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16.09.2016 - Neuestes Urteil GEGEN die Raubritterorganisation GEZ

    • Offizieller Beitrag

    LG Tübingen Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16


    30


    b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.


    Also ist eine Rundfunkanstalt keine Behörde sondern ein Unternehmen.


    Daraus ergibt sich klar, dass sie keine Amtshilfe bei Behörden stellen kann.


    Alle Vollstreckungsmaßnahmen sind belegbar damit gesetzwidrig.


    Die GEZ müsste den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen.


    doch dazu fehlt jede Rechtsgrundlage, denn auch sogenannte Bescheide können von einem Unternehmen nicht erteilt werden.


    Absatz 10, 11, 26, 28,29, 30 dort sind die entscheidenden Argumente einer Vollstreckungsabwehr.


    Das Spiel ist aus GEZ, ihr seid am Ende.


    Das Urteil auf dem Justiz-Portal (lässt sich auf Handy nicht öffnen)


    Komplettes Urteil als PDF hier herunterzuladen :
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    Quelle: http://www.freiewelt.net/nachr…ich-unzulaessig-10068655/


    Und hier aus der ganz offiziele Urteilsdatenbank von juris.de:
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    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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  • Sich aus einem Kampagnen-Netzwerk rechtlich moralisch unterstuetzen zu lassen ist ja ok, das aber anderen Menschen dann als 'rechtgebens' unter die Nase zu halten ist an geistiger Trivialitaet nicht zu ueberbieten. Ich habe ja nix gegen Kampagnen-Netzwerke, aber zuverlaessigen und nicht politisch motivierten rechtlichen Beistand holt man sich besser nicht bei in Deutschland nicht zugelassenen Ich-Moechte-Mal-gerne-Anwalt-spielen Diplom-Betriebswirten.


    Die glauben auch das Babys von(m) Storch kommen.

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  • WAS muss ich denn in einen Brief reinschreiben, um mich z.b. bei Ummeldung des Wohnortes, wo man ja wieder von den Affen Post bekommt, rechtlich sicher frei von denen zu machen? DAS würde mich mal interessieren.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Das Spiel ist aus GEZ, ihr seid am Ende.

    Das ist absoluter Blödsinn.
    Leider kann ich nicht sicher erkennen, ob dies Deine Meinung ist, oder rauskopiert aus einem "Kampagnen Netzwerk".


    Habe mir die Mühe gemacht und das Urteil studiert. Hier geht es einzig darum, wie Zwangsmaßnahmen gegen säumige Zahler zu erfolgen bzw. nicht zu erfolgen haben. Für den Schuldner ändert sich dadurch aber nichts grundlegendes; letztendlich dürfte es diesem egal sein, wer den Betrag wie einklagt.
    Zudem handelt es sich um ein LG Urteil und somit nicht rechtsbindend.


    Wenn ich mir dann noch den angegebenen Link der "Freiewelt" und darin enthaltene Kommentare anschaue, dann fällt mir nichts mehr ein.
    Sind für mich die gleichen Spinner wie im "Institut für Rechtssicherheit", "Grundrechtspartei" uvm..


    @Rene
    Ganz einfach eine Ausfunftssperre eintragen lassen. Ist sogar kostenlos.

    • Offizieller Beitrag

    Also der Text ist natürlich komplett kopiert. (Siehe auch die Quellenangabe Link 1 in Beitrag 1)


    ABER wer das Original Urteil (der Link ganz unten im ersten Beitrag) aufmerksam gelesen hat, so zieht das einen Rattenschwanz an weiteren Schlussfolgerungen nach sich.


    DENN: Der raubritterhaften Organisation wird hier ja "unternehmerisches handeln" und Unternehmertum attestiert, was sagt das denn im Umkehrschluss aus ?


    Seitwann kann ein Unternehmen (Behörden können das ja, aber eben Unternehmen nicht) irgendeine Geldforderung an jemanden haben OHNE das ein Vertrag in irgendeiner Form mit dem vermeintlich Zahlungspflichtigen getroffen wurde ? (Ein Unternehmen kann nicht einfach einen globalen Vertrag mir einer Gruppe von Personen machen und daraus eine Zahlungspflicht ableiten. Da könnt ja nun auch die Administration hier hin gehen und sagen: Mit Anmeldung hier habt ihr einen Datennutzungsvertrag abgeschlossen, zahlt mal nun 5 Euro/Monat und das Rückwirkend seit dem 01.10.2013 - Na da wäre aber mal was los hier oder ???)


