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Korb für Anhängerkupplung - Ladungsüberstand

  • Hallo meine Freunde,
    ich habe mich noch gar nicht vorgestellt.


    Ich heiße Dominik komme aus Dortmund und seit ca 1 Monat bin ich stolzer Besitzer eines 97' Blazers 4 Door.


    Habe schon einiges eingebaut. Und jetzt habe ich folgende Idee;


    Und zwar möchte ich mir einen Korb für meine Anhängerkupplung bauen.


    So etwas; Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.


    Jetzt dürfen wir ja in Deutschland 1m Ladungsüberstand haben ohne markieren zu müssen. Wenn man über 1m kommt muss man mit einer Fahne oder einem Schild markieren. Da mein Plan ausschaut den Korb ungefähr 1,2-1,3m überstehen zu lassen, und ich sowieso die Rückleuchten am Korb sowie Kennzeichen wiederholen möchte, da ggf. größere Ladung transportiert wird, ist meine Frage ob ich trotz dessen, dass ich die Lampen wiederhole, mit einer Fahne oder einem Schild den Ladungsüberstand markieren muss?


    Wäre ja eigentlich unsinnig.


    Hoffe ihr könnt mir helfen.

  • Wenn du den Korb selbst baust, musste eh abnehmen lassen, da du ja keine ABE hast. Dann kannste auch gleich an der richtigen Stelle fragen.
    Mit welchem Gewicht willste den den Korb maximal belasten?


    gesendet mit Tapatalk

  • Wieso muss ich den abnehmen lassen?


    Ist doch Ladung, und kann mit einem Handgriff abgenommen werden. Ohne jegliches Werkzeug.


    Diesbezüglich habe ich mich informiert.


    Belasten will ich den mit dem maximalen was meine AHK kann. 500 lbs.


    Habe eine 2,5" Kupplung.

  • Ich bezweifle, dass die Kupplung 220 kg Stützlast hat.


    Dann musst du noch die Hebelkräfte berechnen. Denn wenn du einen Ausladenden Korb von 1,2m hast, und nur an der Kupplung angebracht wird, wirkt der wie ein Hebel auf den Haken. Das alleine wird deine Stützkraft ohne Beladung (Nur Eigengewicht Korb) an seine Grenze bringen. Du könntest es so machen:


    Heckklappe auf, Korb mit einem angeflanschtem Gegengewicht in Richtung Kofferraum, welches auf dem Ladeboden komplett aufliegt aufsetzen.


    Vergiss es. :roll:

  • Ich habe eine Curt 13020 drunter.


    Angegeben sind folgende Details;


    Details
    Shipping Weight 43.000


    UPC 612314500208


    Weight Carrying Capacity(WC) 5,000 LB


    Tongue Weight(TW) 500 LB


    Receiver Tube Size 2


    Weight 43


    Weight Distribution(WD) 6,000 LB


    Weight Distribution Tongue Weight(WDTW)
    600 LB



    Allein mein Kupplungsadapter von Westfalia hat eine zulässige Stützlast von 140kg.


    Aber du hast recht. 500lbs an 1,2m werden problematisch.


    Der Hebel ist extrem.


    Doch liegt die Ladung ja nie mit dem vollem Gewicht am äußersten Punkt auf.



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  • Das stimmt wohl, aber das Gewicht schwingt ja allgemein durch die Fahrt auf und ab. Dadurch entstehen zusätzlich Kräfte durch die Massenträgheit und dann hast du auf der Kugel ein vielfaches an Nm als das eigentliche Gewicht.


    Da benötigst du aber eine besonders starke Klemmvorrichtung damit sich nicht das ganze Gebammsel um die Kugel dreht. Sieht man gerne bei Fahrradträgern wenn sie an die Belastungsgrenze kommen.

    Alles wird gut!


    Joet


    GMC Vandura 1995 350er (K) mit 4L60E

  • Was die Amis in ihre Datenblätter schreiben, interissiert hier niemanden. Das einzigste, was hier relevant ist, ist dein Westfalia Haken, welcher sicherlich eingetragen ist. Auch wenn die Kupplungsträger werksmäßig montiert sind, heisst das noch lange nicht, dass du die Anhängerzugvorrichtung auch hier in D benutzen darfst.


