[gelöst] Bugshield

  • Hi, wollte mir ein Bugshield an den Van anbringen, aber alle, die sowas verkaufen schreiben immer: ohne ABE, ohne gültige TÜV-Abnahme.
    Also hab ich mich beim TÜV mal informiert und da hat man gesagt, dass es da kein ABE`s gäbe und auch keine Abnahme beim TÜV.
    Ergo, sag ich mir, fahren alle, die sowas drauf haben, schwarz.
    Oder gibt es ein Bundesland, in dem der TÜV nen Bugshield genehmigt und auch einträgt?
    Bin gespannt auf die Antworten.
    Gruß
    Berthold

  • Bei roten Blinkern z.B . gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben.
    In NRW darf das ganze Rücklicht blinken,in Schleswig Holstein nicht...
    Könnte mir sehr gut vorstellen, dass es beim Bugshield genauso ist.


    Mit etwas Glück und viel Vitamin B bekommste auch Wurstblinker eingetragen... :ironie:

  • Neneneee, sorry, aber das ist alles quatsch. Das sind und waren schon immer bundeseinheitliche Regelungen und Gesetze. Da durfte niemand jemals irgendwann sein eigenes Süppchen kochen (zumindest seit der Gründung der BRD nicht mehr).
    Und rote Blinker geht schon seit über 20 Jahren nicht mehr.



    Zum bugshield: jepp, die Auskunft des TÜVers ist vollkommen korrekt! Keine ABE und keine Eintragung.
    Du kannst ein Einzelgutachten beantragen. Kostet wegen des heute notwendigen Crashtests aber so etwas über 15000 € (wende Dich mal an das Labor des TÜV Berlin .... aber nimm vorher Deine Herztabletten!)



    Ergo jaaa, jeder der damit in D herumfährt, fährt strenggenommen ohne Zulassung.

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  • Na,dann haben die wohl alle keine Ahnung.


    @Lenagregory:Was Du behauptest ist totaler Quatsch. Natürlich sind rote Blinker in Deutschland erlaubt. Habe seit Freitag die Dinger eingetragen, kostet 30€ als Einzelabnahme.
    Les meinen Beitrag bitte genau.
    Weiteres Beispiel?
    Meine Kennzeichen haben vorne UND hinten Sondermaß (255*130). Ebenfalls Einzelabnahme für 100€...
    Als Auflage der Genehmigung: Gilt nur solange der Wagen in meinem Bezirk zugelassen ist.


    Und nu komnst Du. Alles ist überall gleich? Mit nichten...

  • Hi, wollte mir ein Bugshield an den Van anbringen, aber alle, die sowas verkaufen schreiben immer: ohne ABE, ohne gültige TÜV-Abnahme.
    Also hab ich mich beim TÜV mal informiert und da hat man gesagt, dass es da kein ABE`s gäbe und auch keine Abnahme beim TÜV. ...


    Die Information ist richtig!


    Ich habe an meinem Van solch einen Windabweiser (s. Foto) und meine TÜV-Besuche waren sehr unterschiedlich. Mal blieb er unerwähnt, mal wurde er kurz angesprochen. Nur einmal gab es reichlich Diskussionen und vorsichtshalber abgebaut hatte ich ihn auch schon. Es hängt von der Einstellung des Prüfers ab, aber bisher ging bei mir immer alles gut!

  • Von der Kennzeichengröße hat ja auch niemand geredet, diem hat ja auch nix mit der StVZO zu tun. Also nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.



    Natürlich sind rote Blinker in Deutschland erlaubt. Habe seit Freitag die Dinger eingetragen, kostet 30€ als Einzelabnahme

    Nur bei Fahrzeugen mit Baujahr bis 1974 ist das noch möglich, sonst nicht mehr.
    Bei Fahrzeugen, die bis 2003 erstmals in D zugelassen wurden und die roten Blinker immer noch haben, wird es oft geduldet, muß aber nicht.
    Und nochmal: diese Rechtsprechung gilt Bundesweit! Solltest davon keine Ahnung haben, und das scheint so, dann einfach mal die Klappe halten.

