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Motor/Getriebe für 1953 Chevy Pickup

  • Hallo zusammen.


    Wie im Vorstellungs-Threat schon geschrieben, bin ich seit geraumer Zeit im Besitz eines
    Chevy Pick-up´s 3100 BJ 53.


    Nunja, da ich anstatt des 6-Zylinder Standart-Motors der darin verbaut ist, gerne einen kleinen V8 einbauen möchte, frage ich mal die Fachleute unter euch, was sie mir an "Motor/Gertriebe/Hinterachse-Kombination" so empfehlen können. Das ganze sollte sich möglichst "orginalgetreu" an den damaligen Standarts anlehnen, damit der TÜV zwecks H-Kennung wenig meckern kann.


    Würde mich über eure Hilfe freuen


    Gruß Geri

  • Moin, hast du dich mal mit H-Kennzeichenregelung ab 2012 auseinandergesetzt? Das wird schwierig! Original gab es für den 53er wohl keinen V8, also muss für ein H ein nachweislich alter Umbau auf V8 vorliegen. Wenn du nen neuen V8 einbauen willst, wirst du das nicht glaubhaft machen können. Aber ist denn das H notwendig? Du kannst doch auch auf LKW Zulassung gehen. Dann könntest du fast jede Kombi einbauen, wenn es TÜV-konform ist.

  • Hi Geri!


    Ich hab einen 55er Chevy 3200!
    Bei mir wurde folgendes verbaut:
    vom 79er Camaro den Motor(350er 5,7Liter,das Getriebe(TH 350),Vorderachse(wegen Bremsscheiben und Bremskraftverstärker) und Hinterachse!Fährt sich nicht schlecht aber muß viel umgeschweißt werden(Vorderachsenaufhängungen am Rahmen und diverse Halter für Motor und Getriebe!) !
    Nette Grüße,


    Andi

  • Möglich ist vieles! Die Frage ist, was ist das Ziel und Budget! Bei euch gelten auch andere Regelungen zwecks TÜV(aber auch nicht einfacher, oder?) Gibts bei euch H-Zulassung?

  • Hi all!


    Also,ne H-Zulasung gibt zwar nicht aber eine billigere Oldtimer-Versicherung-KFZ Steuer muß man jedoch in voller Höhe zahlen! Bei meiner Corvette(350 PS) lags etwa mit Steuer und Oldtimerversicherung bei etwa 160 Euro im Monat! Möglich sind maximal 3 Autos auf ein Kennzeichen anzumelden! Bei uns nennt sich die TÜV-Überprüfung schlicht "§ 57a" oder im Volksmund auch Pickerl-Überprüfung und wird jährlich gemacht! Wenn man was typisiert haben will,ist das meist umständlicher als in D wenn nicht überhaupt unmöglich! Geprüft wird das Ganze von der österreichischen Bundesprüfanstalt! So zum Beispiel dieses Vorhaben 6-Ender raus und einen V8 rein ist in der heutigen Zeit unmöglich geworden! Nur mehr Kubik- UND PS-gleich ist möglich! Höherlegen des Fahrzeuges nur bedingt(schätze etwa 8 Zoll oder 20 CM) möglich! Außer man bedient sich eines Zivilgutachters der eine Verkehrssicherheit gewährleistet bla bla bla....
    Kostet natürlich alles Geld! Dafür haben wir auch wunderschöne,riesengroße Kennzeichen! ;(


    Nette Grüße,


    Andi

  • hi, bei autos aus den 50ern ist der tüv aber nicht so streng..


    wenn du hilfe brauchst, teile oder was auch immer wende dich einfach an die jungs von der classic car company ..Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.


    einfach mal anrufen, die haben auch einen kunden mit einem 50er jahre chevy pu und modernerem v8, servolenkung, tiefer gelegt usw, hat auch eine h-zulassung!

  • alles was innerhalb der ersten 10 Jahre möglich gewesen wäre, bekommst du eingetragen
    (meines Wissens)
    Wenn du also einen V8 aus 65 nimmst, sollte das gehen

  • Der Tüv überprüft doch keine Motornummern und
    wenn das nen Gen.1 Motor ist mir nem Vergaser oben drauf... sollte da keiner meckern! Natürlich kein TBI oder Vortec Motor reinhängen.


    Ansonsten kann ich nur empfehlen, als Oldtimer versichern und als LKW zulassen, kommt sogar noch günstiger und du brauchst dir keine Sorgen um das H machen!

  • Zitat von "ChevyAndi":2qvtrlzd


    Der Tüv überprüft doch keine Motornummern und
    wenn das nen Gen.1 Motor ist mir nem Vergaser oben drauf... sollte da keiner meckern! Natürlich kein TBI oder Vortec Motor reinhängen.


    Ansonsten kann ich nur empfehlen, als Oldtimer versichern und als LKW zulassen, kommt sogar noch günstiger und du brauchst dir keine Sorgen um das H machen!


