Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage , vielleicht kann sie mir ja jemand beantworten.
Es geht um folgendenden Sachverhalt...
P1 - Kfz-Halter und Versicherungsnehmer sind eine Pers. , die im eigenen Pkw von P2 zum Flughafen gefahren wird.
P2 fährt dann selbiges Fahrzeug wieder zurück zum Wohnort von P1.
Auf dem Rückweg ereignete sich ein Unfall mit Blechschäden , die Schuldfrage wurde nicht eindeutig herausgefunden...
11 Monate vergehen mit 3 Gerichtsterminen , jedoch wurde P2 nicht als Zeuge geladen.
Das Gerichtsurteil stellte fest , das P1 Voll schadenspflichtig ist und verdonnert diese zu 1000,15,- Euro... Widerruf wurde zugelassen binnen 4 Wochen.
Sollte P1 nicht in den Widerruf gehen , oder der Anwalt dies abraten , wer kommt dann für die 1000,15,- auf????
Zahlt hier die Rechtschutzversicherung von P1 , oder kann P2 auch regrespflichtig werden????
Fragen über Fragen.... Kann jemand von Euch Licht ins dunkle bringen???