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Rechtschutzversicherung , was zahlt sie...?

  • Hallo zusammen.


    Ich habe mal eine Frage , vielleicht kann sie mir ja jemand beantworten.


    Es geht um folgendenden Sachverhalt...


    P1 - Kfz-Halter und Versicherungsnehmer sind eine Pers. , die im eigenen Pkw von P2 zum Flughafen gefahren wird.


    P2 fährt dann selbiges Fahrzeug wieder zurück zum Wohnort von P1.


    Auf dem Rückweg ereignete sich ein Unfall mit Blechschäden , die Schuldfrage wurde nicht eindeutig herausgefunden...


    11 Monate vergehen mit 3 Gerichtsterminen , jedoch wurde P2 nicht als Zeuge geladen.


    Das Gerichtsurteil stellte fest , das P1 Voll schadenspflichtig ist und verdonnert diese zu 1000,15,- Euro... Widerruf wurde zugelassen binnen 4 Wochen.


    Sollte P1 nicht in den Widerruf gehen , oder der Anwalt dies abraten , wer kommt dann für die 1000,15,- auf????


    Zahlt hier die Rechtschutzversicherung von P1 , oder kann P2 auch regrespflichtig werden????



    Fragen über Fragen.... Kann jemand von Euch Licht ins dunkle bringen???

  • Hey Heiko,
    ich schreibe anhand meiner Erfahrungen:
    P1- Kfz-Halter ist pflichtig, da es sein Wagen war.
    Da aber P1 nicht gefahren ist muß P1 jetzt eine Rechnung an P2 stellen.


    P2 sollte für solche Fälle privat versichert sein, dann würde die eventuell einspringen, oder die Person selbst.
    Aber wesshalb wurde P2 nicht als Zeuge geladen? war wohl sehr eindeutig!!!


    Soweit ich weiß, zahlt die Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten etc. aber nicht den Schaden.
    Auch wenn P2 das Auto nicht gehört, hat diese einen Führerschein und muß sich an die Regeln halten.
    P2 ist der eindeutige Ansprechpartner,


    habs überarbeitet, sorry,
    Grüße,
    Ben

    Macht Euer Ding und Lebt :cool: denn Morgen. . . . . . .!!!

  • Ok ,Ok soweit ist das ja klar , ich muß vielleicht genauer werden.


    Also P1 hat durch eine vorhandene Vollkasko den Schaden schon ersetzt bekommen , wurde auch in den Prozenten hochgestuft , der beschädigte Pkw hatte einen wirtschaftlichen Totalschaden.


    Folgendes ist passiert , P2 hilt an einem "Park-Seitenstreifen" an um in einen Kiosk zu gehen , als P2 wieder zum Pkw ging stand auf der Strasse ein Gelenkbus des Örtlichen Nahverkehrsbetrieb und wartete an einer Baustelle auf die weiterfahrt.


    P2 Stieg in das Auto als plötzlich der Bus sich in fahrt setzte und durch einen kleinen Schwenker das Gelenk des Busses die Fahrertür des Pkw´s erfasste und nach vorne hin verbog .


    In folge dessen wurde der Pkw mehr als 2m in der Parkbucht in Fahrtrichtung nach vorne bewegt und erlitt somit noch einen Felgenbruch sowie Reifenplatzer.


    Die Polizei ermittelte den Busfahrer als Schuldigen , da er beim anfahren , sich vergewissern muss , das keine Gefahr für 3te besteht.


    Nach dem der Busfahrer dann zur Kasse gebeten wurde (35,- Verwahngeld) , änderte dieser seine Meihnung und beteuerte das er nicht schuld sei.


    Die Beamten vermerkten dies und meinten "öffentlich" sollen sich andere mit der Schuldfrage befassen.


    Es gab 3 Zeugen + den Fahrer P2.


    Jedoch wurde der Fahrer P2 nicht vor Gericht gehört. Mann beruft sich auf die Zeugenaussagen der 3 anderen Personen.


    Nun kam das Urteil , P1 wurde verdonnert die Gerichts u. Anwaltskosten zu tragen.


    Hier nun mein Einwand.... Zahlt nicht die Rechtschutz Versicherung diese kosten , oder stehe ich vollig auf dem Schlauch.


    Es handelt sich nicht um die Schadenskosten!!!


    Die Frage ist auch , ob P1 nicht in Berufung gehen sollte damit zumindest bei der ungeklärten Schuldfrage ein Vergleich statt findet , somit würde jede Partei nur seine eigenen Kosten tragen.



    Bitte berichtigen wenn ich mich irre.

  • Eine Rechtschutzversicherung zahlt in der Regel nach vorheriger Meldung und Annahme des Falls.


