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Warum es besser ist KEINEN Führerschein dabei zu haben.

    • Offizieller Beitrag

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    Von Katharina Batz


    Unser Mandant – nennen wir ihn mal Willi Brause – war ein sehr ordentlicher Mann. Irgendwann hatte er gelernt, dass man *immer* alle seine Dokumente bei sich zu führen hatte, insbesondere den Führerschein und den Fahrzeugschein, wenn man Auto fährt. Schließlich kostet so etwas im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld von 10 €, das Willi Brause gerne sparen würde.


    So kam unser Willi Brause Anfang Juli 2013 in eine so genannte „Allgemeine Verkehrskontrolle“. Er hatte einen schlechten Tag gehabt, was er dem kontrollierenden Beamten auch mitteilte. Dieser sah auch die leicht geröteten Augen von Willi Brause. Aber er hatte einen ganz anderen Verdacht: Drogen oder (legale) Medikamente, nach deren Einnahme man nicht oder nur eingeschränkt Auto fahren darf. Und er machte das, was in seiner Dienstvorschrift steht und nahm Willi Brause zur Blutuntersuchung mit auf das Revier. Dort nahm ihm ein Polizeiarzt eine Blutprobe ab und die Polizei ihm vorläufig den Führerschein weg wegen des „Verdachts auf Teilnehme am Straßenverkehr unter dem Einfluss betäubender Substanzen“.


    Wenn die Polizei in ihrer Subjektivität diesen Verdacht halbwegs logisch begründen kann, darf sie das. Willi Brause bekam ein schönes Sicherstellungsprotokoll und stand vor der Polizei im Wissen, jetzt nicht mehr sein Fahrzeug fahren zu dürfen.


    Vollkommen unabhängig, ob Willi Brause jetzt „schuldig“ oder vollkommen „unschuldig“ war, die Pappe war weg und zumindest während des gegen ihn laufenden Strafermittlungsverfahrens darf er kein Fahrzeug mehr fahren. Eine Blutuntersuchung dauert je nach zu suchender Substanz 3 – 12 Wochen und wird meistens durch die Gerichtsmedizin durchgeführt. In dieser Zeit darf auch der (unschuldige) Willi Brause kein Fahrzeug mehr führen.


    Da die Blutuntersuchung nichts ergeben hatte, bekommt Willi Brause Anfang Oktober 2013 Post von der Staatsanwaltschaft mit dem lapidaren Hinweis, dass das gegen ihn eingeleitete Verfahren eingestellt wurde. Seinen Führerschein bekommt er mit der gleichen Post zurück und darf ab diesen Zeitpunkt wieder sein Auto fahren.


    Was wäre passiert, wenn Willi Brause seinen Führerschein bei der Polizeikontrolle nicht dabei gehabt hätte?
    Hätten die Polizisten ihm das Autofahren trotzdem verbieten oder sogar den Führerschein trotzdem wegnehmen können? Das Autofahren kann die Polizei nur für den einen Tag der Kontrolle verbieten, den Führerschein kann sie nicht wegnehmen, weil Willi Brause ihn ja nicht bei sich geführt hatte. Am nächsten Tag dürfte sich Willi Brause wieder vollkommen legal an das Steuer seines Autos setzen können (und damit vollkommen legal zu seinem Anwalt fahren sollen), weil der Lappen sich ja im Besitz von Willi Brause befindet.


    Warum? Die Polizei darf nur das beschlagnahmen oder sicherstellen, was sie findet und in den Händen hält. Hätte Willi Brause seine Pappe nicht dabei gehabt (weil er sie beim letzten Besuch bei Tante Erna in Dortmund hat liegen lassen), wäre der Führerschein nicht sichergestellt worden.


    Die Polizei hätte möglicherweise über die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Sicherstellung beantragen können. Dies dauert erfahrungsgemäß etwa eine Woche. Dann hätte Willi Brause einen Brief vom Gericht im Kasten gehabt und eine weitere Woche Zeit für eine Stellungnahme bekommen. Geht Willi Brause spätestens dann zu einem Rechtsanwalt, müsste dieser erst die Ermittlungsakte einsehen, um überhaupt zu prüfen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Insgesamt sind von der Kontrolle gerechnet schon mindestens drei Wochen verstrichen, in denen unser Willi Brause vollkommen legal ein Fahrzeug hätte führen können.


    Das Gericht muss dann die Stellungnahme des Rechtsanwalts weiter prüfen und kann erst dann entscheiden, ob der Führerschein trotzdem eingezogen wird. Vielleicht liegt ja dann auch schon das Ergebnis über die Blutuntersuchung vor, die Willi Brause entlastet hätte.


