Im verlinkten Artikel kann man mal sehen, welche Verpackungsvorschriften da so zum Tragen kommen.
ZitatGemäß Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. dürfen Lithium-Ionen-Akkus, die aus Sicherheitsgründen als defekt klassifiziert wurden – was beim Akku des Galaxy Note 7 der Fall ist –, nur noch dann von Dienstleistern wie DHL transportiert werden, wenn sie gemäß SV376 und P908 verpackt werden. Dazu gehört unter anderem eine UN-geprüfte Verpackung (mindestens Verpackungsklasse II), Aufsaugmaterial für den Elektrolyten und ein Polstern und Auffüllen der Verpackung mit einem nicht leitfähigen und nicht brennbaren Wärmedämmstoff. Üblicherweise handelt es sich bei den vorgeschriebenen Verpackungen um gefahrgutzertifizierte Alukisten mit Füllkissen aus Vermiculit.
Bereits am 15. September wurden Mitarbeiter der Deutschen Post intern informiert: "Alle Sendungen aus der Rückrufaktion der Firma Samsung bezüglich defekter Smartphones der Marke "Galaxy Note 7" dürfen in den Filialen nicht angenommen, übergeben und befördert werden. Die Beförderung durch die DP AG ist im Rahmen dieser Rückrufaktion nicht zulässig."
Quelle: heise.de