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  • Na fängt da jetzt jemand an zu schwimmen... :lloll:


    Du behauptest,dass alles gleich ist. Ich habe mit dem Kennzeichen nur verdeutlicht, dass es sehr wohl Unterschiede gibt...
    So,und die roten Blinker dürfen bis Bj. 69 sein,wenn mich nicht alles täuscht. Danach werden sie nicht geduldet, sondern per Einzelabnahme eingetragen. Und da gibt es eben auch untetschiedliche Vorgaben...
    In NRW darf bei der Ausnahme eben das ganze Rücklicht blinken. Ich musste das Rücklicht teilen, jetzt blinkt eben nur ein Drittel...


    Um das Thema gehts hier aber ja auch nicht.
    Könnte jetzt auch mit der Assi-Keule austeilen,is mir aber zu blöd.

  • Na,dann haben die wohl alle keine Ahnung.


    @Lenagregory:Was Du behauptest ist totaler Quatsch. Natürlich sind rote Blinker in Deutschland erlaubt. Habe seit Freitag die Dinger eingetragen, kostet 30€ als Einzelabnahme.


    Stimmt leider überhaupt nicht... Schön wäre es. Wie Lenagregory schon schrieb, geht das nur bei Oldies, gibt zwar die Regelung bis vor 70, mit Mid-70er Kisten geht es aber auch, je nach Prüfer. In den 90ern ist man auch öfers noch damit durchgekommen, mit aktuelleren Fahrzeugen nach 2000 aber keine Chance mehr. Oder meinst du alle rüsten ihre Fahrzeuge aus Spaß so aufwändig um?


    Dass mit den Bundesländern ist totaler Quatsch was du schreibst, ich habe auch mal in Schleswig-Holstein gelebt und komischerweise durfte mein Nova da auch komplett rot blinken mit einer Einheit :roll: Da gibt es auch keine 30€ Einzelabnahme für bei aktuelleren Fahrzeugen, das lehnt jeder Prüfer und Zulassungsstelle direkt ab. Es gibt keine unterschiedlichen Vorgaben, sondern nur eine einzige. Nur legt sie nicht jeder gleich aus, unabhängig vom Bundesland...


    Mit Kennzeichen hatte ich noch in keinem Bundesland Probleme, es kommt natürlich auch immer an, wie man mit dem Amtsmitarbeiter redet. Da wurde dann halt immer einmal draußen geguckt was passt und entsprechend bekam ich das.


    1998 Ford Crown Victoria P71 ex-cop, V8 280cui
    1974 Chevrolet Nova Coupe, V8 350cui (sold)
    1999 Chevrolet Tahoe LT, V8 350cui (sold)
    WANTED: Chevrolet M1008 / M1009 ex-army

  • Du behauptest,dass alles gleich ist

    Nein, offensichtlich kannst Du noch nichteinmal lesen....


    Bei was für einem Auto hast Du denn die roten Blinker eingetragen bekommen? Fabrikat/Baujahr usw.?

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  • Ihr könnt euch über dieses Thema die Finger wundschreiben und trotzdem kommt ihr auf keinen Nenner!
    Was Eintragungen angeht leben wir hier in einer Bananenrepublik!!!
    Es gibt nur eine Regel, die selbst innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich ausgelegt wird.
    Hier in Hessen fahren aktuelle US Fahrzeuge durch die Gegend die hinten rot blinken ( sogar Fahrzeuge mit F Behörden Kennzeichen, die dann selbstredend noch Kleinkraftradschilder haben ), Fahrzeuge mit kleinen Kfz Kennzeichen obwohl ohne größeren Aufwand umgerüstet werden könnte um normale Kennzeichen anzubringen.
    Wenn du einen super Anwalt, genug Zeit und Geld hast, bleibt dir zwar der Weg offen um auf Gleichbehandlung zu klagen, aber wer hat das schon.
    Wie gesagt, bei diesem Thema gibt es keine Einigung.
    Und mit dem Bugshield hat das nur entfernt zu tun.......
    ;)

  • Was Eintragungen angeht leben wir hier in einer Bananenrepublik!!!
    Es gibt nur eine Regel

    Da hast Du sehr wohl recht.
    Das die Praxis irgendwie vor sich hin wurschtelt und alles unterschiedlich handhabt ist aber nur die eine Seite. Die andere Seite ist und bleibt das Gesetz und die Durchführungsverordnungen. Die sind bundesweit einheitlich!