    Geht man nun aber noch ein paar Schritte weiter, so kann ein "Gebührenstaatsvertrag" doch nicht von einem - wie gerade festgestellt - Unternehmen be- bzw geschlossen werden, das können nur Behörden. Was wiederum heissen würde die ganzen Geldforderungen sind illegal erhoben worden, weil ein Unternehmen eben das nicht kann, nur wenn mit jedem einzelnen Haushaltsvorstand ein Einzelvertrag geschlossen wurde (So wie früher bei der GEZ, da wurde der Vertrag durch das unterschreiben des Anmeldeformulars geschlossen) wäre das möglich, aber DAS wurde ja beim "Beitragsservice" eben NICHT gemacht. (Wobei Beitragsservice auch nur ein schickes Wort für eine Massenschreibmaschine ist, denn der Beitragsservice als solches hat sowieso gar keine Handhabe gegen irgendjemanden, noch nie gehabt.)


    Du verstehst auf was ich hinaus will ?

    Gruß Thomas

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  • Alles was da geschrieben wurde ist doch alles bekannt und in dem Sinne nix neues.


    Vollstrecker ohne Unterschriebene Ausweise, Unternehmen mit USTNummer "Nicht geschäftsfähig" Bla bla und Sülz.


    Der Punkt bleibt einfach der, das sich keiner wehrt. Alle warten nur auf irgendwelche Lösungen, anstatt aber selber die
    Zahlung einzustellen und die Konfrontation zu suchen macht keiner.


    DAS IST DER PUNKT.


    Solange sich das System so wie es ist lohnt im Verhältnis zu "Mahnschreiben - Einnahmen" ist doch alles Tutti.



    Diese Urteile wie du sie da kopiert hast, man schaue sich die Videos auf HeimatundRecht an, sind nur die logische Schlussfolgerung
    der Konfrontation.


    Selbst Frau Merkel sagt zur GEZ "Zwangsanmeldung" (Mal bei Youtube suchen, leicht zu finden).


    Das der "Staatsvertrag" auch kein Gesetz ist ist ebenfalls bekannt. Die Aussage bezüglich der Sittenwidrigkeit weil der Staatsvertrag zu lasten Dritter geht ist korrekt, aber
    nicht anerkannt. Man wehrt sich wehemend gegen diese Aussage.


    Setzt man dagegen die Privatautonom Aussage, verliert sich alles in einem Endlosen Kreislauf aus Widersprüchen und so weiter.


    Gruß

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  • Solange es keine abschliessende Rechtssprechung in letzter Instanz gibt, sollte man immer unter Vorbehalt zahlen. Erstens ist man nicht 'saeumig', zweitens kommt man in keine Zwangsvollstreckung rein was wieder eine Abstufung in der persoenlichen Bonitaet zur Folge hat, drittens verursacht es keine weiteren Kosten und sollte man doch zu Unrecht gezahlt haben, werden die Betraege mit einer Verzinsung ueber dem derzeitigen Sparguthabenszins zurueckerstattet.


    Ach und viertens, man kann sich in einem Auto Forum in Ruhe ueber Autos unterhalten. Denke das die Technik- Kompetenz hier um ein Vielfaches die Rechts-Kompetenz uebertrifft.

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    • Offizieller Beitrag

    Setzt man dagegen die Privatautonom Aussage,

    Und genau DAS wurde ja nun in dem aktuellen Urteil festgestellt. Das Urteil als solches ist auf den ersten Blick erstmal uninteressant, da geht es letztendlich nur um Formfehler bei der "Vollstreckung". Das interessante daran ist das diese Formfehler sich auf der nun festgestellten "Privatautonomie" begründen.

    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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  • Thomas, genau da liegt aber das Problem.
    Da die Zwangsabgabe letztenendes wie eine Steuer gehandelt wird, ist der Staat nicht der Auffassung, das es hier um den Grundsatz "Privatautonom" geht.


    Dieser heißt ja, das jeder Mensch das Recht hat, selbst zu entscheiden, mit wem er Verträge eingeht.


    Sicherlich ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Vertrag zwischen GEZ und den jeweiligen Ländern, wird aber für den Bürger nicht als solcher behandelt.
    Genau das ist ja der Grund der Zwangsanmeldung. In dem Moment, wo wir eine Unterschrift darauf leisten würden, wäre das ganze Gebilde zum Einsturz
    verurteilt.


    Daher ja auch der, rein theoretischer Natur, Irrglaube, die GEZ sei eine Steuer.


    Gruß


    PS: Gboos, sicherlich kann man sich in einem Autoforum auch über Autos unterhalten. Bei einer Ansammlung an menschen die sich auch außerhalb der Autos kennen kann
    man auch andere Themen besprechen. Man hat ja nicht nur Autos im Kopf.
    Was GEZ angeht bin ich Fitter als im Thema Autos da ich mich schon seit Jahren mit denen Anlege und denen das Leben schwer mache :auslach:

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