Korb für Anhängerkupplung - Ladungsüberstand

  • Ich fragte wegen dem Zwiespalt bezüglich der Markierung mit einer Fahne oder Schild und einer Wiederholung der Beleuchtung.


    Das war meine Grundfrage.


    Nicht die ob es machbar ist oder nicht.

  • Also geben tut sowas auf jeden Fall. Meine auch das dieser Korb mit einem Hirsch oder so befüllt war. :top:


    Viele Jäger mit kleinen Geländewagen wie zB ein Suzuki, fahren mit einem Korb. Darin entweder Reh oder Sau. Es sind aber alles gekaufte Körbe und nicht selbstgebaut. Natürlich sind in der Verpackung auch so kleine DIN a5 Zettelchen mit den 3 Buchstaben die mit "A" anfangen :silly: :cheer:

  • Eine AHK ist eine zugeinrichtung und nicht dafür da "Ladung" drauf zu sichern. Bau mal .......aber nicht kommen und heulen.
    Desweiteren sind diese Körbe soweit ich das noch in erinnerung habe nur für Landbetriebe und Förster zugelassen.

  • Anscheinend ist der Tenor immer noch an einigen hier vorbei gegangen. Dann schreibe ich meine Frage mal ein wenig um...


    Jetzt dürfen wir ja in Deutschland 1m Ladungsüberstand haben ohne markieren zu müssen. Wenn man über 1m kommt muss man mit einer Fahne, einem Schild oder einem Zylinder markieren. Da die Ladung mehr als 1m übersteht, ich die Rückleuchten und das Kennzeichen aber an der Ladung wiederholen möchte, ist meine Frage ob ich trotz dessen, dass ich die Leuchten wiederhole, mit einer Fahne oder einem Schild den Ladungsüberstand markieren muss? Die Leuchten sitzen tiefer als 1,5m über Bodenhöhe.


    Nichts von Korb, nichts von Kupplung gar nichts. Einfache Verfahrensfrage bezüglich Markierung und Beleuchtung. Mehr nicht.


    Darum geht es eigentlich nur. Tut mir leid wenn sich hier einige sofort persönlich angegriffen fühlen, weil ich deren Meinung nicht sofort annehme und umsetze.
    War nicht meine Absicht.


    Doch habe in bezüglich dieser nicht gefragt. Denn wenn ich nach einem Rezept für Bratkartoffeln frage und jemand nennt mir eins für Erbsensuppe, koche ich doch trotzdem Bratkartoffeln, oder? Oder muss ich dann Erbsensuppe kochen?

  • Okay verstanden. Du solltest dich diesbezüglich ans BAG (Bundesamt für Güterverkehr) wenden. Die sind spezialisiert für Ladungssicherung und besonders geschult mit den aktuellen Gesetzen und Verordnungen und kennen somit sowohl genaue Maßbestimmungen als auch Beleuchtungsvorschriften.

    Alles wird gut!


    Joet


    GMC Vandura 1995 350er (K) mit 4L60E

  • Eine AHK ist eine zugeinrichtung und nicht dafür da "Ladung" drauf zu sichern. Bau mal .......aber nicht kommen und heulen.
    Desweiteren sind diese Körbe soweit ich das noch in erinnerung habe nur für Landbetriebe und Förster zugelassen.


    Absolutes Fachhalbwissen...bitte behalte deine Unwahrheiten für dich, nachher glaubt jemand so etwas noch. Nicht böse gemeint, einzig eine konstruktive Kritik und zum Teil meine Meinung. Zumal völlig unbelegt...

  • Es ist schon lustig hier...
    Da vergisst man schon fast,dass die Delphine langsam vorm Wohnzimmerfenster Saltos springen.


    Rein vom Verständnis:
    Der dämliche Korb ist und bleibt (gesicherte) Ladung die über 1m über den hinteren Fahrzeugrand hinaus ragt.
    Eine zusätzliche/s Beleuchtung/Nummernschild wird doch nur wiederholt,wenn die Ladung die Fahrzeugeigene verdeckt?!
    Also muss der Korb,ob mit oder ohne Beleuchtung als Ladung mit Überlänge gekennzeichnet werden,denke ich.
    Ab einer bestimmten Länge muss zusätzlich ne Warnleuchte angebracht werden.

  • Der dämliche Korb ist und bleibt (gesicherte) Ladung

    Nein.
    Er ist, weil er in die Aufnahme des Bocks für die Anhängerkupplung eingeschoben und verschraubt wird, ein fest installiertes Anbauteil; zwar temporär installiert, aber in dem Moment fest verbunden. - Dies bedarf genau wie das Einschubstück der Anhängerkugel oder wie ein Spoiler o.ä., einer Abnahme per Einzelgutachten (mit Eintragung) oder einer ABE.


    Beides hat ein Eigenbau nicht, solange ein Gutachten nicht vorliegt. - Somit erlischt u.U. die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn der Eigenbaukorb angebaut ist.
    Die Folgen sind hinreichend bekannt.

