ACHTUNG wichtiger Hinweis !
Bei Neuregistrierungen wird die Aktivierungs-Email immer häufiger im SPAM Ordner zugestellt !!

Besonders häufig passiert dies bei Usern die folgende Emailanbieter verwenden:

- web.de
- hotmail
- gmx
- yahoo
- icloud
- aol
Wer sich neu registiert und nicht innerhalb von ca. 60 min eine Aktivierungs-Email erhält,
bitte den SPAM Emaileingang kontrollieren.

Nicht aktivierte Accounts werden automatisch nach 7 Tagen gelöscht !

Unglaubliche Geschichte ,Tahoe ummelden.

  • Also bei uns im Landkreis Stade ist das alles kein Prob!!
    Hab im Schein " Kleines Kennzeichen mit Massangabe stehen"
    Und aomit wars kein Prob bei der Zulassung

  • Nach meiner Erfahrung kann man diesen Stress nur umgehen, indem man sich vorher vom TÜV die maximale Schildergröße bestätigen lässt. Das Recht ist hier auf unserer Seite: In der FZV Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Kennzeichen steht folgendes (Achtung, viel Text):


    "Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist."


    Im Klartext heißt das: Wenn der TÜFF sagt, geht nicht anders, stellt die Behörde auch ein kleines Kennzeichen aus. In dem Falle muss auch ich dem TE sagen, wie schon erwähnt, eigentlich hattest du Glück, dass du es überhaupt bekommen hast.
    Das bedeutet nicht, dass ich den Bürokratiedschungel in irgend einer Weise in Schutz nehme! Ich hasse ihn vielleicht sogar mehr als die meisten hier und kann deinen Frust total verstehen. Aber bei meiner Zulssungsstelle hätten die gesagt "pass auf Kollege, bring das Gutachten vom TÜV, sonst gibts ein normales Schild mit ER-XX XX". Die messen da nichts selbst.
    Bei meinem Truck war nur die Größe des hinteren Kennzeichens eingetragen, der Chef dort wollte ernsthaft, dass ich (ein Buchstabe, eine Zahl) vorne ein normales Schild mit wenigstens 46 cm anbringe. Da konnte ich ihn dann aber doch überzeugen, dass das eine recht lächerliche Forderung ist.


    Edit: Dass sie dich allerdings erst die Schilder machen lassen ist eine bodenlose Frechheit! Das wollte ich nur noch mal sagen. Das ist selbstverständlich völlig inakzeptabel!

  • der Eintrag, bzw das Gutachten reicht den Beamten aber nicht zwingend !! und das schlimmste ist, dass das denen auch nicht reichen muss. . .


    Mein Lehrmeister selbst gehabt mitm Motorrad, Kennzeichengrösse eingetragen, Landkreis wollte aber lediglich ein Standart-Kuchenblech bekleben, obwohl das Motorrad komplett Serie war und das große Blech nicht ran passt, wegen der Schalldämpfer !


    was wohl wirklich hilft ist mit dem Gutachten eine Ausnahmegenemigung beantragen, die muss aber erst erteilt werden. . .


    MfG Karsten

  • Edit: Dass sie dich allerdings erst die Schilder machen lassen ist eine bodenlose Frechheit! Das wollte ich nur noch mal sagen. Das ist selbstverständlich völlig inakzeptabel!


    Das fande ich ja die frechheit schlecht hin , inkl. der 3,5 Std. Wartezeit und den Vorwurf ich sei Agressiv.


    Ich bin überrascht , dass es so vielen ähnlich ging mit den Schildern...


    @ DoD , die Ausnahmegenemigung kostet 250,- Euro , dafür hät ich 8 Paar Schilder bekommen , egal in welcher Größe.

  • Jap das ist aber auch ne scheiße mit den kleinen kennis ich denke die gehen einfach nur auf dummenfang in dem die sagen "nee bekommste nicht" weil jeder rotzer an seiner golfkarre sone kennzeichen haben will und das wir den beamten auch tierisch auf den kranz gehen weil bestimmt nur jeder 30ste der kleine haben will, wirklich keine größeren dranbekommt!


    Mfg roman

  • Ich war bei TÜV und wollte ein Gutachten ..


    Ich war nett und höflich, der Mann vom TÜV auch.


    Aber er sagte zu mir das er kein Gutachten machen kann, einzige Möglichkeit wäre das Schild zu versetzen :screwy:


    nungut ich habe jetzt einen "rießen Halter" aus Alu gezimmert, wiegt 3kg, aber ganz nach den Wünschen der TÜV´s ..



    Bin mal gespannt was der erst Polizist dazu sagt .. :)


    Bilder folgen ..



    Bitte melden Sie sich an, um diesen Anhang zu sehen.


    Schön masiv und beleuchtet


    Bitte melden Sie sich an, um diesen Anhang zu sehen.


    Der Halter kommt RECHTS unten an den Hängerkupplungsträger



    Bitte melden Sie sich an, um diesen Anhang zu sehen.

  • Ok , nicht jeder kann sich mal ebend nen neuen Halter basteln.


    Wenn du damit zufrieden bist ist ja alles OK ;)


    Bin gespannt , wie es am Ende aussieht.... :top:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!