    Und 140Kg steht auf der Kupplung. Was ist im Fahrzeugschein eingetragen?!? Steht im Schein eine Anhängelast und eine Stützlast? Kg gebremst und ungebremst? Falls nicht, darfst du den Haken nichtmal anbauen! :roll:


    Ach so: Herzlich willkommen hier im Forum! :welcome::top:

  • Ein Fahrradträger hat ne ABE, ein gekaufter Korb hat ne ABE, dein selbstgebauter Korb hat nix.


    gesendet mit Tapatalk

  • Hallo,
    Ich hatte bei keinen meiner Fahrzeuge eine separate Stützlast eingetragen. Lediglich die Hinterachslast ist im Anhängerbetrieb erhöht um den Wert der zulässigen Stützlast. Da im angekuppeltem zustand die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
    Wenn die Anhängelast eigetragen ist wird die zulääsige stützlast sowieso vom Anhänger vorgegeben.
    Der niedrigste Wert ist hier maßgebend.
    Bei jedem zubehörteil wie z.B. Fahrradträger ist die Traglast angegeben.

    Gruß Thomas
    chevy g20 starcraft 5.7 tbi 1995
    Ford F350 Superduty 2003

    MB A180 (DailyDriver)

    Subaru Forester 2.0x 2007 mit LPG

  • Nur wenn im Schein nicht Mal eine Anhängelast steht, darf er gar nichts da ran hängen.


    Dafür bedarf es als erstes die Bescheinigung vom Fahrzeughersteller, wie Viel das Auto ziehen darf. Hinzu kommt die Abnahme der Anhängerzugvorrichtung. Und genau da liegt das Problem. Man benötigt ein Gutachten, eine ABE oder eine Einzelabnahme. Wenn dem TÜV kein amtlicher Zettel vorliegt, tragen die da gar nichts ein.


    Und zum Thema "Ladung"!


    Das hat nichts mit Ladung zu tun. Du baust etwas an das Fahrzeug an. Ob es jetzt ein Zubehör Heckspoiler ist, andere Räder, einen anderen Auspuff oder halt die Kiste hinten dran. Es sei dir gesagt, dass wenn dir die Kiste da Hinten wegfliegt und jemanden verletzt, gehst du in Zukunft zu Fuß. Inkl was weiß ich für Verfahren. Das ist grob fahrlässiges Verhalten. Und dann ist da noch die Ladungssicherung. Ist auch kein Pappenstiel.

  • -Eine Klemmvorrichtung war nie vorgesehen. Ich adaptiere mit einem 2" Vierkantrohr direkt auf den Kupplungsträger. In dieses kommt ein Loch wo der Bolzen durch geht.


    -Wieso muss mein "Westfalia Haken" eingetragen sein? -> E-Zulassung.


    -Bei mir im Schein steht keine Stützlast, stand in meinem Focus und in meinem Galant auch nicht. Bei meinem Blazer sind es gebremst 2041 kg Anhängelast und ungebremst 454kg.


    -Zu der ABE die diese Fahrradträger/Körbe haben kann ich nur folgendes sagen -> Damit verkaufen die sich halt besser. Ihr würdet anscheinend keinen ohne kaufen. Somit ist es ein Verkaufsargument, mehr nicht.


    Hier ein Auszug;
    Quelle; Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.


    Betriebserlaubnis – Auslegung mit unterschiedlichen Ansichten


    Bei der Betriebserlaubnis und deren Auslegung kann man zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Anhand der zweiten Seite des § 30 StVZO wäre demnach keine Erlaubnis für deinen Kupplungsträger erforderlich. Genauer definiert sind alle Träger erlaubt, die keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.


    Vorschriften und Regelungen für das Mitführen von einem Kupplungsträger:


    Höchstzulässige Höhe, Länge und Breite sowie Belastungsgrenze darf nicht überschritten werden.
    Beleuchtungs- und Kennzeicheneinrichtungen müssen sichtbar angebracht werden.
    Fahrräder müssen so gesichert sein, dass für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr besteht.
    Einhaltung der maximalen Stützlast der Anhängerkupplung.
    Bei der Beeinträchtigung der Rücksicht muss auf der rechten Seite ein zweiter Außenspiegel angebracht werden.
    Da die Gesetzgebung sehr komplex und zum Teil verwirrend ist, ist es am einfachsten, die Betriebserlaubnis deines Heckträgers stets griffbereit zur Hand zu haben. So bietet sich auch abseits des eigenen Wohnorts die Option, einer traumhaften Fahrradtour.


