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Beiträge von Wandlerautomatik

    Moin

    Bei meinem Chevy G20 von 1985 kann ich gerade meine Türverriegelung von innen schlecht betätigen, der Vielzahn des Hebels ist hin. Damit ich nicht immer das Fenster runterkurbeln und den Knopf draußen drücken muss, hab ich die Fensterkurbel gelöst: umstecken und Tür öffnen :)


    Das Problem ist aber nicht allein der Türhebel. Das Lager, in dem der Vielzahn sitzt, ist total ausgenudelt.

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    Bei Rockauto hab ich das Teil nicht gefunden. Kann mir wer helfen?

    Manchmal glaube ich, ich bin einfach nur blind. Andere wissen das vermutlich schon länger...


    Aber komisch sieht das schon aus. Das 5. Loch scheint weiter draußen zu sein, als die anderen originalen?! Trotzdem scheiße eigentlich. Na mal sehen, was ich hier noch alles anschleppe und ihr mich dann mit der Nase drauf stoßt...


    Aber die Trommel ist definitiv nicht umgebohrt. Die scheint es original so zu geben. Stellt sich die Frage, ob eine Steckachse mit 6 originalen Löchern existiert.

    Mich frappiert gerade, dass mein Chevy 6 Radbolzen hat, bei Rockauto nach Baujahr/Typ aber 5 Radbolzen die Norm zu sein scheinen. Mein sich daraus ergebendes Problem ist: wie finde ich Teile bei Rockauto? Ich brauch den Eisensatz - also den ganzen Kram aus dem Inneneren - der Trommelbremse. Eigentlich sieht das aber auf allen Howto-Bildern im Internet nicht anders aus, als bei mir (also abgesehen von der Bolzenzahl):

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    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. steht noch GM 8.5" - wie ordnet sich das denn oben in meine gepostete Schautafel ein?


    Und wegen "original": das Ding ist nach Auslieferung umgerüstet. Weiß der Geier, was da wirklich verbaut ist...

    heute zu Gast: mein G20 von 1985. Was ist denn hier so schönes verbaut?! Sicher haben sich alle Kandidaten gut vorbereitet! Und auch Sie, liebe Zuschauer an den heimischen Bildschirmen, dürfen mitspielen.


    Im Ernst. Ich hab diese schöne Schautafel.
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    Und dann ist hier meine Hinterachse:
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    Zehn Schrauben sind drin. Ist das nun die GM-10-Bolt? Oder die Chrysler 8.25?


    Vorn hab ich auch noch
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    Dana 60?


    Danke für Eure Hilfe.


    Stephan

    Das klingt nach einer größeren Operation. Wenn ich die Säule raushole, sollte ich wohl alles elektrische und nichtelektrische Verschleißteil wechseln, dessen ich habhaft werden kann, oder? Mein Blink-/Wischhebel schlackert jedenfalls ganz schön herum, ganz abgesehen von der rauen Betätigung. Die Fernlichtfunktion (heranziehen) funktioniert bei dem nicht, deswegen wurde dafür ein Fußschalter unten links im Fußraum verbaut - das ist zwar nicht original und wohl die alte Lösung, aber sogar recht praktisch.


    Also Blinker- und Fernlicht-Schalter stehen auf der Liste. Irgendwelche Lager, an die ich noch denken sollte? Teile vom Ganghebel oder der -anzeige?

    Moinsen,


    in meinem Chevy Van (1985) geht der Blinkerhebel sehr zickig zu bedienen. Gehe ich recht in der Annahme, dass Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.? Kriegt man den getauscht, wenn man die Verkleidungen "abrupft" oder muss da mehr raus?


    Mein Wischer kennt auch kein Interval, was ziemlich nervt. Der Hebel allein wirds ja nicht machen, das Relais wird wohl auch fällig. Kann mir da jemand nettes einen Link (Rockauto oder ähnliches) um die Ohren schlagen? Ich stell mich scheinbar an, bei der Suche.