    Jetzt aber mal ne Gegenfrage:


    Wenn P1 eine Rechtschutzversicherung hat, warum hat er/sie die nicht von Anfang an in den Fall involviert? Rückwirkend diese hier einzubeziehen wird etwas schwieriger. Aber es schadet ja nicht diese JETZT anzufragen, und einen Anwalt für Verkehrs recht JETZT hinzuzuziehen, bevor durch weiter Mutmaßungen die Einspruchsfrist verstreicht.

  • Eine Rechtschutzversicherung zahlt in der Regel nach vorheriger Meldung und Annahme des Falls.


    Jetzt aber mal ne Gegenfrage:


    Wenn P1 eine Rechtschutzversicherung hat, warum hat er/sie die nicht von Anfang an in den Fall involviert? Rückwirkend diese hier einzubeziehen wird etwas schwieriger. Aber es schadet ja nicht diese JETZT anzufragen, und einen Anwalt für Verkehrs recht JETZT hinzuzuziehen, bevor durch weiter Mutmaßungen die Einspruchsfrist verstreicht.


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    • Offizieller Beitrag

    Rechtschutz ist hier eigentlich schon zu spät.
    P1 muss P2 für den Schaden an %te Verlust und dem Eigenschaden am Fahrzeug nun eine Rechnung schicken und der hätte das schon lange seiner Privaten Haftpflicht melden müssen.


    Dann stellt sich noch die Frage : Wie ist das mit den %ten bei der Versicherung, weil der der die SF Klassen bekommt war ja nachweislich im Urlaub.
    Der dürfte eigentlich nicht runterstuft werden (wird aber trotzdem gemacht von den Versicherern) was aber eigentlich falsch ist, da ja die Person in die SF Klassen eingeteilt werden und nicht das Fahrzeug als solches.

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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  • wenn ich das richtig blicke: P2 war Fahrer vom Auto des P1 - richtig?


    Die Private Haftpflicht von P2 zahlt keinen Schaden, der mit einem Kraftfahrzeug von P1 verursacht wurde. Auch nicht wenn klar ist, dass P1 am wenigsten Schuld trifft. Die PHV würde einen Schaden zahlen, den P2 mit direkter Einwirkung seiner Person am Auto von P1 verursacht hätte, vereinfacht gesagt. Aber nicht, wenn P2 mit dem Fahrzeug von P1 im Strassenverkehr "teilgenommen hat".

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

    • Offizieller Beitrag

    Nee .. nicht den Schaden am Fahrzeug von dritter Person... Das ist klar.


    Die PH von P2 zahlt (wenn entsprechender Vers.Umfang vorliegt) den Schaden am Fahrzeug von P1 welches ja nur zur RÜckführung überlassen wurde.
    EIns ist auf jedenfall sicher: P2 ist haftbar für den Schaden am Fahrzeug von P1.


    Aber die ganze Nummer ist von vorne bis hinten schon verkorkst und verdreht, das noch nicht mal der eigentliche Fahrer (also P2) zu irgendwelchen Verhandlung als Zeuge gehört wurde, spätestens dann hätte ich meinen Anwalt gewechselt, denn der hätte den Vorladen lassen müssen.


    P1 kann doch dazu gar nichts sagen, weil sass ja im Flieger zum Zeitpunkt des Unfalls.


    Ob da noch irgendwas zu retten ist, wage ich zu bezweiflen.

    Gruß Thomas

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  • Nee .. nicht den Schaden am Fahrzeug von dritter Person... Das ist klar.


    DAS sowieso nicht.

    Zitat


    EIns ist auf jedenfall sicher: P2 ist haftbar für den Schaden am Fahrzeug von P1.


    Und genau DA muss ich widersprechen, jedenfalls wenns um den Zusammenhang mit der PHV der Person 2 geht.
    Ich bin mir relativ sicher, dass dem nicht so ist. Die PHV von P2 zahlt nicht den Schaden am Fahrzeug von P1.


    Soll mal ein Fachmann hier was dazu sagen. ;)

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

    • Offizieller Beitrag

    So wie du es zitierst ist es aus dem Zusammenhang gerissen.


    Ich schrieb:

    Die PH von P2 zahlt (wenn entsprechender Vers.Umfang vorliegt) den Schaden am Fahrzeug von P1 welches ja nur zur RÜckführung überlassen wurde.

    Wichtig hier die Randbemerkung in Klammern.. - WENN entsprechender Vers. Umfang vorliegt - es gibt nämlich auch PH Tarife die solche Schäden inkludieren.


    Dieser Satz:

    EIns ist auf jedenfall sicher: P2 ist haftbar für den Schaden am Fahrzeug von P1.

    Sagt nur aus DAS P2 Haftpflichtig gegenüber P1 ist, nicht ob den Schaden die PH von P2 zahlt oder nicht.