    Weiterer Auszug aus einer Produktbeschreibung;


    Quelle; https://www.profitechrevier.de…1e828da4d6#horizontalTab1


    Freiwillig getestet durch: DEKRA Automobil GmbH, Automobil Testcenter, 01998 Klettwitz, Prüfbericht Nr. 2011 25787, nach § 30 StVZO iVm. Richtlinie 74/483/EWG. Laden Sie hier den kompletten DEKRA Prüfbericht herunter


    Auszug aus dem freiwilligen Prüfbericht;


    Fahrzeugabmessungen und –gewichte
    Das Hecktragesystem ist hinsichtlich Fahrzeugabmessungen und –gewichte als Ladung zu betrachten und berührt daher nicht die Fahrzeugbeschreibung hinsichtlich Fahrzeuglänge und des Fahrzeugleergewichtes.
    Für die sichere und vorschriftsmäßige Ladungsbefestigung und –sicherung gelten die Vorschrif- ten der StVO.



    -Die Ladungssicherung ist denke ich, das einfachste an der ganzen Nummer.

  • Und dein 'Verkauksargument' ist schwiegt schwer, denn:


    Ein Leihe (in dem Fall Du) muss sich ja nach irgendwas richten können. Haste ne ABE und befolgst die BDA auch nur ungefähr und es passiert was, handelst du fahrlässig. Spricht: die Versicherung zahlt im Falle eines Unfalls.


    Gibt es nix, also kein Blattpapier, dass dir den Gebrauch erklärt und von ner Prüfstelle getestet wurde, handelst du grobfahrlässig. Sprich: die Versicherung zahlt nix.



    Ich würds lassen...

  • -Zu der ABE die diese Fahrradträger/Körbe haben kann ich nur folgendes sagen -> Damit verkaufen die sich halt besser. Ihr würdet anscheinend keinen ohne kaufen. Somit ist es ein .


    Na dann lass dich mal von der Rennleitung anhalten und nach verlangen der ABE sagste denen "ABE interessiert nicht, iss eh nur Verkaufsargument".

  • Du bist mit jedem heckträger der über eine ABE bzw Zulassung verfügt abgesichert.


    Mal folgendes Beispiel:


    Du stehst an einer Ampel. Ein Fahrradfahrer knallt dir hinten drauf. Bricht sich die Beine an deinem Korb.


    Hast du eine Statische Berechnung, die aussagt, dass das Teil hinten hält? Würde eine Gefährdungsanalyse des Anbauteils durchgeführt bezüglich Gefährdung von Verkehrsteilnehmern? Hast du einen Schweißschein?


    Wenn du das Ding in die Vierkantaufnahme schiebst, hast du keine geprüfte Kupplungsaufnahme.


    Nochmal: Ist der Kupplungsträger unter dem Fahrzeug eingetragen? Hast du dafür eine ABE? Sonst kann ich mir auch eine Zugvorrichtung selbst zusammenbraten und da drunter hängen. Auch wenn im Schein steht, dass die Kiste was ziehen darf... Wenn der Kupplungsträger nicht zugelassen oder eingetragen ist, bringt dir das nix.


    Es bleibt nur der Weg über einen neuen Kupplungsträger mit Zulassung der EU oder mit ABE. Der Westfalia Haken alleine sagt nichts aus. Dann könnte ich mir das Ding hinten einfach an die Plastestoßstange Schrauben und damit 2000 kg ziehen...
    Es ist ein Typenschild drauf. Bringt aber nix.


    verstehst?

