Hmm, so ganz kann ich Gregs Kommentar nicht stehen lassen. Greg: wenn Du was zum lesen darüber hast wäre das nett, lass mich auch gern vom Gegenteil überzeugen, doch weiß nur das was uns hier direkt an den Stationen gesagt wurde und danach würde ich als normaler Fahrzeughalter auch gehen!
Als ich bei mir fragte (weil ja Gefahr durchsegeln bestand) sagte mir GTÜ das ich weiter fahren darf (Mai 2013), solange keine Stilllegung!
Zudem hatten wir das Thema grad Nov. 2013 mit nem Corolla (Bremse hinten Kleinigkeit und kleine Durchrostung an Schweller, keine Funktionseinschränkung im Betrieb!). Dadurch auch mit TÜV und GTÜ gesprochen. Der Wagen segelte durch mit Pflicht Wiedervorführung. (Die Besitzerin hatte arge Angst ob sie noch fahren darf und fragte selber an drei Stellen nach, sie war komplett auf den Wagen angewiesen.)
Wiedervorführung Pflicht, doch da der Wagen komplett fahrbereit war durfte er die ganze Zeit uneingeschränkt weiter gefahren werden! Sonst wäre eine Stilllegung erfolgt! Und der mitzuführende Fehlerbericht sagt (laut den dreien) nur aus, das a) kein Bußgeld verhängt werden kann wegen Überschreitung des TÜVs in dem Zeitraum und b) das man eben nur noch vier Wochen Zeit hat und bis zum Termin wieder hin muss, sonst danach eben Strafen bekommt! (die dann drastischer ausfallen können) Und bei Stilllegung muss das Fahrzeug vom TÜV-Gelände abgeschleppt werden. Es darf nicht mehr aus eigener Kraft zur Werkstatt fahren.
Unser Golf segelte auch durch im März 2014, auch er (diesmal Elmshorn) durfte munter weiter fahren.
Es gilt auch noch der Irrglaube das bei leicht überzogen nichts passiert. Das kommt ganz auf die Station an...
Und der Zettel von Werkstatt mit Kostenvoranschlag und Werkstatttermin (kann erst später in die Werkstatt weil de nicht können und überzieh deswegen bis dahin), der hilft auch nicht mehr, da reagiert die Polizei etwas unwirsch drauf (zumindest hier, das was die Prüfer teils relaxter sind holen die Ordnungshüter wieder rein)
Außerdem wird oft geglaubt das man den ganzen Monat noch nutzen kann wenn man Anfang des Monats hin fährt und durchsegelt. (Sprich Anfang März prüfen, Wiedervorführung Ende April, da ich ja März eh noch TÜV habe) Frag mich wer auf die Idee kommt, höre die öfter...
Dafür: auch wenn man drastisch überzogen hat kann man ungeschoren davonkommen, wenn man belegen kann warum (Wiederaufbau Fahrzeug,...), doch dann direkten Weg von dem langen Standplatz zum TÜV.
Bei mir wurde noch nie ein Gurt geprüft und die Prüfer und anschnallen? Nö...
Unsere schauen sich lieber den Verbandskasten an und meckern wenn die VIN im Rahmen net sauber ist.
Doch weiß das im Umkreis auch einige heftige Prüfer unterwegs sind. Also lieber machen lassen.
Mirko dir viel Glück! Wünsche Dir das nix weiteres dazu kommt!