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Beiträge von Lincoln_Cowboy

    Strafanzeige erstatten.
    Fahrzeug kaufen. Die km laufleistung als zugesicherte Eigenschaft vertraglich zusichern lassen.
    Dann Kaufvertrag vollziehen mit dinglicher Übergabe.
    Dann die Bombe platzen lassen.
    Verkäufer auffordern ein Fahrzeug mit 100000 km zu liefern.
    Das würde mir Spass machen. :auslach:

    @ I Need Money
    Das wäre super wenn Du mal bei den NL Leitern nachfassen würdest wie die Rechtslage da ist.


    Ich bin der Meinung, dass die Infos hier mehr oder weniger eher "so halber" sind. Nichts konkretes.
    Ich gebe mal ein konkretes Beispiel:
    Mein Lincoln Mark III ist mit 215 km/h eingetragen und hat V Reifen. eigetragen. Sämtliche Literatur zum Fahrzeug spricht von 205 km/h. Manchmal sogar nur 200 km/h.
    Aber um genau dieses "Mehr" ist ja kriegsentscheidend bei dem Speed Index der Reifen und damit auch die Verfügbarkeit von Pneus.
    Ob der Mark III tatsächlich auf einem Prüftstand die 215 km/h erreicht, würde ich nicht ausschließen wollen. Die 460er Maschinen unkrastriert laufen schon gut.
    In der Realität auf der Autobahn sieht das anders aus. Zum einen macht das Fahrwerk wohl nicht mit und zum anderen haben wir ja auch noch einen cw Wert wie ein Backstein.
    Ungeachtet dessen hat mein TÜV Prüfer gesagt, dass er nur bis 130 km/h versichert sei auf einer Testfahrt. Also bringt das nix.


    Abzuklären wäre mE mithin, ob es TÜV/DEKRA oder sonstwas Prüfer gibt, die in der Lage sind, eine abweichende V Max einzutragen und wie das tatsächlich gemacht wird.
    Wenn das jemand rechtsverbindlich klären könnte, wäre vielen geholfen.
    Es gibt ja viele Coupes, die die 210 oder 215 km/h laut Eintrag laufen. Siehe z.B. Buick Riviera oder die hochgezüchteten MOPARS.
    Allesamt haben die Problem früher oder später, Reifen mit V Index zu bekommen.
    Die Gesetzeslage ist da wohl ziemlich eindeutig: M+S Kennung hat 09/2024 ausgedient. Dann gilt nur noch der "Sommerreifen" Speed Index und ein Downsizing ist nicht mehr möglich.
    Und wer hat da Lust drauf, abenteuerliche Maßnahmen zu machen wie z.B. Drehzahlbegrenzer, Anschlag Gaspedal, Anschlagplatte Vergaser und so Käse einzubauen oder im Sommer mit Schneeflocken Reifen rumzugfahren.
    Und auch da haben wir wieder das Ausgangsproblem, dass da ein Prüfer her muss der mit dem Navi eine V-Max ermitteln muss.
    Also: Es beseht Handlungsbedarf. Weggucken und denken, "Mich triftt´s schon nicht!, wird wohl zumindest in der Luxury Class Fraktion auch bei GM wie bei Ford und Mopar nicht zielführend sein.


    Also meine Bitte: Wer Kontakte hat, hier das Anliegen prüfen zu lassen, möge das Bitte tun und hier berichten. Vielen Dank.

    Das sagt die DEKRA zum Thema:


