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fedex-vorlageprovision

  • howdy
    rock auto und vorlagenprovision
    habe gestern ein mail von meinem kumpel gekriegt der sagt wer innerhalb 10 tagen die zollgebühren bei fedex bezahlt muß die 10 € plus 1.90 € umsatzsteuer nicht bezahlen. war mir schon immer komisch das man einfach so mal schnell über 10€ gebühren verlangen kann ohne dies auf der rechnung zu begründen werde das gleich mal so machen habe nämlich gestern eine rechnung von fedex erhalten.
    mein kumpel der ein mopar fährt hat das aus dem mopar forum und da haben anscheinend schon sehr viele dies so gemacht und keine beanstandung oder mahnung erhalten check it out.


    manni

  • Irgendwer hat doch hier schonmal geschreiben das wenn man sich kostenlos bei Fedex anmeldet die 10€ auch nicht Zahlen muss.

  • Richtig, zumindest das mit dem Anmelden.
    Du kannst eine Kundennummer beantragen sowie eine Vollmacht erteilen das die Verzollung von FEDEX übernommen werden soll. Du hinterlegst deine Bankverbindungund und bestätigst die Kostenübernahme (ZOLL + STEUER). Dann entfällt die Gebühr und Zoll und Steuer wird abgebucht. Es kommt eine detaillierte Zollrechnung per Post gegen die du Einspruch einlegen kannst wenn was nicht passt.


    Vorteil:
    Fedex Verzollt regulär nur bis ca. 150€ ohne Kostenübernahmebestätigung, das wäre damit vom Tisch. Hast du das nicht dauerts eventuell länger weil die erst schriftlich haben wollen das du bereit bis das zu zahlen. Bei UPS übrigens auch, die wollen schließlich nicht das beim Zoll ausgelegte Geld verschenken.
    Zoll und Steuer sind durch den besseren Kurs meist weniger als wenn du im Vorraus beim Händler zahlst. (macht aber nur sehr wenig aus)
    Du brauchst kein Bargeld bei Zustellung im Haus haben.


    Die andere Sache mit den 10 Tagen kann ich mit nicht vorstellen.
    Das ist sicher nicht so gedacht falls es klappt.
    Fedex legt in deinem Namen Zoll und Steuer aus, also bezahlt es beim Zoll. Das wollen die auf jeden Fall vom Kunden erstattet bekommen.


    Gruß Tobi

  • jetzt schau ich einmal was passiert habe heute 22,70€ überwiesen und ich denke die werden sich schon melden wenn sie die 10 € plus davon 19% mehrwertsteuer haben wollen schauen mir mal


    manni

  • Hier wird allerlei durcheinandergebracht.
    Also, die rechtliche Situation präsenteirt sich wie folgt.


    Vorlageprovision, Gebühren oder wie immer diese Dinge genannt werden, müssen definitiv nicht bezahlt werden.
    Grund: Der Empfänger der Ware steht in keinem Vertragsverhältnis mit dem Ausleiferungsdienst.
    In der CH ist es sogar verboten, Packete zurückzubehalten, weil etwa keine Bezahlung an der Türe erfolgt bei Übergabe.
    Mit der Unterschrift quitiert man lediglich, d.h. man bestätigt damit, das Packet erhalten zu haben.
    Ein Vertragseintritt ist damit niemals verbunden!!


    Gebühren niemals zahlen!!


    Man kann argumentieren, 10 Euro seien ja nicht so viel, es lohne sich nicht darum zu streiten. Das Gegenteil ist der Fall. Einerseits habt Ihr auch diese 10 Euro zuerst verdienen müssen. Zum anderen verlangen diese Anbieter jedem ein paar Euro. So erwirtschaften sie jeden Jahr eine Summe in Miiliardenhöhen, die nicht gerechtfertigt ist. Die einzigen die davon profitieren, sind dann die Börsenspekulanten!


    Das Gesetz schreibt diesen Firmen vor, dass sie die Originalpapiere der Zollbehörden mit den entsprechenden Veranlagungen wie Zoll und MwSt beilegen müssen, wenn sie ihre Rechnungen verschicken. Damit wird es für den Empfänger transparent, wieviel die Firma vorab für Zoll und MwST ausgegeben hat. Das muss auf jeden
    Fall bezahlt werden. Aber alles, was darüberhinausigeht ist ungerechtfertigt. Also, Zoll und MwST vom Gesamtbetrag abzhiehen und bezahlen, den Rest nicht. Im übirgen gibt es keine juristischen Handhaben für die Anbieter, ihre Gebühren, Vorlageprovisionen ode wie das immer heissen mag, einzutreiben.
    Das Geld, für Ihre Dienstleistung, nämlich das Porto, habt Ihr bereits mit der Rechnung bezahlt, darauf werden i. d. R. Porto und Verpackung verrechnet. Weiteres Geld haben die Anbieter nciht zugute..


    Hoffentlich konnte ein wenig Licht in diesen Dschunge gebracht werden.


    Kunibert Knaller



    Nicht bei Fedex. anmelden, sonst ensteht automatisch ein Vertrag, d.h. man ist dann dort Kunde und muss evtl. auch die Gebühren bezahlen.

