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E-Bay und der Bittere lästige nachgeschmack

  • Hier heisst es nur "abwarten".
    Du kannst in ersten Verfahren "Recht" bekommen, heisst aber nicht, wenn derjenige es darauf anlegt, dass Du im zweiten Verfahren "kein Recht" bekommst.
    Ist immer eine Auslegungssache vom Rechtsanwalt und Richter. Sowas ist schon öfters vorgekommen!


    mfg

  • Wohl war. Aber hinsichtlich der Fakten wird der Knaller dort auch keinen Erfolg haben.


    Ist ja echt schon ne langwierige Sache! :S


    Im Grunde ist das eindeutig. Als Privatmann hat man keine Haftung für Mängel am Fahrzeug, welches man verkauft, basta! Wenn dann noch im Kaufvertrag "Bastlerfahrzeug" steht, und "gekauft wie gesehen", gibts da nix dran zu rütteln. Der Käufer hat die Pflicht sich vom Zustand des Fahrzeuges zu vergewissern. Wenn nicht, geht er zu einem TÜV-Dekra Point, und lässt die Kiste durchchecken. Machen die in der Regel für ne schmale Mark. Oder man nimmt einen Gutachter oder Sachkundigen mit.
    Aber wenn er unterschreibt, dann ist das besiegelt. Dann wurde ein rechtlicher Kaufvertrag geschlossen über ein 50! Jahre altes Auto... Mit dem Vermerk: "Bastlerfahrzeug"!


    Mach dir keinen Stress, obwohl du da schon so manche Gehirnzelle bei gelassen hast! Das ist echt ärgerlich!


    Wie sieht das eigentlich mit der (beruflichen) Freistellung aus, wenn du vor Gericht erscheinen musst? Geht das auf deine Kosten? Oder muss der Knaller dir das erstatten?


    Lass den Kopf nicht hängen, und zieh den Burschen aus! Für so Kollegen hab ich keinen Mitleid!



    Damals als ich noch nen kleiner Koten war, wurde mal bei Grenzvermessungen, weil ein Nachbar angebaut hat, festgestellt, dass unsere Grenzpunkte nicht stimmten! Ein anderer Nachbar hatte quasi (Unser Grundstück ist in "L"-Form) auf einem Schenkel des "L´s" uns ca 160m² abgezwackt. Hat nie jemand gemerkt. Das wurde wohl schon vor jahrzehnten mal "verliehen" an den vorigen Grundbesitzer, weil der Vorbesitzer auf unserem Grundstück die Fläche nicht bewirtschaften konnte. Wie das damals so war. Dann wird nen Zaun gezogen um den Garten und fertig. Als die Grundstücke dann mit der Zeit weiterverkauft wurden, hatte man das nie erwähnt.


    Also Ende vom Lied:
    Der Kreis hat uns und unserem Nachbarn Post geschickt, mit der aufteilung der Parzellen. Also die Auszüge aus dem Kataster. Daraus ging hervor, dass uns im Grunde fast das ganze Stück bis zur Straße gehörte. Also unser Garten hätte dann zwei Metervor deren Küchenfenster geendet, und deren Einfahrt wäre dann auch nicht mehr da gewesen. Der Nachbar hatte sich aufgeregt, und hat meine Eltern angemacht! Vom allerfeinsten. Sogar uns Kinder hat der da mit reingezogen. Und wie Kinder so sind, haben die ja keinen Plan, was da gerade abgeht...
    Er hatte noch ein Stück Grund, was dann unsere Einfahrt gewesen war. Wir hatten aber ein Wegerecht. Das hätte er uns nicht nehmen können! Aber da mein Vater und meine Mutter ehrliche und gutherzige Menschen sind, haben sie ihm angeboten, die Fläche der Einfahrt, von der Fläche des uns zustehenden Grundstücks im Austausch abzuziehen, und den Rest dann neu abzustecken.
    Pustekuchen! Der wollte krampfhaft darauf bestehen, dass ihm das Stück Land jetzt gehört. "Weil das immer so war"! Aber da unwissenheit nicht schützt, war ihm egal! Mein Vater (juristisch erfahren durch amtstätigkeiten) hat ihn höflich darauf hingewiesen, dass er uns den Grund überlassen müsse. Verschenken will er ja nichts! Der "liebe" Nachbar wollte das natürlich nicht einsehen, und hat geklagt. Das volle Programm! Danach auch das volle Programm verloren! Mein Vater hat auch im Gerichtssaal vorgeschlagen, die Einfahrt gegen die gleichwertige Fläche im Abzug zu tauschen. Was dann nachher auch geschehen ist. Wären wir Arschlöcher gewesen, hätten wir auf der Einfahrt das Wegerecht halten können, und das GESAMTE Grundstück einziehen können! Da hätte er nichtmal was gegen machen können! Wir sind einfach nur dem Streit aus dem Weg gegangen. Das ist jetzt bestimmt schon 25 Jahre her. Und der Knaller guckt immer noch blöd rüber und grüsst scheinheilig!