    Sehr geehrter Herr Drebin,


    Ihre Anfrage wurde an mich als Verantwortlichen für das Fachgebiet " Räder/ Reifen " im Bereich Fahrzeugprüfwesen unseres Unternehmens zur Beantwortung weitergeleitet. Gern möchte ich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.
    Wie Sie schon selbst richtig geschlussfolgert haben, sind Oldtimer- Reifen aus dem Anwendungsbereich sowohl der UN- ECE- Regelung 117 als auch der VO (EU) 1222/2009 ausgenommen. D.h. sie müssen die dort definierten Anforderungen an den Rollwiderstand, die Haftung auf nassen Oberflächen sowie die Rollgeräuschemissionen nicht erfüllen und brauchen diesbezüglich auch nicht gekennzeichnet zu werden. Die Prüfverfahren für die Fahreigenschaften auf Schnee für M+S- Reifen unter extremen Schneebedingungen und deren Kennzeichnung sind in den Ausnahmen zum Anwendungsbereich dieser Regelung jedoch nicht mit aufgeführt. Der mit der Neufassung der StVZO geänderte § 36 definiert im Absatz 4 als "Luftreifen für winterliche Wetterverhältnisse" nur solche, welche u.a. auch mit dem sogenannten "Alpine- Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach UN- ECE- Regelung 117 gekennzeichnet sind und damit die Erfüllung der Anforderungen an die Fahreigenschaften auf Schnee gemäß o. g. Regelung erfüllen müssen. Die bis zum 31.05.2017 geltenden Erleichterungen hinsichtlich der Nutzung von nur mit M+S gekennzeichneten Reifen deren Geschwindigkeitssymbol unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen durfte, wenn die für die Reifen zulässige maximale Geschwindigkeit sinnfällig im Sichtbereich des Fahrers angezeigt wurde, gilt nur noch für die Übergangszeit bis zum 30.09.2024 und nur wenn die verwendeten Reifen vor dem 31.12.2017 hergestellt wurden ( DOT bis 5217). Ausnahmen für Oldtimer hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Nach diesem Herstellungsdatum bzw. ab dem 01.10.2024 kann diese Regelung nur noch für M+S- Reifen genutzt werden, welche auch mit dem Alpine- Symbol gekennzeichnet sind. Mir ist bekannt, dass für bestimmte Reifengrößen am Markt keine Sommerreifen verfügbar sind, welche die bauartbedingte Geschwindigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich der Geschwindigkeitseignung (Geschwindigkeitsindex) abdecken. Eine Möglichkeit, überhaupt noch legal mit dem Fahrzeug fahren zu dürfen, wäre auch die Umbereifung auf eine am Markt verfügbare Reifengröße welche bei Sommerreifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges abdeckt oder bei Winterreifen über die Kennzeichnung mit "Alpine- Symbol" verfügt. Allerdings müsste bei einer derartigen Umbereifung als technische Änderung eine entsprechende Begutachtung nach § 19.2 /21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde erfolgen.
    Für ihr Fahrzeug mit der derzeitig freigegebenen Reifengröße 225/75R15 100V habe z. B. ich eine verfügbare Reifengröße 225/70R15 100T als Winterreifen mit Alpine- Symbol recherchiert. Allerdings müsste die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 190 km/h eingehalten werden. Die Serienfelgen sollten verwendet werden können, da nach Norm gleiche Felgenmaulweiten für beide Reifendimensionen verwendbar sind. Eine Anpassung der Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers wäre ebenso entbehrlich, da die Abweichung des Abrollumfangs (- 3%) im Bereich der zulässigen Toleranz (- 4%) liegt. Die Reifenbreite bliebe gleich, der Reifenradius würde sich um 12 mm verringern.



    Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen wenn möglicherweise auch nicht entsprechend Ihren Vorstellungen beantworten konnte und stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen





    Also im Ergebnis sagt die DEKRA, dass es nicht mehr zulässig ist, so wie es die bislang anderen Auffassungen darlegen.
    Mal sehen, ob die anderen noch antworten.

    Habe zwischenzeitlich mehrere Rückmeldungen erhalten.
    Problem ist bei mehreren TÜV stellen wir auch us car Werkstätten und Händlern bekannt.
    Eine Lösung gibt's derzeit nicht.
    Zulassungen werden derzeit auf die gelegt wenn es keine Reifen Größe gibt die passt.
    Man wird wohl irgendwie eine Lösung finden mussen.
    Sollte der Handel nicht entsprechende Reifen produzieren wird es auf eine Drehzahl Begrenzung mit z.b. Pertronix ignitor iii rauslaufen mit der limiter box.

    ich greife das Thema REIFEN mal auf im Hinblick auf die Neuerungen zum Jahreswechsel 2017/2018.
    M+S Reifen als "Geschwindigkeitsbegrenzer" mit Reifen bis Produktion 12/2017 sind bis 09/ 2024 erlaubt.
    Danach nicht mehr.
    M+S Reifen sind im Winter bei entsprechenden Verhältnissen ohne Schneeflocke bis 2024 noch zulässig, wenn Reifen bis 12/2017 produziert.
    Generell kann man eine Geschwindigkeitsindex Vorgabe nur mit der M+S Kennung nicht mehr umgehen mit dem Aufkleber am Tacho.
    Das geht nur noch mit der Schneeflocke.
    Das heißt am Beispiel Mark III mit V-max 215 km/h, Vorgabe Standard Reifen 225/75 15 100V:
    Neue Reifen ab Produktionsdatum 01/2018 nur noch mit in den KFZ Papieren tatsächlich eingetragenen V- Index zulässig. (Also neue Maxxis wären in der Größe 225 75 R 15 100S nicht mehr zulässig)
    ODER: Winterreifen mit Schneeflocke und geringerem V Index zulässig mit Aufkleber am Tacho.