    Ich wüßte trotzdem gern mal den Wagentyp und das Alter von ElCamino1970 Auto. - Und ich wüßte sehr gern wissen, welche TÜV-Prüfstelle das war und welcher Prüfer.
    Ich habe hier nämlich auch noch zwei US Oldtimer herumvegetieren, die gerne ihre roten Blinker behalten würden.
    Wenn es da also bei ihm einen TÜV-Gutachter gibt, der seinen Segen dafür erteilt und ein entsprechendes Gutachten schreibt, würde ich dort mal aufschlagen und höflich meine beiden Alteisen vorstellen.


    Also? kommt da nochmal ne Info??

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  • Na ElCamino1970, großer Meister des nicht einheitlichen Wissens, kommt da noch mal etwas Info rübergewachsen?

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  • Hör mal, es mag ja sein,dass du dir ein gewisses Wissen angeeignet hast und es mag ja auch sein,dass wir etwas aneinander vorbei geredet haben,aber ich muss mich hier nicht anmachen lassen.
    Zumal ich nicht unrecht habe,sondern von Anfang an das Gleiche gesagt hab,wie nun der Eine oder Andere wiederholt hat.
    Du bezichtigst mich des Unwissens? Bitte, Dein gutes Recht...
    Erwarte aber nicht,dass ich Dir irgendwelche Infos gebe.
    Ich weis,was bei mir eingetragen ist und was ich für Schriftstücke vom Tüv habe.
    Ich weis auch,dass es selbst in Schleswig Holstein unterschiedliche Handhabungen gibt.
    Da kannst Du noch soviel palabern und mir das Wort im Mund herum drehen.
    Mir egal.


    Wer lesen kann und das Gelesene auch versteht ist klar im Vorteil!

  • Du bezichtigst mich des Unwissens?

    Nein nein, das verstehst Du miss! Ich habe Dich "Meister des Wissens" genannt. S.o. ;)


    Ich wollte nur gern Name und Dienstanschrift des TÜV-Prüfers haben, der Dir ein Gutachten für die roten Blinker ausgestellt hat. Und natürlich, um welches Baujahr es sich beim Auto handelt.
    Denn dort bekomme ich vielleicht auch meine roten Blinker eingetragen.


    Das ist ja nicht Schlechtes. Die Weitergabe solch hilfreicher Informationen ist hier im Forum schon seit vielen Jahhren üblich und gewünscht.

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  • Hallo Haussmann,
    ich habe bezüglich des Bugshields beim TÜV nachgefragt und man hat mich von Pirmasens nach Kaiserslautern verwiesen, die seien da kompetenter.
    Antwort war, es gibt weder ne ABE noch en TÜV Gutachten für diese Dinger.
    Man könne natürlich so en Bugshield installieren, aber wenn was passiert und sich jemand daran verletzt bei einem Unfall, dann sieht es schlecht aus, so hat man mir gesagt, ausserdem müsste ich jedesmal, wenn ich zum TÜV fahre, das Teil entfernen und danach könnte ich es wieder installieren.
    Das ist mir zuviel, ich lass es lieber sein.
    Vielen Dank für die Nachfrage.
    Gruß
    Berthold

  • Und, Mr. ElCamino, kommt da noch was?


    Oder muß man nu Schlußfolgerungen ziehen?

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  • Schätze Mr. Elcamino ist etwas verschnupft,
    hat aber keinen Grund dafür. Ihr habt beide Recht und trotzdem gibt es immer möglichkeiten
    vorschriften zu umgehen.
    In diesem sinne vertragt Euch wieder. Geschriebenes liest sich nicht so wie ein Gespräch.

    Gruß Thomas
    chevy g20 starcraft 5.7 tbi 1995
    Ford F350 Superduty 2003

    MB A180 (DailyDriver)

    Subaru Forester 2.0x 2007 mit LPG

  • Ja Thomas, Du hast wohl recht.
    Aber wenn so dubiose Halbwahrheiten oder gar Lügen hier öffentlich auftauchen werd ich muksch.
    Wenn jemand, wie Du sagst, "Vorschriften umgeht", ist das sein Ding, kein Problem für mich. Aber er darf das nicht als gesetzeskonform hinstellen.
    Und wenn man der Sache auf den Zahn fühlt, dann sollte eine stichfeste Antwort kommen, nicht nichts.


    Ich wage inzwischen zu behaupten, daß das ganze Gewäsch von Mr ElCamino auf einem fake beruht. Entweder gibt es die Eintragung überhaupt nicht, oder der TÜVer hat ein falsches Gutachten ausgestellt.

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