Bus zulassen

  • moinsen,


    sagt mal, hat wer ahnung, ob man solche dickschiffe auch "einfach" als oldtimer zulassen kann?


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    oder sind da bestimmte auflagen dran gebunden ...?


    grz in den abend, stef

    Das Schiff ist im Hafen sicher,
    aber dafuer nicht gebaut.

    • Offizieller Beitrag

    Klar kannst du das...


    Die Regeln sind relativ einfach:
    - mind. 30 jahre alt
    - Originalzustand (darf auch jede Menge gebruachsspuren haben)
    - nur Zeitgemäße Umbauten aus dem Baujahr oder älter (muss man nachweisen, internetrecherche & Autozeitungen sind da echt hilfreich.)


    Das wars auch schon im groben.
    AXO ja klar und natürlich eine Bescheinigung vom TÜV das dem auch so ist.

    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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    • Offizieller Beitrag

    Nein das ist ein Irrglauben...
    Hab ich gerade erst vor ner stunde nach gelesen...


    Es geht nur um den technischen und altersgerechten Zustand.
    Ob der nun Zustand 1 oder 4 hat ist dabei egal.
    Das ist nur für den Verkaufsmarkt wichtig.


    Schneller gehts mit einem Zustand 1 in topgepflegten Zustand.
    Der Wagen muss natürlich den normalen Tüv bestehen, wenn der den schon nicht besteht ist sofort essig mit H.


    Zitat

    Kleinere Mängel sind kein Manko, Durchrostungen hingegen schon. Ist dieser Punkt erfüllt, wird es jedoch schwieriger. Klar ist: Ein Auto im Originalzustand nimmt die Hürde mit Leichtigkeit, doch welches Auto blieb 30 Jahre lang unangetastet? Folglich gibt es Spielräume, die der TÜV Süd im Anforderungskatalog (Download unter Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. ) zusammengefasst hat.


    Erlaubt sind zum Beispiel zeitgenössische Umbauten inklusive Tuning. Darunter fällt der Umbau eines MG B, bei dem die späteren Gummi-Prallflächen durch die früheren Chromstoßstangen ersetzt wurden. Ebenfalls zulässig sind Umbauten, die mindestens 20 Jahre zurückliegen. Tolerant reagieren die Prüfer auf eine Modernisierung der Bremsen bei Vorkriegsmodellen von Seilzug- auf Hydraulik-Systeme oder von Ein- auf Zweikreisbremsanlagen.

    QUELLE: Auto-Motor-Sport-Online


    Zitat

    Voraussetzung für eine positive Fahrzeugbegutachtung ist nach GTÜ-Angaben, dass ein Oldtimer zwar Gebrauchsspuren haben, jedoch nicht „verbraucht“ sein darf. Die Hauptuntersuchung müsse unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik „ohne erkennbare Mängel“ abgeschlossen werden können. Es dürfen keine wesentlichen Fahrzeugteile fehlen, außerdem darf es keine Unfallrestschäden geben.

    QUELLE: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

    Gruß Thomas

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  • Zitat

    Nein das ist ein Irrglauben...


    Nö, ist es nicht. ;)


    § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung:


    "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."


    Die Auslegung, was "gut" bedeutet, daher auch oben schon in Anführungszeichen, ist letztlich Auslegungssache. Die entsprechende Richtline drückt sich ebenfalls so aus. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug nicht "verbraucht" sein darf, und sich von einem normalen alten Fahrzeug abheben muss.


    Ich bin kein Jurist und auch kein Sachverständiger, aber von meiner Auslegung her, kann eine runtergerammelte Bastelbude keine H-Zulassung bekommen. Jede Menge Gebrauchsspuren ist also etwas gewagt, finde ich.


    Aber wir könne hier ewig diskutieren, entscheidend ist die Meinung des Sachverständigen. Und den sollte man vielleicht vorher konsultieren.

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich meinen wir gerade beide das gleiche, drücken es nur anders aus. :lach:


    Nee runtergreammelte Bastelbude geht nicht, das ist klar.


    Unter Gebrauchsspuren sind auch nicht Verbrauchsspuren zu definieren.


    Als Beispiel ein Fahrersitz:
    Ein Sitz wo die Polster nun schon etwas verblasst und die Sitzfedern ein wenig schlaff sind hat GEBRAUCHSspuren. (das wäre zulässig)
    Ein Sitz wo die Polster aufgerissen sind und die Federn schon in den Hintern pieken hat eindeutige VERBRAUCHsspuren (der wäre nicht gültig)


    Im Endeffekt entscheidet das sowieso jeder Prüfer anders.
    Dem einen ist Zustand 3 zu schlecht, was bei einem anderen Gutachter noch OK ist.


    FAKT ist in allen Fällen: es dürfen nur Teile verbaut sein die zur damaligen Zeit vorhanden waren.
    (Es gibt auch Ausnahmen, zB bei den Bremsen, die dürfen auch besser sein)


    Es gilt in jedem Fall:
    Vorher zum TÜVler - am besten mit dem Fahrzeug - oder den kommen lassen und mit dem durchsprechen was man vorhat.
    Am besten gleich den TÜVi nehmen der das hinterher auch abnehmen soll.
    Zusammenarbeit mit dem TÜV von Anfang an erleichert die Abnahmen am Ende immens. (und schützt vor komischen und evtl. teuren Überraschungen)

    Gruß Thomas

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