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Anmeldung eines VOLT aus Polen in Deutschland

  • Hallo liebe Elektrische Piloten , habe seid 2 Tagen endlich meinen Volt aus Polen.
    Er ist noch angemeldet ( Polnische Kennzeichen ) und ich wollte fragen wie ich weiter vorgehen muß.
    LG aus Köln

    • Offizieller Beitrag

    Bevor du den ganzen Fackelzug angehst.
    Hast du die Akkus schon geprüft ?
    Denn wenn die müde sind, dann wird das ein sehr teurer Spass die auszutauschen.
    (Da der Volt identisch mit dem Opel Ampera ist, sollte das Doing kein Problem sein, wohl eher die Taler die die Akkus kosten)


    Diverse Datenblätter zu besorgen ist auch ne Gute Idee.
    Ich glaub die gibts beim TÜV Süd.


    Hat der schon einen EU "Fahrzeugbrief", dann kann das durchaus einfacher werden.

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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  • ...


    Diverse Datenblätter zu besorgen ist auch ne Gute Idee.
    Ich glaub die gibts beim TÜV Süd.


    Hat der schon einen EU "Fahrzeugbrief", dann kann das durchaus einfacher werden.


    Er sollte eigentlich vom Verkäufer eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC = Certificate of Conformity (Konformitätsbescheinigung)) mitbekommen haben. Damit ist eine Anmeldung unproblematisch. Ansonsten ist eine Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO notwendig.

  • ich hatte mal ne Harley, welche in Polen noch zugelassen war. Mit den Papieren zur Zulassungsstelle.Die sagten, könne sofort zugelassen werden, muß aber ne 21er Abnahme bekommen.Die war auch nich das Problem halt nur teuerer als TüF ;o)

    Der Clown ist die wichtigste Mahlzeit des Tages !

  • Genau, Polen ist Eu und somit nicht wirklich eine Hürde.


    Du brauchst auf jeden Fall die polnischen Fahrzeugpapiere und einen Kaufvertrag.
    wenn das Fahrzeug eine EWG-übereinstimmungsbescheinigung hat oder beim Buchstaben k, eine vollständige EG-Typgenehmigungsnummer hat und das Fahrzeug älter wie 3 jahre ist musst du eine Hauptuntersuchung durchführen lassen.
    wenn das Fahrzeug EWG-Bescheinigung hat und noch keine 3 Jahre ist, kannst du es so anmelden.
    wenn das Fahrzeug keine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung hat, musst du eine Vollabnahme durch einen amtlich anerkannten sachverständigen durchführen lassen.


    Zulassung kostet ca 50 Euro, dazu kommt die hu und die schilder.

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
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