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Seitliche Beladung eines Pick Ups

  • Hallo Freunde der Schwerlast.


    Paragraph 22 der STVO besagt im Absatz5:


    - Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungsoder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.



    Interpretier ich es richtig, dass ich seitlich an meine Ladefläche 2 Europaletten (dicke insgesamt max 20cm) hängen darf, solange sie ordnugsgemäß gesichert sind?


    Ich hätte da im paint mal etwas vorbereitet ;)

  • Wenn sie ordnungsgemäß gesichert sind, ja. - Aber diese "Sicherung" ist schon ein kleines Kunststück.
    Und es muß Ladung sein, also nicht mit dem Fahrzeug verschraubt.

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  • Na klar, kann Mich an Hatari erinnern, die hatten immer alte Reifen rundum Bampeln, war auch schick.... :lach:

    Duramax....Im Berg musst Power haben... 8o
    Das Land hier schafft sich gerade mit Vollgas ab, Zeit es zu verlassen.

  • Wenn ich mich recht entsinne, darf man ja eigentlich eine Fahrzeugbreite von 2,55m haben, genau so wie eine höhe von 4m (Als Ladung jedenfalls)


    Hängst dir die beiden Paletten ran, dann schaub eine Posileuchte an und schon ist es ja im Grunde wieder legal ;)

    Gruß Micha :headbang:

    Behandel jedes Problem wie es ein Hund tun würde....

    wenn du es nicht essen kannst oder damit spielen,

    dann Pinkel drauf und gehe weiter.....


    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

    das die, die es vergessen haben, mich noch am Arsch lecken können...... !!!

    :wegrenn:

  • Hängst dir die beiden Paletten ran, dann schaub eine Posileuchte an und schon ist es ja im Grunde wieder legal

    Nöö, das ist diffiziler


    Das wäre eine Fahrzeugumrissleuchte und die darf nur am Fahrzeug sein, nicht an der Ladung. - Es muß aber LADUNG bleiben, sonst ist es eine Fahrzeugveränderung die eintragungspflichtig ist. Sprich, mit fest verschraubte Paletten verliert der Wagen seine Betriebserlaubnis!!

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  • Danke. Es soll auch nur Ladung sein. Nichts anderes.
    Ich verstehe das so dass ich die Ladung. Da sie nur ca 20 cm aufträgt nicht markieren bzw beleuchtet muss oder?

  • nur ca 20 cm aufträgt nicht markieren bzw beleuchtet muss oder?


    Das hängt vom Fahrzeug ab. Bei einem älteren dually PU kann das schon sehr grenzwertig sein! -


    Maßgabe ist: die Ladung darf nicht weiter überstehen als 40 cm, gemessen von der Ausssenkante des Reflektors des Schlußlichtes!!

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