    NACHTRAG: Davon abgesehen, kann man in einem Forum dahingehend keine Lösung erwarten, damit muss man zu einem Anwalt (Verkehrs- und Versicherungsrecht) der Ahnung von dem hat was er tut. Das Thema ist zu Komplex und zu verworren und verfahren (wenn der Sachstand auch so stimmt wie dargestellt)

    Gruß Thomas

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  • sowas kann man auch nicht in einem Forum zielführend diskutieren. Das muss man immer persönlich/telefonisch mit dem richtigem Ansprechpartner machen.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Zitat

    Rechtschutz ist hier eigentlich schon zu spät.
    P1 muss P2 für den Schaden an %te Verlust und dem Eigenschaden am Fahrzeug nun eine Rechnung schicken und der hätte das schon lange seiner Privaten Haftpflicht melden müssen.


    Das ist in der PHV aber weit ab von der Standarddeckung.... Vielleicht gibt es sowas, keine Ahnung. Aber generell tritt die PHV hier nicht ein.


    Zitat


    Dann stellt sich noch die Frage : Wie ist das mit den %ten bei der Versicherung, weil der der die SF Klassen bekommt war ja nachweislich im Urlaub.
    Der dürfte eigentlich nicht runterstuft werden (wird aber trotzdem gemacht von den Versicherern) was aber eigentlich falsch ist, da ja die Person in die SF Klassen eingeteilt werden und nicht das Fahrzeug als solches.


    Der SFR gehört zu dem Versicherungsvertrag. In dem Versicherungsvertrag ist ein Fahrzeug versichert. Dabei ist es unerheblich, welcher Fahrer den Unfall verursacht hat.


    Zum Thema Rechtsschutz. Irgendwie geht aus den Schilderungen nicht hervor, wer hier von wem vor Gericht gebracht wurde...


    Aber wie schon gesagt wurde, eine Deckungszusage ist immer vorher einzuholen...

  • Hallo Heiko,
    wie lautet eigentlich die detalierte Begründung im Urteil wesshalb die 1000,- bezahlt werden müssen?
    Und grundsätzlich ist P2 ja gefahren und hat dort auch geparkt und nicht P1, also trägt er die Verantwortung.
    Normal müsste doch jetzt auch die Versicherung von P1 das Geld von P2 anfordern.
    Ich denke da gibt es noch Gelegenheiten nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
    Eventuell ehält P1 vom Versicherer noch Post, mit der Gelegenheit der % wegen den Schadensbetrag an die
    Versicherung zurück zu zahlen, dies ist dann der Punkt wo P2 bezahlen müßte.
    Übrigens; zur % Anstiegsvermeidung bieten Versicherer einen Rabattschutz an, da hat man dann einen Unfall im Jahr frei!
    Gruß, Ben

    Macht Euer Ding und Lebt :cool: denn Morgen. . . . . . .!!!

  • Vor 7 Jahren:
    Der Ex meiner Tochter hat Ihr Auto zu Schrott gefahren(ohne Führerschein, besoffen und 2 Personen an Bord)
    Die Versicherung lief auf die OMa.
    Auf meine Frage was jetzt mit dem Auto sei sagte er nur, das ginge in nichts an, meine Tochter hätte im ja den
    Schlüssel gegeben, Er hat sich aber seeeeehr gründlich geirrt!
    Die Versicherung(Vollkasko) hat vorgelegt und hat sich aber alles vom Ex zurück geholt

    Macht Euer Ding und Lebt :cool: denn Morgen. . . . . . .!!!


  • Leute, es hat doch gar nix damit zu tun, wem das Fahrzeug gehört und wer Versicherungsnehmer ist. Der Versicherungsschutz gilt für das Fahrzeug! Und wenn ein Kumpel, die Geliebte oder Omma damit berechtigt fährt, ist wumpe.

  • Zitat

    Vor 7 Jahren:
    Der Ex meiner Tochter hat Ihr Auto zu Schrott gefahren(ohne Führerschein, besoffen und 2 Personen an Bord)
    Die Versicherung lief auf die OMa.
    Auf meine Frage was jetzt mit dem Auto sei sagte er nur, das ginge in nichts an, meine Tochter hätte im ja den
    Schlüssel gegeben, Er hat sich aber seeeeehr gründlich geirrt!
    Die Versicherung(Vollkasko) hat vorgelegt und hat sich aber alles vom Ex zurück geholt


    Was ganz anderes. Hat mit dem hier geschilderten Fall nix zu tun und ist nicht wirklich vergleichbar.


    Außerdem geht es eigentlich um Die RS.

  • Erstmal vielen Dank für die rege beteiligung an diesem Thema.


