Huhu...
Hab vor nem Jahr meine Gasanlage einbauen lassen und auch gleich das Gutachten mitbekommen.
Es hiess immer, dass die vor der nächsten HU eingetragen werden muss, so kenn ich das auch.
Nächste HU ist jetzt im Dezember, also ca. 1,5 Jahre nach de Einbau der Gasanlage.
Nu wollt ich mal zur Zulassungsstelle und das dann eintragen lassen, da sagt mir plötzlich einer im Bekanntenkreis, dass so ein Gutachten nur 3 Monate gültig sei?! Wieso sagt man dann "bis zur nächsten HU muss das drin stehen" und nicht "machs innerhalb von 12 Wochen"??
Stimmt das??
Mein Umrüster sagte schon, er könne mir notfalls ein neues erstellen lassen, aber kostet mich natürlich etwas.
Ist das quatsch oder stimmt das??
Gruss