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Hallo derskr,


    liest du auch meinen Beitrag? BAG ist deine sichere Auskunftsquelle!!!!!!!! Tu dir selbst den Gefallen und sprich die Fachleute an und versuche nicht hier im Forum den Stein des Weisen zu finden. Da hier wohl keiner die notwendige Ausbildung hat um dir eine gesetzeskonforme Aussage bieten zu können, hat es sich hier erledigt.

    Alles wird gut!


    Joet


    GMC Vandura 1995 350er (K) mit 4L60E

  • Hallo derskr,


    liest du auch meinen Beitrag? BAG ist deine sichere Auskunftsquelle!!!!!!!! Tu dir selbst den Gefallen und sprich die Fachleute an und versuche nicht hier im Forum den Stein des Weisen zu finden. Da hier wohl keiner die notwendige Ausbildung hat um dir eine gesetzeskonforme Aussage bieten zu können, hat es sich hier erledigt.


    Das oben habe ich doch gar nicht geschrieben. Wieso fährst du mich jetzt hier so an?


    Ich finde es nur mehr als lustig dass es hier im Forum zweierlei Typen von Menschen gibt.


    Nummer eins; die die sich auf keinen Fall irgenwie gegen den deutschen Irrglauben auflehnen möchten und sich immer, egal was passiert, auf ABE's berufen oder auf Zulassung. Typisch deutsch halt. Regulierte Regulationswut. Diese müssen andere Zwangsbelehren. Und können nicht akzeptieren dass man anderer Meinung ist.


    Und Typ 2 ist derjenige der Gesetze liest, sucht, recherchiert und zitiert, um dann festzustellen; "boa, da für gibt es keine Gesetze, super. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Ganz einfach"


    Ich gehöre zum Typ 2.


    Ich habe mit dem Thread abgeschlossen, ich habe einfach keine Lust mehr in diesem Thread über Sachen zwangsbelehrt zu werden, die ich gar nicht gefragt habe.


    Man sehe doch wieder den 2 oder 3 Post vor diesem hier.


    Anscheinend lesen doch leider manche User nicht den ganzen Thread, sondern nur einen Bruchteil dieser, und versuchen somit eine Schlussfolgerung aus einem Kontext von 3-5 Post zu ziehen obwohl zu diesen der ganze Thread von Nöten ist.


    Deshalb wende ich mich wie in deinem vor Post vorgeschlagen, an eine Behörde die mir hoffentlich weiter helfen kann.


    Gruß

  • Deshalb wende ich mich wie in deinem vor Post vorgeschlagen, an eine Behörde die mir hoffentlich weiter helfen kann.


    Es wäre sehr fein, wenn Du dann anschliessend das Ergebnis einer solchen offiziellen Auskunft auch hier posten würdest, vollständig natürlich. - Und zwar bitte auch dann, wenn es nicht Deiner "Meinung" entspricht.


    Ich bin übrigens weder Typ 1 noch 2 ..... :haumichweg: (Schon die Vorstellung ist idiotisch)
    Ich lese Gesetze und erkenne in diesem Fall, es braucht eine ABE oder ein Gutachten :mrgreen:
    .... was aber nichts Neues ist :lloll:

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  • Werde ich machen.


    Doch dann lass uns doch an deinen Gesetzen teilhaben wo geschrieben steht dass dieses keine Ladung ist, und eine ABE benötigt.


    Denn bis jetzt habe ich nirgends gelesen das man es brauch. Immer nur Hörensagen.

  • Hab jetzt endlich die passenden Antworten für deine Fragen.
    1. Dein selbstgebautes Korbding braucht keine ABE, da keine Abnahme durch TÜV.
    2. Wird die Beleuchtung des KFZ abgedeckt, muss eine zusätzliche Beleuchtung angebracht werden.
    3. Eine Absicherung durch rote Fahne bei Überlänge entfällt, wenn zusätzliche Beleuchtung vorhanden.


    gesendet mit Tapatalk

  • Aus einem anderen Forum wo über den exakt gleichen Sachverhalt bezüglich der ABE diskutiert wurde.


    Dort hat der TÜV allerdings schon geantwortet worauf ich allerdings noch warte.


    Auf eine Antwort der BAG warte ich auch noch.
    -------------
    tekagage schrieb:


    Antwort auf meine Anfrage beim TÜV, beigefügt hatte ich ein Bild meines heck-pack:


    Guten Tag XXXXXXXX,



    der abgebildete Lastenträger gilt als Ladung, eine TÜV-Abnahme ist hierbei nicht erforderlich.


    Es gilt natürlich die Bedienungsanleitung zu beachten, und die Eignung der zu Einsatz kommenden Anhängekupplung. Als Belastungsgrenze gilt immer die zulässige Stützlast der Anhängekupplung bzw. die zulässige Stützlast verwendeten Kraftfahrzeugs.



    Mit freundlichen Grüßen


    XXXXXXXXXXXXXXX


    TÜV SÜD Auto Service GmbH
    Gattingerstraße 22, 97076 Würzburg


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