    Jetzt hat mein Bruder zuhause angebaut (Ich wohne im Neubaugebiet) und alles takko! Nur der Kerl hat auf der Grenze zu Bruders Wohnhaus hin Holzhütten (2,50m hoch) gebaut. Mit Kleintierhaltung und Brennholzlager. ca 10 Meter! :blink:
    Dann noch an einer anderen Grenze in 2m Abstand nen Pavillon vom allerfeinsten mit Fundament und Doppelverglasten Holzfenstern (ca 2m Grenzbeb.). Durchmesser ca 5m! Das Haus (15m lang) steht auf der Grenze zur Strasse (dazwischen 3m Ausweichfläche/Gemeindegrund)! Daran seitlich auf der Grenze ca (inkl Hausbreite) 15m mit Garage und Partyraum. Macht dann in Etwa 42m Grenzbebauung.
    Ich hatte beim Neubau die Auflage: 9m Grenzbebauung zu einer Seite hin, 15m maximal gesamt!


    Letztens hat er von meinem Bruder das Efeu von den Rückseiten seiner Hütten abgerissen. Stumpf aufs Grundstück gelatscht, ohne zu fragen, und das Zeug abgerissen! Weil dadurch seine Hütten ja Schaden nehmen!
    Da hat mein Bruder ihm später nur zugerufen (er war zu dem Zeitpunkt nicht da und hat alles nach der Arbeit an der Erde gesehen, aber Omma hats mitbekommen) Wenn er ihn nochmal bei irgentwas erwischt, ist er fällig!
    Es besteht nichts schriftliches in Bezug auf seine Hütten und der Grenzbebauung. Also einen Anruf beim Kreis, und der Kettenbagger kann kommen! Hehe! Mal abwarten!
    Aber so wie mein Bruder sagt: "Lohnt nicht! Lange leben die ja sowieso nicht mehr!" (sind schon an die 80) :haumichweg:


    Ich brauch jetzt n Kaffee! Scheiss N8-Schicht!




    Dir weiterhin viel Erfolg bei der Sache!

  • Wohl war. Aber hinsichtlich der Fakten wird der Knaller dort auch keinen Erfolg haben.
    Ist ja echt schon ne langwierige Sache! :S
    Im Grunde ist das eindeutig. Als Privatmann hat man keine Haftung für Mängel am Fahrzeug, welches man verkauft, basta! Wenn dann noch im Kaufvertrag "Bastlerfahrzeug" steht, und "gekauft wie gesehen", gibts da nix dran zu rütteln. Der Käufer hat die Pflicht sich vom Zustand des Fahrzeuges zu vergewissern.


    So ganz stimmt diese Aussage nicht, Bastlerfahrzeug oder gekauft wie gesehen reicht nicht, um die Gewährleistung gänzlich auszuschließen. Dazu kommt noch der §444 BGB (arglistige Täuschung).
    Was im vorliegenden Fall der Grund sein könnte, kann man nur mutmaßen; der tatsächliche Kaufvertrag wurde ja bisher nicht in seinem originalen Wortlaut veröffentlicht.


    Deine schöne Nachtgeschichte liest sich sehr amüsant, kann aber in keinster Weise auf den Sachverhalt umgemünzt werden. Aber dazu gibt es auch genügend Literatur und Du wirst mit Sicherheit noch die eine oder andere Nachtschicht haben :hurra:

  • Moin!


    Arglistige Täuschung bei einem 50 Jahre alten Auto... :mrgreen:
    Ich denke mal, je älter so ein Fahrzeug ist, umso irrelevanter wird die Geschichte!
    Verkaufe ich nen zwei Jahre alten Golf, der mal nen Unfall hatte, wo wissentlich der Motor bald hops geht... Und ich das nicht angebe, Ok. Aber bei nem 50 Jahre alten Auto hat man halt mit versteckten Mängeln zu rechnen. Und etwaige Beschädigungen in der Vergangenheit sind da eher schwer nachzuvollziehen. Zudem das Auto bestimmt noch in Amerika ein paar Jahrzehnte verbracht hat. Nicht zu vergessen ist die Überschaubarkeit bei den Wagen von damals. Da ist nur mechanik. Elektrik nur für Beleuchtung und son Kram! Und Verschleissteile fallen nicht unter den Begriff "arglistige Täuschung"! Da müsste der Wagen schon geklaut und umgestanzt worden sein. :pinch:


    :top:


    Aber wir bleiben gespannt wie es ausgeht.


    :mrgreen:


    Ja, und Nachtschichten habe ich genug! :whistle: :haumichweg:

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