    M+S Reifen ohne Schneeflocke bedingen keine Abstufung des V-Indexes mit Aufkleber am Tacho (unzulässig - es denn noch Altfall Reifenproduktion vor 2018 bis 2024 fahrbar)
    Diejenigen, die das "V" als Geschwindigkeitsindex eingetragen haben, können bei TÜV ggf. eine "Bauartsbedingte" Änderung der Höchstgeschwindigkeit beantragen und eintragen lassen (z.B. auf H Index bis 210 km/h) oder nach einer Alternative suchen wie z.B. 235 / 70 R 15 oder 215/80 R15.
    Ich hoffe, dass ich das verständlich erklärt habe.
    Für die Kandidaten mit V-max 175 kmh ändert sich nix, weil V- Index bei S-Reifen nicht überschritten wird.


    Beim TÜV war ich heute und habe mit dem ING dort das Thema ausgiebig erörtert.
    Eines vorweg: es geht nicht darum, hier im Winter mit MS Reifen mit oder ohne Schneeflockensymbol rumzufahren. Die Sache ist wesentlich tiefgreifender und komplexer.



    Der TÜV hat mir bestätigt, dass eine "Downsizing" des Geschwindigkeitsindexes durch M+S Bereifung für Reifen ab Produktionsjahr 2018 nicht mehr möglich ist.
    Die Fallgruppe betrifft Reifengrößen mit einem V-Index von z.B. H oder V. Derzeit noch zulässig M+S Reifen (Produktion bis 31.12.2017) mit V-Index S oder T (Maxxis ist hier wohl der Reifen der gefahren wird und eine M+S Kennung hat mit V Index S oder T.)
    Jetzt kommt die neue Regelung, dass M+S Reifen nur noch als Winterreifen durchgehen (und nur Winterreifen können einen abweichenden V-Index erzielen von z.B. V auf S oder T) wenn das Schneeflockensymbol angebracht ist.
    Und jetzt aufpassen: Es geht nicht darum, versicherungstechnisch auf Schneeglatter Straße zu fahren und mit der Schneeflocke dann umfangreich Versicherungsschutz zu haben. NEIN!
    Es geht darum, dass diese Maxxis Reifen keine Schneeflocke haben und damit ab 2018 (für Reifenproduktion ab 2018) diese nicht mehr zugelassen sind, weil der V Index nicht eingehalten wird. Dem Grunde nach müßte eine Stilllegung (Außerbetriebnahme des Fahrzeuges!) erfolgen, wenn die Überganszeit für M+S Reifen bis 2024 abgelaufen ist.
    Meines Wissens gibt's keine Reifen für unsere Boliden, die den originären V Index haben. Beim Mark III sind es V Reifen.
    Bei den anderen sollten es mindestens H Reifen sein, und da wird´s schon eng mit der Auswahl.
    Die Frage ist, wie kann man den V Index legal downsizen.
    Der TÜV ING war ratlos. Auch ein Anruf bei TÜV SÜD Classic war nicht erfolgreich.
    Man könnte eine baurtbedingte Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h eintragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
    Hier wird´s aber schon problematisch, denn wie riegelt man das ab? Man könnte bei einer elektronischen Zündung das Steuermodul umprogrammieren. Technisch wohl machbar. Nur macht das?
    Unsere C 6 Getriebe sind nicht "drosselbar" außer man fährt nur bis zum 2. Gang. Keine Alternative.
    Und Fakt ist auch: Die Lincolns fahren zumindest laut Datenblätter um die 200 oder mehr km/h. Ob man das macht, ist nicht relevant. Es zählt nur, was in den Papieren steht.


    Also, was meint ihr? Ihr seid alle betroffen. Ich denke, dass bei keinem Lincoln der älteren Baujahre derzeit Reifen zu beziehen sind, die die originäre V Index haben.
    Und die Möglichkeit, dass z.B. Maxxis einfach mal die Schneeflocke drauf labelt ist auch unwahrscheinlich, denn das wird wiederum auch genausten überprüft, was schneeflockentauglich ist. Und der Maxxis ist definitiv kein Winterreifen. Das
    Und Reifen in 225 75 R15 100v gibt's keine.
    Also, denkt mal konstruktiv nach.
    Viele Grüße
    The Cowboy rides away

    Hallo,
    Bin wieder da. Habe mein Lincoln in Portugal abgeholt und nach Hause gefahren - auf eigener Achse - nix Trailer. Trailer ist für andere!
    Null Panne - alles sau glatt gelaufen.
    Hier erst mal ein paar Bilder.
    Eins vor weg: Pannenfrei 2000 km und wieder zurück!
    Es war ein Abenteuer. Anbei ein paar Eindrücke.
    Die spanische Route 66 (Autovia 66) ist furchtbar. Schlaglochpiste. Die Tour über die Portugisischen Berge nicht ungefährlich und über die Pyrenäen nach Spanien auch kein leichtes Spiel.
    Aber geschafft. Das Ergebnis überzeugt.
    285 Liter Super Plus mit Oktan Booster. Macht ein Schnitt von 14,4 Liter auf 100 km. NOT BAD.