehen?
Ich mache mir dann Gedanken, wenn es soweit ist. Andernfalls kommt ne neue dran.
Thema AHK vorerst abgeschlossen.
Selbst für einen neuen Reciver gibbet keine Freigabe, ABE oder anderen Nonsens....
Such dir nen Prüfer mit Eiern der das Ding über eine Einzelabnahme einträgt.
Such dir nen Prüfer mit Eiern der das Ding über eine Einzelabnahme einträgt.
Wie gesagt, 2. Prüfer Adresse erhalten.
Den suche ich bei Gelegenheit auf, wird aber 2-3W dauern. (Zeitmangel)
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