  • Es sind halt Antworten, die manche TE nicht hören wollen. :silly:

  • Ich würde mich in USA Foren umhören und dort im Zubehör Sektor deine Kupplung suchen und die haben mit Sicherheit auch so einen Korb der zumindest dort zertifiziert ist. Kaufst du so einen, kannst du mit der Zertifizierung hier sogar eine Eintragung bekommen. Vorausgesetzt die Beleuchtungsrichtlinien der Stvzo werden eingehalten. Vielleicht etwas kompliziert aber dafür funzt das. Selbstgestricktes ist in D immer problematisch, weil unsere Bürokratie immer nach Gutachten und Bescheinigungen schreit. :top:

    Alles wird gut!


    Joet


    GMC Vandura 1995 350er (K) mit 4L60E

  • Der Polizei würde ich genau das sagen was ich euch sage. Die Polizei kann auch nicht einfach behaupten ohne darlegen zu müssen.


    Statische Berechnungen, Schweissschein, Gefährdungsanalyse...völliger Quatsch!


    Es muss keine ABE oder irgendeine sonstige Zulassung bestehen.


    Wenn der Fahrradfahrer hinten drauf knallt, obwohl Leuchten und sonstiges dran war, bzw. wiederholt wurde hat er Pech.


    Der Kupplungsträger ist eingetragen. Zumal der nicht unter einer ABE fällt, da US Hersteller, man muss eine Paragraph 21 Abnahme machen.


    Wieso bleibt nur der Weg über einen neuen Kupplungsträger????


    Und schon wieder fällt das Wort ABE...Lieblingswort?


    Wieso wollt ihr alles eintragen lassen? Obwohl es nicht muss... hier lässt man auch eine Handyhalterung eintragen oder fragt nach der ABE...


    Es gibt nun mal, obwohl wir in Deutschland leben, was ein Wunder, gewisse Sachen/Bauteile an einem Fahrzeug welche auch heutzutage keinerlei Zulassung/Genehmigung/Abnahme wie auch immer benötigen. Für diese gibt es nur Anbauvorschriften bzw. bei Scheinwerfern Schaltvorschriften.


    Darunter fällt zum Beispiel; Ladung, Kennzeichenhalter, Heckbullenfänger, Arbeitslicht.


    Wir sind so weit von dem eigentlichen Thema abgekommen, dass ich davon ausgehen kann, dass zur eigentlichen Frage keiner Auskunft erteilen kann.


    Werde ich mir halt woanders Rat einholen.


    Bis jetzt wurde hier nur versucht mir eine Meinung aufzuzwingen, bezüglich ob es klappt oder nicht, ob es zugelassen ist oder nicht.


    Bezüglich der Zulässigkeit habe ich meinen Standpunkt klar dargelegt. Ich bin der Ansicht es ist zulässig. Das bestätigen auch meine Auszüge.


    Zum Thema ob es klappt oder nicht, greife ich lieber auf Amerikanische Foren zurück, dort wird man wenigstens nicht mit Deutscher Bürokratie oder sonstiges Deutschen unangenehmen Eigenheiten angefahren.


    Schade das es in Foren immer in so einer maßlosen Diskussion ausarten muss, wo anderen quasi mit Zwang überzeugt werden wollen. Und man sucht immer wieder nach neuen Gegengründen, falls man keine findet werden moralische ausgegraben, siehe den mit dem Fahrradfahrer...


    Schönen Tag euch

  • Lieber deskr,


    ich schrieb ja auch das du in USA Foren besser aufgehoben bist. Dort findest du, wie geschrieben, mit Sicherheit passend für deine Kupplung Angebote mit schon fertigen käuflichen Körben.


    Ich meine auch schon mal Bilder von einem G30 mit einem großen Edelstahl Drahtkorb inkl. Beleuchtung gesehen zu haben. Meine auch das da eine Herstellerplakette drauf war. War auch eine Vierkant Steckkupplung.


    Also geben tut sowas auf jeden Fall. Meine auch das dieser Korb mit einem Hirsch oder so befüllt war. :top:

    Alles wird gut!


    Joet


    GMC Vandura 1995 350er (K) mit 4L60E

  • Wenn für dich doch alles eh scgon klar ist und dein selbstgebautes Ding absolut frei von Bescheinigungen und du bauen kannst wie du willst, weshalb fragst du hier überhaupt?
    Du weisst es besser. Also gut für dich. Allzeit gute Fahrt mit dem Ding.
    Dein Rat darfst du natürlich gern woanders holen. Steht jedem frei.

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