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[gelöst] Allgemeine Felgenfrage zur ET

  • Hallo,
    ich habe von einem Passat 6J15H2 Stahlfelgen mit der ET 47 liegen.
    Unser Touran hat identische Stahlfelgen, allerdings mit der ET 45.
    Nun habe ich gelesen, dass die Betriebserlaubnis erlischt, weil die Felgen ja nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind. Allerdings steht die ET nicht im Fahrzeugschein.
    Kennt sich hier jemand mit der Sachlage aus? Das Fahrzeug dürfte dabei ja zweitrangig sein...
    Es handelt sich bei beiden Felgen um orginal VW.
    Die Sommerräder sind auf 16er Stahl mit der ET 50. Diese Größe ist nirgends vermerkt (Schein/Brief/Sonstiges).

  • Schon seit vielen Jahren wird die Reifen-/Felgengröße, die die Serienauslieferung ist, oft nicht mehr in den Papieren aufgeführt.
    Nur zusätzliche Größen müßen Eingetragen werden. In dem Fall muß die ET aber nicht mit eingetragen werden, wenn sie dem Original entspricht.


    Mit anderen Worten: Nur Änderungen müßen im Schein stehen.

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Soweit war mir das auch bekannt,aber folgendes verstehe ich nicht:


    Im Schein steht 195/65R15.
    Weder besagte 6J15H2 noch die ET findet irgendwo Erwähnung,auch nicht in der Betriebsanleitung.
    Woher weiß ich nun welche Felge bei der Erstauslieferung drauf war?
    Wie gesagt, Reifen und Felgen sind identisch bis auf die minimale Abweichung bei der Einpresstiefe.


    Und wie verhält sich das mit den 16 Zoll Felgen? Darf ich die überhaupt fahren?
    Evtl. war die Größe im alten Brief mit aufgeführt, ich habe aber nur den neuen DIN A4 Brief.

  • Woher weiß ich nun welche Felge bei der Erstauslieferung drauf war?

    Das steht in den COC-Papieren, die jedem Neuwagen ab dem 1.Oktober 2005 beiliegen müssen!
    Da stehen unter Ziffer 32 und 50 ALLE möglichen Reifengrößen und Kombinationen drin, die für das Fahrzeug zulässig sind.
    Nur Größen, die davon abweichen, sind eintragungspflichtig.

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  • Gibt es nicht auch einen Reifenfreigabekatalog? Den gibt es beim Hersteller. Hab ich damals von Opel für meinen Vectra C angefordert. Da standen massig Reifen und Felgenkombinationen.


    Allgemein kann man mit bis zu 2% Abweichung der Spurbreite arbeiten. Vorsicht... Halbwissen...

  • Dann frag ich mal beim Freundlichen nach.
    Der Touran ist Bj. 2004... :blink:

  • :screwy:
    VW hat mir gerade die Auskunft (mündlich) erteilt, dass ich sowieso nur ET 50 fahren dürfte.


    Diese ET haben aber nur meine 16Zoll Stahlfelgen, die ja nicht eingetragen sind im Schein.
    :screwy:


    Ich werde jetzt beim TÜV direkt nachfragen und einen weiteren Vertragshändler aufsuchen (den ich für kompetenter halte).

  • Eine genaue Antwort zu geben, ist gar nicht so leicht.
    Es fehlen z.B. die Angaben, wie alt bzw. welche Baureihe Deine genannten Fahrzeuge Passat und Touran sind. Alte haben meistens 6 Zoll, die neueren mindestens 6,5 Zoll. Die ET variiert in der Tat selbst innerhalb der Baureihen erheblich.Bei 15 Zoll Rädern dürfte es sich vermutlich um alte Schinken handeln, für die es noch keine CoC- Papiere gab. Die CoC- Übereinstimmungserklärungen gibt es übrigens bereits ab 1996 verbindlich; manche Hersteller wie z.B.Mercedes hatten die schon 1993. Vielleich hast Du Glück und Dein Fahrzeug fällt schon darunter.
    Hier mal die offizielle Seite von VW, wo man Dir weiterhelfen kann:
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

  • Danke.
    Die VW Seite hatte ich auch schon gefunden.
    Und wie schon erwähnt sind beide Felgen absolut identisch, bis eben auf die ET.
    Genauer gesagt ist es eine 6J15H2 ET45 bzw 47 orginal VW Stahlfelge. Der Touran ist Baujahr 2004, der Passat war 98er Baujahr.
    Inzwischen hat mir der liebe TÜV-Nord deutlich weiter geholfen.
    Er war so nett mir einen entsprechende Ausdruck aus den COC bzw der EG Typengenehmigung auszuhändigen.
    Das kuriose für mich, die Felgen mit ET45, die waren ja drauf, darf ich NICHT fahren. Die "neuen" Felgen, um die sich meine Frage ursprünglich drehte, darf ich fahren...

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