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07er Kennzeichen

  • Hallo Dirk du brauchst für das betreffende Fahrzeug eine H Vollabnahme beim TÜV danach kannst du ein 07 Kennzeichen beantragen,die Versicherung verlangt aber ein zweites auf dich normal Zugelassenes Fahrzeug .Du musst nur jede Fahrt eintragen und sie Begründen Können.Mein Sohn wahr mit dem roten S10 mit 07 Kennzeichen beim Treffen und das ist auch Erlaubt.Ich bin schon 2 mal von der Zulassungsstelle überprüft worden und der schaute immer nur nach ob die Fahrt eingetragen wahr und fragte nach dem Zweck der Fahrt das wars .

  • wenn ich auch mal meinen unmaßgeblichen senf dazugeben darf:


    wir haben just vor zwei wochen ein fahrzeug mit 07er nummer 'zugelassen'...es handelte sich hierbei um einen jetzt gerade 30 jahre alt gewordenen opel senator a... ^^ ...das procedere war - wie oben schon richtig getextet - das der olle senator eine komplette h-abnahme brauchte und DANACH wurde auf 07 zugelassen.


    hintergrund der ganzen geschichte ist/war: nach der zulassung auf 07er nummer gibbet KEINEN tüv mehr... :headbang:


    insgesamt haben wir jetzt 4 fahrzeuge im club die mit dieser roter nummer fahren...und schon seit jahren. ich hatte sogar mal in einer notlage einen d-karton eine woche gehabt womit ich jeden tag zur arbeit gefahren bin... :hmm: ...und wenn mich mein gedächtnis nicht im stich lässt musst du das fahrtenbuch NICHT mitführen ... ;)


    ich denke wir werden auch weiterhin fahrzeuge mit 07er nummer zulassen...


    meint
    onkel bob

    ...es ist nicht so wie du denkst...

  • Grüss Dich :hi:


    Fahre seit 2007 mit einem 07er Kennzeichen herum. Musste nur beim Strassenverkehrsamt die Bescheinigungen vom Vorgänger (am besten Kopie 07er Fahrzeugschein bzw.Wertgutachten) vorlegen. Musste selber noch ein Führungszeugnis beantragen, wenn Du dies alles hast wirst Du normalerweise keine Schwierigkeiten bekommen.
    2012 habe ich dann den zweiten Wagen über 07er Kennzeichen angemeldet, gleiches Spiel ausser Führungszeugnis und bekommst ein Sammelfahrzeugschein (StVA) für das besagte Kennzeichen. Bezahlst nur einmal Steuern auf Kennzeichen.
    Fahrten mit diesen Fahrzeugen ausser Einkauffahrten und Urlaubsfahrten habe ich noch keine Kontrolle bzw. Schwierigkeiten gehabt.
    Andere Fahrten wie Erhaltungs-Werkstatt-Trefffahrten sind zumindest im meinem Bezirk erlaubt. Wie gesagt jeder Kreis entscheidet anders.
    Versicherung, Fahrzeug anmelden, Wertgutachten und Bescheinigung 07er Kennzeichen (Vorgänger) vorlegen.


    Ob es stimmt oder nicht, habe immer mein Fahrtenbuch dabei!


    mfg
    Helmut



    PS: Schau mal unter "www.ADAC.de" Zulassung 07er Kennzeichen (Gesetzliche Vorschrift)

  • Ich habe heute mal beim Amt nachgefragt. Alles ganz easy wegen dem Schild. Die wollen auch nur das Zeugnis sehen und ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, dass keine Steuerschuld vorliegt. Wäre also kein Problem.


    Das einzige Problem was ich nun habe: gebe ich den Hoe für einen Lowrider weg...?!

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