    Vollkommen egal, ob Willi Brause nun unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gefahren ist oder nicht, hätte er seinen Führerschein nicht mitgeführt, wäre er ihn nicht (vorläufig) losgeworden.


    Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen. Denn machen wir uns nichts vor: Die Polizei verfügt über so viele Computer gesteuerte Möglichkeiten, an Ort und Stelle herauszufinden, ob jemand einen Führerschein, einen Jagdschein, einen Waffenschein, eine Flugerlaubnis, einen Angelschein und und und…. besitzt. Dies alles und noch viel mehr kann die Polizei über den Personalausweis jederzeit herausfinden.


    Zwar handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Willi Brause den Führerschein nicht bei sich führt, aber selbst wenn man im Falle einer Polizeikontrolle dann 10 € berappen muss, ist dieses im Ergebnis billiger, als die Kosten, die man hätte, wenn die Pappe (auch nur vorläufig) entzogen wird – vom Ärger und Aufwand einmal ganz abgesehen.:-)


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    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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  • Das nenne ich ja mal hochinteressant :denk:
    Das hat was. Obwohl, stelle ich mir das nicht ganz so einfach und klar vor.

  • In Österreich leider anders hier kann die die Polizei egal ob Lappen oder nicht die Fahrerlaubnis entziehen.
    LG
    Hundshoden

  • Die Rechtslage ist in Deutschland eindeutig. Fahrerlaubnis und Führerschein sind zwei Dinge. Die Polizei entzieht die Fahrerlaubnis und stellt den Führerschein mit dieser Amtshandlung vorläufig sicher (Sicherstellungsprotokoll). Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt die Fahrerlaubnis und nimmt den Führerschein in amtliche Verwahrung, wenn die Beschlagnahmegründe hinreichend sind. Das Dokument Führerschein ist hier der amtliche Ausweis der Fahrerlaubnis. Das Gesetz kennt auch nicht den Begriff "Fahren ohne Führerschein", es heißt "....ohne Fahrerlaubnis". Der Artikel ist also nonsens. Jeder der in eine Kontrolle gerät und die Fahrerlaubnis vorläufig bei hinreichenden Verdachtsgründen entzogen bekommt macht sich strafbar, wenn er ein Fahrzeug führt, den Führerschein aber in der Tasche hat. Erst ein negatives Ergebnis von Blut- Drogentest heben die Verdachtsgründe auf und berechtigen nach deren Mitteilung durch amtliche Stellen ein Kraftfahrzeug (wieder) zu führen.

  • Dazu fällt mir aus eigener erfahrung auch ein tipp ein.


    Häufig denkt man, auf die frage " haben sie was getrunken" am besten zu antworten "vielleicht ein bierchen..." - falsch gedacht.


    In dem moment, indem man zugibt auch nur die einen tropfen getrunken zu haben - MUSS die bullerei einen blasen lassen/ bluttest machen usw. - nochmal - die beamten müssen dann blasen lassen... Haben keine wahl, ist vorschrift...


    Wenn man sagt " keinen tropfen" liegts im persönlichen ermessen des beamten, d.h. Er kann entscheiden wie er WILL...


    Mich hat das damals den lappen gekostet und heute trink ich ja nix mehr...


    Gruesse


    Achim

  • Entschuldigung, aber das heisst also, das du damals nicht ganz ehrlich warst :whistle: . Wenn du nix getrungen hättest, wäre dein Lappen in deinem Besitz geblieben. ;)


  • Nein - damals hab ich der streife gesagt, dass ich was getrunken hatte. Der test hat mir dann mit 0,88 (grenze 0,8 ist lange her...) ein vierwöchiges fahrverbot beschert.


    Die zwei polizisten von damals waren allerdings so nett und haben mich dann heimgefahren - ich durfte ja nicht mehr - waehrend der 20km von siegen nach ruckersfeld kamen wir ins gespräch und mir wurde diese "regel" so mitgeteilt.


    Gruesse


    Achim

  • m

    waehrend der 20km von siegen nach ruckersfeld

    Am Arsch der Welt - in Ruckersfeld. Hast du dich hier in der Gegend mal rumgetrieben, in Ruckersfeld hätte ich fast ein Haus gekauft.

  • Am Arsch der Welt - in Ruckersfeld.


    ...und nochn bischen weiter draussen - liegt oechelhausen...


    Jepp - hab paar jahre in ruckersfeld gewohnt - war super. Klasse dorfgemeinschaft

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