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*Dringlichst* Frage zu Verkaufsabwiklung bei Ebay

  • weiß jemand, wenn ich einen offenen Fall in der bucht, wegen eines nicht bezahltem Artikel offen habe, und dieses schließe...ist dann der Kauf(vertrag) ungültig. bzw storniert oder so?
    die Angelegenheit liegt beim Anwalt, nur wenn der Fall bis morgen nicht geschlossen wird, ist die Angebotsgebühr wohl weg .

    Gruß Micha :headbang:

    Behandel jedes Problem wie es ein Hund tun würde....

    wenn du es nicht essen kannst oder damit spielen,

    dann Pinkel drauf und gehe weiter.....


    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

    das die, die es vergessen haben, mich noch am Arsch lecken können...... !!!

    :wegrenn:

  • So lange du mit dem Verkäufer/Käufer oder Ebay selbst keine Einigung erzielt hast, ist der Kaufvertrag gültig.
    Auch wenn du den Vorgang schließst oder stornieren willst bist du in der Pflicht
    Was sagt denn dein Anwalt, bzw. hast du Ebay schon mal kontaktiert?

  • Japp! Auch wenn du den Fall schließt ist hat die Rechtslage des Vertrages noch Bestand!

  • rechtsmäßig ist es ja alles soweit klar.und das läuft ja auch alles.
    war halt nur die frage, das wenn ich den eröffneten fall wieder schließe, ob dann die gesamte auktion somit wiedersprochen wird, sprich rückgängig gemacht?


    käufer zahlt defenitiv nicht und die wahre wird er auch nicht abnehmen, reagieren tut er auf den ebay fall auch nicht. hat es mir aber per mail mitgeteilt ( was alles dem anwalt vorliegt)


    ist halt eben mein bedenken, das wenn ich den fall jetzt schließe, um die angebotsgebühren erstattet zu bekommen, ob es die sofortkaufsache mit dem wildklicker da irgendwie beeinträchtigt

    Gruß Micha :headbang:

    Behandel jedes Problem wie es ein Hund tun würde....

    wenn du es nicht essen kannst oder damit spielen,

    dann Pinkel drauf und gehe weiter.....


    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

    das die, die es vergessen haben, mich noch am Arsch lecken können...... !!!

    :wegrenn:

  • Wenn ich nicht irre, bekommst du deine Gebühr wieder zurück, wenn in eBay ein Fall eröffnet wurde und es nicht zu einer Einigung kommt. So viel ich weiß, wird der Käufer auch darauf hin gesperrt. Ist aber nicht in Stein gemeiselt.

  • naja , ich werd einfach mal den Fall schließen und sehen was passiert.
    Anwalt hängt ja schon mit drin, und die Ebay Auktion ist ja Kaufvertrag. hab ich ja alles schwarz auf weiß


    Mal sehen was passiert wenn ich den Fall schließe

    Gruß Micha :headbang:

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    dann Pinkel drauf und gehe weiter.....


    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

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    :wegrenn:

  • Ebay geht dasn am Ar..... vorbei.
    Schicken standart Schriftverkehr raus und das wars. Fall geschlossen. Und Ende.
    Hab ich mit verkauften und nicht bezahlten Autoradios hinter mir.
    Gebühr wir dann später gutgeschrieben.

  • naja wie auch immer.
    is nun erledigt. Käufer bekommt , laut aussage, einen vermerk und fertig.



    Fall geschlossen .... eigentlich dieser Fred dann ja auch :top:

    Gruß Micha :headbang:

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    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

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