    Ich versuch Eure Fragen zu beantworten:


    Im Gerichtsurteil wird erwähnt das P1 auf Grund der 3 Zeugenaussagen (2 Zeugen von der Gegenseite , 1 Zeuge von P1) und einem Verkehrsgutachten nicht die "Volle Unschuld" beweisen konnte und somit die Prozesskosten ,Anwaltskosten sowie Gerichtskosten zu tragen hat.


    Die Vollkasko wurde sowie auch die Rechtschutz von anfang an hinzugezogen.


    Die Versicherung von P1 hat den Restwert bzw. den Wiederbeschaffungswert des Kfz schon ersetzt , sowie Sämtliche Unkosten , wie Abschleppen vom Unfallort bis Zuhause.


    Dafür wurden die %te erhöht und zwar um 10%.


    P2 hat kein Privathaftpflicht nur eine Rechtschutz und eine Kfz-Haftpflicht mit TK.




    Ich weiß , das wir hier keine konkrete Lösungung finden werden , mir geht es nur darum wer am Ende vom Lied diese 1000,15,- Euro Zahlen muß.


    P1 oder die Rechtschutzversicherung von P1 , oder gibt es tatsächlich Ansprüche gegen P2....?



    Weiter geht es um den Widerruf , dieser ist bis zum 29.04.20114 zu stellen. Da P2 mit dem Urteil alles andere als zufrieden ist sollte klar sein. Denn aus der sicht von P2 ist eindeutig die Gegenseite von P1 "schuldig" , sollte dann nicht das Gericht ein "unentschieden" pfeifen....???


    Eigentlich müßte der Anwalt von P1 (Allgemein Advokat) doch den Wideruf begrüßen um P1 zumindest von den Kosten runter zubekommen?


    Also sprich , einen Vergleich erziehlen , wo jede Partei seine eigenen Kosten Trägt , somit wären das 507,50,- Euro pro Partei.

  • hallo,deine Frage zur Verkehrsrechtsschutzversicherung, P1 braucht eine eigene für sein Fahrzeug..diese regelt Schaden am Fahrzeug und Schuld des Fahrers (natürlich in Verbindung mit KfZ Haftpflicht ).


    P2 braucht seine eigene VR um sein Recht duchzusetzen ( Punkte, Bußgeld ........usw.)


    Die private Haftpflicht zahlt nicht bei fahrenden KfZ..! :kopp:
    Lieber man hat als man hätte...... :top:


    Viele Grüße aus dem Erzgebirge Andreas :gassi:

  • Also wenn ich das richtig verstehe....


    Wird die Verkehrsrechtschutz von P1 sämtliche Unannehmlichkeiten begleichen inklu. Gerichts , Prozess und Anwaltskosten , natürlich in verbindung mit der Haftpflicht und Kasko.


    Wenn dann P1 gegenüber P2 z.B. die Mehrkosten für die Versicherungen sprich die differens bei einer hochstufung einfordern will muß P1 also P2 verklagen....?


    Um von der Verkehrsrechtschutz von P2 Schadenersatz zu bekommen...?


    Ich blick da nicht mehr durch , ich bin der Meinung das an P2 eigentlich keine Kosten weitergegeben werden könne/dürften... , da ja keine Straftat vorlag. Nur ein Blechschaden ohne Personen Schäden.


    Und hierfür ist ja die Versicherung von P1 zuständig , da es ja auch das Kfz von P1 war.


    HIer könnte P2 kolanterweise sich an den hochgestuften Vers. Beiträgen beteiligen....?


    Ich werde es ja erleben was dabei raus kommt , da ich mit P2 befreundet bin.


    P2 meint jetzt das diese 1000,15 Euro die P1 zahlen muß , von P1 irgentwie von P2 eingefordert werden kann....


    Vielleicht geht P1 ja auch in Revision und ein Vergleich kommt zu stande. Was dann ja den effekt hat das P1 nur noch 507,50 bezahlen brauch , bzw. deren Verkehrsrechtschutz.



    Wenn ich noch denkfehler eingebaut habe, bitte korregieren....

  • Nun kam das Urteil , P1 wurde verdonnert die Gerichts u. Anwaltskosten zu tragen.


    Hier nun mein Einwand.... Zahlt nicht die Rechtschutz Versicherung diese kosten , oder stehe ich vollig auf dem Schlauch.


    Die Rechtsschutz (bzw nur die Verkehrsrechtsschutz zahlt NUR, wenn das Verfahren eingestellt, gewonnen (wenn der Versicherungsnehmer Kläger ist) wurde oder freigesprochen wurde.
    Wurde der VN schuldig gesprochen bzw hat den Prozess verloren, zahlt auch die VRS nichts!
    Das steht aber auch in den AGB der Versicherer

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