Danke für eure rege Anteilnahme. Um mal zu präzisieren, was man für wen braucht (ich hoffe, ihr fasst es nicht als Klugscheißerei auf - soll es nicht sein - ich muss mich nur mal ausk*):
Das erste Pampflet ist das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21". Das will die Zulassungstelle haben.
Wenn man einen Oldtimer mit H-Kennzeichen haben will, braucht man eine "Begutachtung für die Einstufung als Oldtimer gemäß §23 StVZO" - ebenfalls für die Zulassungsstelle.
Und weil man seinen Oldtimer (bzw. Import) ja nicht neumodisch verschandeln will, benötigt man für die zur StVZO abweichenden technischen Gegebenheiten eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und § 47 FZV. Das betrifft meist vor allem die Lichtanlage. Alles ist aber nicht genehmigungsfähig (sehr alte Hasen kennen das Winker-Problem). Der TÜV erstellt einem dafür ein "Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO und §47 FZV". Was geht, regelt dazu das "Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges der Klassen M1 und N1" (nach §21 StVZO sowie § 13 EG-FGV und über mögliche Ausnahmen von §70 StVZO. Dafür macht die Prüfstelle (bei mir TÜV) eben das Gutachten. Genehmigen muss die Ausnahme eine Behörde, bei uns das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Was mich nur gerade aufregt, ist, dass ein Gutachten vom TÜV nach all dem Regelschmonz denen einfach nicht reicht. Im Gutachten steht explizit drin, dass "Die Abweichungen im Rahmen des 'Merkblatts ...' liegen. Wie der TÜV schreibt: "Die Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigung/-en wird/werden vom Sachverständigen beführwortet."
Das Amt meint aber einfach mal, der TÜV weiß nicht was er tut, und muss ganz explizit und genau nach deren Wünschen im Feld 22 eintragen, wie es genau blinkt. Obwohl im Gutachten die Einhaltung der Regeln explizit genannt wird! Noch größer der Hohn mit der Nummer: "Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer: vorschriftsmäßig" nach §59 StVZO, so sagt es das Gutachten. Im Feld 22 der Fahrzeugbeschreibung ist halt nur ein Ort für die FIN erwähnt. Steht da bei Euch mehr? Oder steht da ein anderer Ort?
Nochmal als Hinweis: Ich weiß nicht, wie's blinkt. Hab ich mir bei der Probefahrt nicht angeguckt, Ich kann's jetzt auch gerade schlecht nachgucken. Fahrzeug steht mehr als 500 km weit weg. Ich seh auch ein, dass es Regeln gibt. Aber warum kann hier einfach jeder bestimmen, wie ihm die Einhaltung nachzuweisen ist?! Und ich darf hübsch über jedes Stöckchen springen...
Ich find's nur gerade extremst ärgerlich, weil ich hier seit Ende Februar mit dem Händler gemeinsam am Rudern bin... Hoffe, ihr versteht's.