    Und da täuscht du dich.
    Es muß und wird kontrolliert.
    Es gibt aber zum Glück Werkstätten die einen guten Draht zum Tüv haben.Da ist dann mehr möglich. O-)

  • Zitat von "wheeler":c6uxg5p8


    hi, bei autos aus den 50ern ist der tüv aber nicht so streng..
    .........
    einfach mal anrufen, die haben auch einen kunden mit einem 50er jahre chevy pu und modernerem v8, servolenkung, tiefer gelegt usw, hat auch eine h-zulassung!


    Neverever!Niemalsnicht! Das ist nicht möglich. Ok, vielleicht war das irgendwann mal, aber heutzutage im Jahr 2012 muss vom TÜVer eine Liste abgehakt werden, bei der alle Punkte mit JA beantwortet werden! So wäre die Frage nach dem originalen Motor mit NEIN zu beantworten und somit nicht H-fähig! Übrigens kann und wird die H-Zulassung jederzeit eingezogen, falls man nicht H-zulassungsfähige Umbauten tätigt!


    Auch der Einbau eines alten Motors ist keine Alternative, da die Umbauten nachweislich "früher" (keine Ahnung über die genauen Zeiten) erfolgt sein müssen! Deshalb sind z.B. Auto aus den 30igern, die erst in z.B. den 60igern zugelassen wurden (damals üblich einen neuen Brief auszustellen, wenn ein Umbau erfolgte) sehr gefragt!
    Wenn es 53 keine V8 gab und du keinen früheren Umbau nachweisen kannst, wird es eng mit dem H!


    Lkw-Zulassung wäre aber eine gute Alternative. Wenn der Umbau ordentlich gemacht wird (zusammen mit TÜV...) dann ist das durchaus möglich! Diesen Weg würde ich dir raten.





  • ..ok, du hast recht und ich meine ruhe!
    ist sowieso logisch, ich hab den beitrag ja auch nur geschrieben um für verwirrung zu sorgen weil ich in meiner freizeit nichts besseres zu tun habe und spass daran hier die leute zu ärgern :D ..verdammt, gut das du das gesehn hast :hurra:

  • @Marcel...schreib doch was sachliches dazu! Die Aussage/Beratung das ein Kumpel von nem Bekannten so ein waghalsiges Unternehmen mit nem H-Stempel abgesegnet bekommen hat, kann ich nun mal nicht glauben! Natürlich habe ich auch schon 50er Jahre PU´s mit 24"Felgen und H "gesehen"...aber ne H-Zulassung hat er im Jahr 2012 sicher nicht regulär bekommen! Alles was über einen Kumpel, der nen TÜVer kennt, gelaufen ist, ist sicherlich nicht beim eigenen TÜV Termin einklagbar!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Geri":cy665dqa

    Chevy Pick-up´s 3100 BJ 53.


    Nunja, da ich anstatt des 6-Zylinder Standart-Motors....


    Nur mal die Frage ... was ist denn am 6-Ender dem guten alten Stove Bolt einzuwenden? :-/


    Das ist ein sehr guter Motor der, wenn Du diesen mit nem V8 aus der Zeit fährst, kaum schlechter da steht, und wenn´s um Sound geht kannst Du da ebenso einen netten Ton entlocken.


    Falls es ums Image geht, dann hau rein, aber leg den 6-Ender bei Seite, denn der nächste Käufer könnte ein Original-Liebhaber sein.


    Meinen 6-Ender gebe ich für keinen V8 aus dem Jahre 56 her ;)

    Alle reden vom Klimawandel.... ich mache ihn !!!
    Arne Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.


    K1500 6,5TD: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

  • Zitat von "Dually":1i0f9j45


    Tomster: schön daß du hier zur allgemeinen Verunsicherung beiträgst.
    Was hat sich denn bei der Rechtsprechung bzgl H seit letztes Jahr geändert? und wo steht das?


    Ich weiß nicht wie intensiv du dich mit dem Thema auseinadergesetzt hast, aber Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. verteilen Alleinig die Bescheinigung über ein H! Das gilt seit Nov2011...ich hoffe ich verunsichere jetzt nicht unnötig, aber da hat sich nun mal einiges getan. Die Zahl der Oldtimer hat sich in den letzten 10 Jahren in D vervielfacht und es tut sich damit ein lukratives "Loch" auf, welches doch jetzt spruden soll!

  • Weils grad so schön zum Thema passt:



    Moderatere Richtlinien für H-Kennzeichen

    2012-03-16 Der Gesetzgeber hat die Regelung für das H-Kennzeichen geändert. Mindestens 30 Jahre alte Autos sollen nun einfacher eine Oldtimer-Zulassung erhalten. Um das H-Kennzeichen zu bekommen, mussten die Besitzer in der Vergangenheit einige Hürden nehmen. Diese sind nun entschärft worden. Die neue Richtlinie stellt eine Erleichterung dar, weil sie den Prüfingenieuren mehr Ermessensspielraum zugesteht.