  • :hurra:
    Soeben gefunden in den "Allgemeinen Bedingungen" (das Kleingedruckte) von Fedex. Gilt auch für sämtliche anderen Anbieter.
    Hier versuchen sie einen faulen Trick, der aber juristisch nicht funktionert. Also, nicht einschühctern lassen.
    Der Trick geht wie folgt:


    Fast überall in den allgemeinen Bedingungen wird der Vertragsnehmer als "Versender" bezeichnet. Die einzige Ausnahme ist die Rubrik Nr. 13, wo in nebulöser, nicht näher defininierter Weise plötzlich vom "Zahler" die Rede ist (sogar der Anbieter selbst, setzt diese Wort in Anführungs- und Schlusszeichen". Damit will man den Empfängern einfach nur imponieren, um ihen die Gebühren abzocken zu können. Tatsächlich ist aber keine juristische Definition vorhanden, wer jetzt nun plötz licher "Zahler" sein soll. Also wird demzufilge kein Richter zu Ungunsten des Empfängers entscheiden. Aber so weit, also bis vor Gericht geht es gar nicht. Die Anbieter wissen sehr genaus, dass sie damit keine Chancen haben und es käme ihne demzufolge viel zu teuer zu stehen.




    "13. ZÖLLE UND STEUERN
    13.1 Unbeschadet der Abschnitte 4.6 und 4.7 und sofern und soweit einschlägig, ist FedEx berechtigt, im Namen der verantwortlichen Partei ("der Zahler") die von den Zollbehörden angesetzten Zölle und Steuern als Vorschuss zu leisten. Bzgl. aller Sendungen kann FedEx den Zahler kontaktieren bevor die Zollabwicklung vollständig abgewickelt ist, um die Vereinbarung zu Rückzahlung bzgl. der verauslagten Beträge zu bestätigen. FedEx kann nach eigenem Ermessen Bestätigungen von Rückerstattungsvereinbarungen fordern als Bedingung für die Vollendung der Zollabwicklung und Auslieferung einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Fälle, in denen an Empfänger geliefert wird, die FedEx nicht kreditwürdig erscheinen oder in Fällen von Sendungen mit hohen Deklarationswerten.



    13.2 Weigert sich der Empfänger oder ein Dritter, von dem die Rückzahlungsbestätigung verlangt wurde, die für die Zollabfertigung notwendigen Zollabgaben und Steuern zu erstatten, benachrichtigt FedEx den Versender. Falls der Versender sich weigert, FedEx die verauslagten Beträge angemessen rückzuerstatten, wird die Sendung an den Versender zurückgeschickt, abgestellt in einem gewöhnlichen oder in einem Lagerhaus des Zolls oder als unzustellbar angesehen (s. Abschnitt 16 "UNZUSTELLBARE SENDUNGEN"). Der Versender ist dann verpflichtet, sowohl die ursprünglichen Kosten als auch die Rücktransportkosten zu tragen. Falls FedEx irgendwelche Beträge in Zusammenhang mit Zollabgaben und Steuern vorleistet, entweder am ursprünglichen Zielort oder beim Rücktransport, ist der Versender verpflichtet, diese Beträge sowie alle Gebühren und Zuschläge zu bezahlen, die mit der Vorleistung der Zollabgaben und Steuern durch FedEx in Zusammenhang stehen.



    13.3 Sendungen können verspätet sein, wenn FedEx keine ausreichende Bestätigung der Rückerstattungsvereinbarung bzgl. der vorgeleisteten Zollabgaben und Steuern erhalten kann. Solche Verspätungen oder anderes vertragswidriges Verhalten begründen keine Haftung von FedEx aus und stellen keine Überschreitung der zugesicherten Lieferzeit dar noch fallen sie unter die Geld-zurück-Garantie (s. Abschnitt 17. „GELD-ZURÜCK-GARANTIE“ und Abschnitt 19: „HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE“)



    13.4 Falls FedEx Zollabgaben und Steuern vorleistet, behält sie sich das Recht vor, Zuschläge zu erheben. Dieses ergibt sich aus der zur Zeit des Versandes gültigen Preisliste von FedEx. Der Versender kann auch FedEx bzgl. weiterer Informationen zu dem Extraentgelt anrufen. Ungeachtet der Tatsache, dass FedEx sich das Recht vorbehält, Güter versteigern zu lassen oder die Güter auf andere Weise zu entsorgen/veräußern, um die Kosten, die nicht rückerstattet worden sind, zu decken, haftet der Versender weiterhin für solche Kosten."

  • Aber die Steuern muss ich ja so oder so bezahlen, warum also nicht den Service nutzen.
    Wohnt ja nicht jeder neben nem Zollamt um den Mist zu holen.
    Und bei den Öffnungszeiten vom Zoll sowieso nicht.


    Was also das Gezeter?

  • Hallo Manni,


    was hat FedEx gesagt das Du die 10+MwSt. Teuronen bearbeitungsgebühr abgezogen hast? Hat FedEx gemeckert? :roll:
    Habe jetzt das gleiche Thema. 19,90 EUST plus die 10 EURO + Märchensteuer. 55% Berabeitungsgebühr finde hoffungslos überzogen! :to:


    Gruß
    Peter

  • Moin


    na das interessiert mich jetzt aber auch, ob Du mit der Nummer durchgekommen bist.
    Dann wird in Zukunft gekürzt.


    Danke für das Thema


    Gruß
    Rolf

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