    Liebsten Dank!

    So, vergangenen Sonntag konnte ich meine Kiste endlich holen. Hat sich etwas hingezogen. Unser liebes LaSUV hatte mir in die Ausnahmegenehmigung die Auflage reingeschrieben, das auch die Versicherung nochmal "Amen" sagen muss... Da ich den Zettel erst eine halbe Stunde vorm Termin auf der Zulassung in der Hand hielt, war da mit der Versicherung nichts mehr zu reißen. Aber immerhin hats die Woche drauf geklappt. Kleines Kennzeichen hinten wollte mir die Zulassungsstelle nicht geben, war ja nur die Breite begrenzt, die Höhe aber nicht. Selbstredend passt das 340er Kuchenblech nicht in die vorgesehene Aussparung, zu hoch.


    Egal, die Kiste ist problemlos nach Hause gefahren. Ist schon herzerwärmend, wenn so ein 35 Jahre alter Van mit einem kurzen Schlüsseldreh und auf der ersten Kurbelwellenumdrehung anspringt :)


    Gruß & Danke an Euch alle
    Stephan

    Ihr habt sicher Recht, umrüsten ist wohl wirklich der gangbarste Weg. Man spart sich vor allem künftig Ärger. Ich nehme mal an, dass die vorhandenen Kabelbäume für Zweikammer-Leuchten nicht reichen. Wenigstens eine Ader wird man für einen getrennten Blinker zu wenig haben, oder?

    Was steht denn nun unter Pkt. 22 in Deinem Gutachten?? Rück mal raus, sonst bringt die Diskussion hier garnüscht.

    Baudatum 02/1985*Umrüstung auf Allradantrieb inkl. Höherlegung durch 4 Wheel Drive Engineering (USA)*FIN a.Blechschild links hinter Frontscheibe*Scheiben,Gurte u.Lichttechn.Einr.bis a.Scheinwerfer für Abblendlicht ohne ABG*Amtl.Kennz.hinten bauartbedingt max.360mm breit*Abw.v.d.Vorschr.d.StVZO:§52a(1):Seitl.Rückstrahler hi.rot,§51a(6):Seitenmark-Leuchten hi.rot,§53a(4):Warnblinkl.hi.rot,§54(3):Fahrtricht-Anz.hi.rot,ausn.-Gehem.gem§70 StVZO erford.*Begründung der Abweichungen - siehe besonderes GA***



    Also bei Deinem Import steht der Ort der FIN in den Papieren?



    : Ich weiß nicht, wie's blinkt

    Scherzkeks, warum diskutierst Du dann??Frag doch einfach mal nach.

    Na dass ich da nicht gleich drauf gekommen bin - meine Güte, das hab ich längst getan, Antworten dauern halt auch manchmal. Wenn im Übrigen allen klar wäre, wer welche Unterlagen braucht, stünde oben nicht laufend was anderes zu den einzelnen Gutachten.


    Danke allen Tippgebern, für die Suche nach der eventuell irgendwo eingeschlagenen FIN.

    Danke für eure rege Anteilnahme. Um mal zu präzisieren, was man für wen braucht (ich hoffe, ihr fasst es nicht als Klugscheißerei auf - soll es nicht sein - ich muss mich nur mal ausk*):


    Das erste Pampflet ist das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21". Das will die Zulassungstelle haben.


    Wenn man einen Oldtimer mit H-Kennzeichen haben will, braucht man eine "Begutachtung für die Einstufung als Oldtimer gemäß §23 StVZO" - ebenfalls für die Zulassungsstelle.