    In der neuen ,,Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO" gibt es ab sofort kein fünfstufiges Bewertungssystem mehr. Bislang gruppierten die Sachverständigen bei der Untersuchung das Auto in die Rubriken ,,Makelloser Zustand", ,,Guter Zustand", ,,Gebrauchter Zustand", ,,Verbrauchter Zustand" und ,,Restaurationsbedürftiger Zustand" ein. Um das notwendige Gutachten für die H-Zulassung zu erlangen, durfte der Klassiker nicht schlechter als Zustand drei sein. Jetzt zählen für die Prüfer nur noch folgende Punkte: Alter, guter Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung.


    Die Zahl der Anmeldungen historischer Kraftfahrzeuge stieg in Deutschland zwischen 2010 und 2011 um etwa zehn Prozent. Insgesamt sind derzeit über 200 000 Autos mit H-Kennzeichen unterwegs. (ampnet/jri)


    Dieser Artikel wurde am 2012-03-16 in der Kategorie Nachrichten mit den Stichwörtern Oldtimer, H-Kennzeichen, Auto News veröffentlicht.


    Quelle: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

  • Zitat von "gbxxi":2rf4j7c0


    Jetzt zählen für die Prüfer nur noch folgende Punkte: Alter, guter Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung.


    Genau das ist der Punkt! Hr. G. vom TÜV hat genau das im Sinn gehabt! Aber da gehts nicht um Umbauten an alten historischen Amis sondern hauptsächlich um "deutsches Kulturgut" und da kommt fast niemand auf die Idee, nen V8 in ein Auto umzutüdeln, sondern die Originalität steht im Vordergrund...und genau das soll gefördert werden. Ich lass mich gern eines besseren belehren und bin an euren Erfahrungen interessiert. Dann kann ich mein Projekt ja wieder auskramen. Man kann ja auch den Artikel mit zum TÜV termin nehmen und vorzeigen.


    Wenn das kein 53er sondern ein 56er wäre, und es den mit originalem V gäbe, dann wäre das sicherlich einfacher für die H-Erlangung. Keine Angst, dem TÜV liegen dazu sehr viele Daten vor!


    Ich sehe aber überhaupt kein Hindernis den Umbau durchzuführen und eine LKW Zulassung anzustreben! Damit ist der Drops gelutscht!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du den Artikel richtig interpretieren würdest, könntest du rauslesen, daß es überhaupt kein Problem ist in einen 53 Chevy einen V8 einzubauen, das geht auch nicht auf Kosten des H solange der Motor älter als 30 Jahre ist.
    der Tüv-Prüfer sollte halt des Auto nicht letzte Woche noch mit einem 6er abgenommen haben ;)
    ich hab mich sehr gut mit dem Thema beschäftigt, habe selbst schon mehrere Oldie durch den Tüv gezogen
    und bau grad einen 66er Mustang auf, mit nem 302. Der war da drin als ich ihn kaufte.
    Jetzt erzähl du mir wie ich (oder der Tüv) rauskriegen soll, wann der da eingebaut wurde. Das lässt sich nicht mehr nachvollzeiehn.
    Krieg ich jetzt kein H, weil der könnte ja erst vor 10 Jahren umgebaut worden sein.
    Das Auto entspricht in allen Teilen dem Original und wird mindestens eine 2+ bekommen.
    Und jetzt stellt sich ein TÜV-Mensch vor mich hin und erklärt mir es gibt kein H,
    weil ich nicht nachweisen kann, wann der Motor da rein kam :screwy:

  • ..und wenn es 53 keinen V8 im 3100 gab? Ich sag ja nicht, dass es nicht möglich ist, solange es das als Option gab, aber wenn nachweislich nicht, dann wird es eng. Die ganzen Hotrodder mit ihren 30er Fords und Co haben jetzt das Thema, dass eben keine V8´s mehr ohne weiteres nachgerüstet werden können, da es das in den 30ern nicht gab! Wenn es nachweislich in den 60ern in den USA umgebaut wurde, dann ist das durchaus historisch, aber nicht wenn das erst letztes Jahr erfolgt ist.
    Ich sehe bei deinem Projekt kein Problem, wenn es den 302er schon 30 Jahre gibt! Oder wie alt ist der Motor?
    Ich merke schon ich bin überstimmt worden, und freue mich, dass es jetzt doch wieder möglich ist moderne Bremsanlagen und Motoren in Oldtimer einzubauen!

    • Offizieller Beitrag

    1966 gab es keinen Mustang mit 302 nur mit 289
    den 302 gabs erst 1967
    es spielt doch keine Rolle wann der eingebaut wurde
    wichtig ist daß die Teile die im Fahrzeug sind, 30Jahre zurückgerechnet existiert haben und eingebaut worden sein könnten (deutsch?)
    dt Verkehrssicherheit vorausgesetzt
    wenn es anders wäre, könnte ich den Mustung in die Tonne treten
    oder losmaschieren und nen 289 suchen und alles wieder zurückbauen

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