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18.12.2018 - Vorerst keine Dieselfahrverbote in Frankfurt

    • Offizieller Beitrag

    EILANTRAG GESCHEITERT: Vorerst keine Dieselfahrverbote in Frankfurt


    • AKTUALISIERT AM 18.12.2018-12:52

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    In Frankfurt wird es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Dieselfahrverbote geben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe ab. Diese prüft wiederum neue Klagen in weiteren Städten.


    In Frankfurt wird es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Dieselfahrverbote geben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte am Dienstag einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab. Sie hatte durchsetzen wollen, dass die Fahrverbote trotz des laufenden Rechtsstreits mit dem Land zum 1. Februar 2019 umgesetzt werden. Gleichzeitig ließ der VGH die Berufung des Landes Hessen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen „ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit“ zu. (Aktenzeichen 9 A 2037/18.Z und 9 B 2118/19)
    Eine Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten in der Luft führe nicht automatisch zur Verhängung von Fahrverboten, sagte ein VGH-Sprecher. Denn weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie verpflichteten das Land, Schadstoffe zu minimieren. Stattdessen gehe es um die Einhaltung eines durchschnittlichen Stickstoffdioxid-Grenzwertes. Fahrverbote kämen nur als letztes Mittel in Betracht, diese Grenzwerte zu erreichen. Zuvor müssten alle anderen Schritte und streckenbezogene Fahrverbote geprüft werden. Eine Eilbedürftigkeit sahen die Richter nicht, weil die Gesundheitsgefahr für Anwohner an betroffenen Strecken weder festgestellt, noch bewertet worden sei.

    „Freude und Erleichterung“ in Frankfurt


    Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Wiesbaden von September hatte ein großflächiges Fahrverbot in Frankfurt für ältere Autos vorgesehen. Konkret waren demnach zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 1. September an sollten auch Euro-5-Diesel tabu sein. Die Deutsche Umwelthilfe hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten gegen Hessen geklagt.
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    Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) hat auf den Beschluss mit „Freude und Erleichterung“ reagiert. Er hofft, dass auch im nun anstehenden Hauptverfahren Fahrverbote verhindert werden können. Dafür müsse die Stadt die Schadstoffbelastung jedoch weiter senken.


    Darüber hinaus prüft die DUH weitere Klagen gegen Kommunen wegen Überschreitungen der Konzentration von Stickstoffdioxid aus Dieselmotoren.Geschäftsführer Jürgen Resch nannte am Dienstag in Berlin konkret Würzburg und Nürnberg, wo dies gerade geprüft werde. Es gebe aber weitere Städte. Bislang klagt die DUH in 34 Städten auf Einhaltung der Luftgrenzwerte. Seine Organisation wolle insgesamt maximal in 40 Städten klagen, sagte der DUH-Chef weiter.


    Wegen der Klagen ist bereits in Hamburg ein punktuelles Fahrverbot für ältere Diesel-Kfz erlassen worden, Stuttgart soll Anfang 2019 folgen. In Bayern habe die DUH ermittelt, dass dort vielerorts hohe Belastungswerte verschwiegen worden seien, sagte Resch. Die DUH habe daraufhin mehrfach Klagen angedroht und Werte von den Kommunen nachgeliefert bekommen. Auf deren Basis werde nun entschieden, ob weitere Rechtsmittel eingesetzt würden. Vor einer Klage würden die Stadtverwaltungen allerdings aufgefordert, gemeinsam mit der DUH eine Lösung für die Belastungen zu suchen.


    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagiert gelassen auf das Scheitern ihres Eilantrags „Das führt zu einer Verzögerung von einigen Monaten, ist aber kein bedeutender Rückschlag“, sagte Remo Klinger, Rechtsanwalt der Umweltorganisation in Berlin am Dienstag.


    Der VGH hatte die Berufung des Landes Hessen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zugelassen, das Fahrverbote in Frankfurt vorsah. Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass vor der Einrichtung einer Fahrverbotszone auch Fahrverbote auf einzelnen Strecken geprüft werden müssten. Die Umwelthilfe hält das für kaum praktikabel: „Ich wage es zu bezweifeln, dass man verkehrspolitisch sinnvoll mit 116 Streckensperrungen weiterkommt“, erklärte Klinger.


    Quelle: FAZ - Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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