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Maximalbereifung TrailBlazer Offroad-Bereifung

  • Hallo und guten Abend ins Forum,
    ich würde meinen TB gerne mit etwas größeren Reifen (nicht Felgen) ausstatten und auf eine Offroad-Bereifung umstellen. Kann mir jemand sagen, was gerade noch ohne Eintragung und Höherlegung möglich wäre? Gibt es Empfehlungen für Reifensätze? Hier mal zwei Bilder von Reifen, die mir gefallen würden. Meine jetzigen Reifen auf den Standardfelgen (16Zoll) sehen etwas mickrig aus.


    Freue mich über Empfehlungen, Tipps oder etc..


    Vg Dirk
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  • Hi,


    Ich kann Dir zwar nicht sagen welche Reifengröße bei Dir passt, wohl aber das es ohne Eintragung nix wird wenn Du es legal aben möchtest. Wenn Du die Größe veränderst ändert sich der Abrollumfang und damit Deine Tachoanzeige dahingehend dass der Tacho zu wenig anzeigt. Das mögen die Blaukittel garnicht. Ich meine die Toleranz liegt bei max 2% alter Umfang zu neuer Umfang. Im Internet gibt es Rechner dazu, gib einfach 'Reifenrechner' ein.


    Viel Erfolg!

    :DGruß, Todde!


    Silverado C1500 Bj 2001 5,3l
    Jeep CJ7 Bj 1977 5,9l
    XT500 Bj 1976 0,5l
    Harley Davidson Fat Boy Bj 1991 1,3l
    GMC 100 Bj. 1951 5,0l


    VW Golf Plus Bj. 2013 (Familienkutsche)

  • Derzeit fahre ich 265/70 R16 Cooper-Reifen. Ein größerer Reifen würde der Optik schon gut tun. Danke für den Tipp mit dem Reifenrechner. Das, was ich mir vorstelle würde eine Geschwindigkeitsabweichung von 10% betragen und das geht wohl wirklich nicht ohne Korrektur des Tachos und Einzelabnahme.


    Schönen ABend
    Dirk

  • Moin Dirk, was fährst du jetzt auf deinem TB? Ich würde auch gerne auf mindestens 265/70r17 umbauen. Das ist ja noch auf Serienfelge möglich. Lieber wäre mir 285/75r16. Platz dafür wäre im Radkasten ja noch mit Ach und Krach aber da geht das Latein leidige Thema mit der Felge los. Wie hast du das jetzt gelöst?

  • Moinsen,


    ich hatte ähnliche Frage und der TÜVer sagte nach unten 4% und nach oben 1%.


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    Einzelabnahme der Reifen wohl möglich, scheint heutzutage aber nicht mehr so einfach zu sein,
    wie es früher mal beim TÜV mit des US-Cars und Reifen war.


    Hinzu kommt evtl. Schwammigkeit bei breiteren Schlappen, Scheuern beim Lenkeinschlag,
    anderes Verhalten des ESP, evtl. Tachoangleichung, anderes Bremsverhalten....


    Ich habe mich dazu entschlossen, erstmal die Standardbereifung 265/70/17 auf meinem
    2007 Tahoe zufahren, obwohl im Radkasten platz genug wäre. Mir ist das Risiko einfach zu groß!

    • Offizieller Beitrag

    Moinsen,


    ich hatte ähnliche Frage und der TÜVer sagte nach unten 4% und nach oben 1%.


    Gruss an den Ingenieur eines VEREINS!!! :screwy:


    3) Richtlinie 2000/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 (Link)
    Hier wurde dann für (u.A.) Krafträder nachgebessert. Auch Formeln und Bezüge stimmen
    <<<
    2.3.7. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den in Abschnitt 2.3.5 angegebenen Prüfwerten sowie zwischen diesen Werten muss zwischen der von dem Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
    0 <= (V1 - V2) <= 0,1*V2 + 4 km/h.


    3. Übereinstimmung der Produktion .......
    3.2. Es wird davon ausgegangen, dass die Produktion mit den Vorschriften dieser Richtlinie übereinstimmt, wenn unter den Bedingungen der Abschnitte 2.3.1 bis 2.3.6 zwischen der von dem Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 die folgende Beziehung besteht:
    0 <= (V1 - V2) <= 0,1 * V2 + 8 km/h für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
    >>>


    Klartext:
    Die Tachoabweichung muss zwischen Null und +(10%+4)km/h betragen (also bei „100“ zwischen tatsächlich „100“ und „114“).
    Allerdings erleichtert man (in 3.2) den Tachoproduzenten das Leben und sagt 8 km/h anstatt der 4 km/h, also ist zwischen„100“ und „118“ auch OK (nur Schätzen ist genauer!).


    Die "allwissenden" Graukittel werden immer pissig wenn man denen mit solchen Texten kommt :mrgreen:


    Der Wegstreckenzähler darf gem §57 StVZO +-4% abweichen....

    Alle reden vom Klimawandel.... ich mache ihn !!!
    Arne Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.


    K1500 6,5TD: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

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