Der Blaurock hat Recht...
Die Formel ist nur die RECHTLICH MÖGLICHE MAXIMAL Grenze.
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Dann frage ich mich aber, wieso mein S10 PU im Moment nur 900kg gebremst ziehen darf, laut VIN-Decoder aber maximal auch 2,8to?!?! <_<
Dann müsste ich ja theoretisch auch "nur" nen stabilen Schweinhaken mit der entsprechenden Auslegung montieren, dem netten Mann vom TÜV das Vorlegen, das der PU laut Hersteller 2,8to statt 900kg ziehen darf und beten, das er die Änderung vornimmt, oder? :bandit:
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Bei uns (CH) brauchst du, falls die korrekten Angaben dem Amt nicht bekannt sind, eine Bestätigung vom Hersteller. Habe mich an "Chevrolet Suisse" gewendet. Und dann natürlich eine durchgängig genug starke Anhängevorrichtung. Sprich: Traverse, Einschub und Kugelkopf selber müssen für das Gewicht ausgelegt sein. Das schwächste Glied in der "Kette" ist massgebend.
Edit: Ich hatte bisher kein Gesammtzugsgewicht eingetragen und daher eine tiefere Anhängelast. Neu werde ich dann ein Gesammtzugsgewicht von 4515kg und eine Anhängelast (gebremst) von 2600kg. Das beladene Auto plus Anhänger darf dann nicht schwerer als 4515kg sein. Kann die 2600kg also nur ausnutzen wenn ich alleine und ohne Gepäck im Auto sitze. Ev. ist es bei deinem S-1o Pickup ja ähnlich.
Gruss
Dominik -
Bei meinem TrailBlazer 4.2 LTZ Bj.8/2003 steht im original FahrzeugBrief
vom 25.08.2003 (habe den TrailBlazer NEU beim Chevihändler im Deutschland gekauft)Anhänger mit Bremse 2608 kg
Anhänger ohne Bremse 680 kgIn meinem neuen Brief vom 14.10.2008 (wurde wegen Umzug erneuert)
ist keine Anhängerlast weder Reifen noch Felgengröße eingetragen.
Im KFZ Schein vom 14.10.2008 habe ich dann die Gasanlage und die beiden Reifengrößen eintragen lassen,
da nur die 215/70R16 übernommen wurden; ich aber schon immer ab Werk 245/65R17 fahre.
Felgen laut KFZ Schein habe ich keine.Die Anhängerlast von 2608 bzw. 680 kg wurden übernommen.
Eine Stützlast ist auch nicht Eingetragen, steht aber auf der Anhängerkupplung.Zur Sicherheit habe ich eine Kopie vom 1. Fahrzeugbrief noch im Handschuhfach
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Zitat von "Hector":3mpgrlcd
Dann frage ich mich aber, wieso mein S10 PU im Moment nur 900kg gebremst ziehen darf, laut VIN-Decoder aber maximal auch 2,8to?!?! <_<Dann müsste ich ja theoretisch auch "nur" nen stabilen Schweinhaken mit der entsprechenden Auslegung montieren, dem netten Mann vom TÜV das Vorlegen, das der PU laut Hersteller 2,8to statt 900kg ziehen darf und beten, das er die Änderung vornimmt, oder? :bandit:
So ist es..
DIe ABE der AHK ist der Knackpunkt. Steht da weniger drin, dann KÖNNTE das Zugfahrzeug zwar mehr,
darf aber nicht weil die AHK dies begrenzt.Übrigens müssen AHKs nicht mehr eingetragen werden, die ABE mitführen reicht, dergleichen gilt für Reifen.
(Nur wer hat ne ABE für Reifen ??? Die sollte man dann doch besser eintragen lassen... LOL) -
Zitat von "roping-guy":72x95d92
Für was bitte braucht man 3,5t Anhängelast????? Was wollt ihr denn da drann hängen?????.........
zbsp
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hzggw 3500 kg
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@eci. Hmm lecker. mit nem G20 voran und ich meld meine Wng ab. always on the roard - to drive, not to arrive anywhere, just to drive
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Zitat von "stefan.rosik@vodafone.de":2yrwfvmr
@eci. Hmm lecker. mit nem G20 voran und ich meld meine Wng ab. always on the roard - to drive, not to arrive anywhere, just to driveden hat sich mein 5 jg sausejunge ausgesucht :hurra: :hurra:
:to: :to: :to: woher soll ich eine G2o nehmen wenn ich ein astrofreak binder rest wäre perfekt und ein endstationen traum von mir :dafuer: :dafuer:
:gutidee: :gutidee: :gutidee: :gutidee: kann dann immer zufuss zur arbeit gehen - weil parkplatz würde ich keine mehr finden
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