    Und weil man seinen Oldtimer (bzw. Import) ja nicht neumodisch verschandeln will, benötigt man für die zur StVZO abweichenden technischen Gegebenheiten eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und § 47 FZV. Das betrifft meist vor allem die Lichtanlage. Alles ist aber nicht genehmigungsfähig (sehr alte Hasen kennen das Winker-Problem). Der TÜV erstellt einem dafür ein "Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO und §47 FZV". Was geht, regelt dazu das "Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges der Klassen M1 und N1" (nach §21 StVZO sowie § 13 EG-FGV und über mögliche Ausnahmen von §70 StVZO. Dafür macht die Prüfstelle (bei mir TÜV) eben das Gutachten. Genehmigen muss die Ausnahme eine Behörde, bei uns das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.


    Was mich nur gerade aufregt, ist, dass ein Gutachten vom TÜV nach all dem Regelschmonz denen einfach nicht reicht. Im Gutachten steht explizit drin, dass "Die Abweichungen im Rahmen des 'Merkblatts ...' liegen. Wie der TÜV schreibt: "Die Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigung/-en wird/werden vom Sachverständigen beführwortet."


    Das Amt meint aber einfach mal, der TÜV weiß nicht was er tut, und muss ganz explizit und genau nach deren Wünschen im Feld 22 eintragen, wie es genau blinkt. Obwohl im Gutachten die Einhaltung der Regeln explizit genannt wird! Noch größer der Hohn mit der Nummer: "Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer: vorschriftsmäßig" nach §59 StVZO, so sagt es das Gutachten. Im Feld 22 der Fahrzeugbeschreibung ist halt nur ein Ort für die FIN erwähnt. Steht da bei Euch mehr? Oder steht da ein anderer Ort?


    Nochmal als Hinweis: Ich weiß nicht, wie's blinkt. Hab ich mir bei der Probefahrt nicht angeguckt, Ich kann's jetzt auch gerade schlecht nachgucken. Fahrzeug steht mehr als 500 km weit weg. Ich seh auch ein, dass es Regeln gibt. Aber warum kann hier einfach jeder bestimmen, wie ihm die Einhaltung nachzuweisen ist?! Und ich darf hübsch über jedes Stöckchen springen...


    Ich find's nur gerade extremst ärgerlich, weil ich hier seit Ende Februar mit dem Händler gemeinsam am Rudern bin... Hoffe, ihr versteht's.

    Moin,


    Corona hat ziemlich viel durcheinander gebracht. Offenbar auch bei Behörden. Mein Landesamt für Straßenbau und Verkehr verweigert mir gerade die Ausnahmegenehmigung nach §70.

    • Es sei nicht zulässig, das die FIN nur auf einem Blechschild hinter der Windschutzscheibe steht.
      Findet man die FIN noch irgendwo im Rahmen eingeschlagen?
    • Das Gutachten vom TÜV sein nicht ausreichend, weil daraus nicht hervor geht, ob Blinker und Bremslicht getrennt funktionieren. Zusammen ist nicht zulässig.
      Ich soll das Gutachten überarbeiten lassen! Ich hab nicht geguckt, wie der blinkt und Lüneburg ist 500 km weit weg...

    Wir reden hier von meinem 1985er G20 mit Allrad. Kann mir vielleicht beim ersten Punkt wenigstens jemand einen Hinweis geben?


    Danke Euch
    Stephan



    MOD: Falsche Kategorie - Bitte besser auf die Kategorisierung des Forums achten. Thema verschoben.

    Gibt es irgendwo eine schöne Übersicht, welche Sitzgelegenheiten in den Chevy Vans verbaut waren? Ergoogeln konnte ich nicht allzuviel.


    Vielleicht frag ich auch mal konkret:


    • Gab es eine Dreiersitzbank in der zweiten Reihe?
    • Sitze in der zweiten Reihe mit integriertem 3-Punkt-Gurt gab's nur im Starcraft?
    • Gab es für die Bank in der dritten Reihe 3-Punkt-Gurte? Ab welchem Baujahr?

    Achja, wie ist das Zeug befestigt? Stumpf durch den Boden geschraubt? Oder gibt es da Verstärkungen drunter?


    Danke Euch
    Stephan