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GEZ LEGAL die rote Karte zeigen... Wie geil ist das denn ???

  • Diese Neuigketen beziehen sich alle nur auf die Vollstreckung.
    Das hier alles nicht rechtens abläuft, ist ja bekannt. Kein Beamter will die Verantwortung für angeordnete Vollstreckungen etc
    übernehmen, weshalb auch nie ein Siegel geschweige denn eine Unterschrift auf den Ausweisen, Schriftstücken, Anträgen bei
    Gerichten etc vorhanden sind.


    Das ist eben die Geschichte der öffentlich rechtlichen nicht rechtsFÄHIGEN Institution der GEZ

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    • Offizieller Beitrag

    Wegen der großen Nachfrage (und weil viele es noch nicht zugeschickt bekommen haben)


    Hier das


    "Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministeriums"


    zum Thema:


    "Öffentlich-rechtliche Medien Aufgabe und Finanzierung"
    vom MÄRZ 2014, gedruckt im OKTOBER 2014 - ABER erst im DEZEMBER 2014 (kurz vor Weihnachten) veröffentlicht !!!


    Ein Schelm ist wer böses dabei denkt, denn ab 01.01.2015 sind alle Einspruchsfristen gegen den Beitragsservice abgelaufen, wer bis dahin noch nichts gemacht hatte muss zahlen. (zumindest theoretisch)


    Der Titel des Gutachtens ist recht nichtssagend, aber es ist das Gutachten welches die Sinnlosigkeit des GEZ/Beitragsservice darstellt.



    Downloadbar in der DATABASE (Download Archiv) ---> ALLGEMEINES

    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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  • ...dazu DIES hier:


    [media]HljsF9DYbrY[/media]


    :D :D :D :D


    MOD ANMERKUNG:
    Videos werden so eingebaut:
    von einem Youtube Link wird nur das hintere nach dem ?v= benötigt.
    Also bei diesem Link

    Code
    https://www.youtube.com/watch?v=HljsF9DYbrY

    wird nur HljsF9DYbrY benötigt.


    Das wird dann so eingebaut:

    Code
    [media]HljsF9DYbrY[/media]
    • Offizieller Beitrag

    Es gibt was neues von der Zwangsgebührenfront..


    GEZ in der Defensive – Rundfunkbeitragsservice reagiert auf Bargeld-Trick zur Umgehung der Gebühr


    Mit der Forderung seine Rundfunkbeiträge nur in bar zu bezahlen hat der Wirtschaftsexperte und Journalist Norbert Häring offenbar einen wunden Punkt getroffen. Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes formuliert das Recht auf Barzahlung. Auf dieses beruft sich Häring in einem Schreiben an den Beitragsservice. Bis dato mit Erfolg. Weitere Forderungen erhielt der Volkswirt zunächst nicht. Häring entschied sich, seine Korrespondenz zu veröffentlichen und löste damit einen kleinen Mediensturm aus.


    Lest hier weiter: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.


    UND HIER DIE WARNUNG DAVOR... denn das Ding mit dem BARGELD Trick ist eine böse Falle:
    DENN wenn man sagt das man BAR zahlen will, gibt man seine Vertragsabsicht bekannt und geht damit einen Vertrag mit diesen Raubrittern ein !!!


    http://www.maras-welt.de/2015/…st-eine-falle-finger-weg/

    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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  • Was Mara da schreibt ist mehr als nur Inkorrekt.


    Fakt ist, das es Laut Staatsinformation eine Beitragspflicht gibt.
    In welcher Form, ob Überweisung, einzug oder Bareinzahlung spielt nur nebensächlich eine Rolle.


    Eine "Zahlungswilligkeit" sollte man IMMER voran schieben, sonst hat man die ganze Kolonne gegen sich.


    Man sollte hier aber immer betonen, wie auch in vorherigen Nachrichten klar gesagt, das man "Zahlungsbereit ist, WENN das ganze
    rechtens ist".


    Eine Zahlung unter vorbehalt sollte man, auch wenn es immer wieder abgeschmettert wird, immer im Verwendungszweck vermerken.


    Würde man Maras Welt glauben, hätte man ja mit JEDER Zahlung einen Vertrag. Ein Vertrag ist aber erst dann ein Vertrag, wenn Leistungen,
    Verpflichtungen, Rechte und Pflichten etc auf einem Papier niedergebracht wurden, auf denen alle, ALLE ! ! !, Vertragspartner unterschrieben haben.
    In dem Fall wären es die GEZ, das Land und du.
    Da aber das land derartige Papiere niemals unterzeichnen würde, und das ganze sozialprojekt GEZ eh ein Thema ist, mit dem sich keiner
    befasst, wird hier niemals ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen.



    Man kann es theoretisch sehen, wie mit einer Knolle. Mit Zahlung der Knoller erkennt man seine Schuld an, und das Thema ist durch.
    Ähnlich ist es mit de Beitragsbescheiden. Zahlt man einen, so gibt man seine Zahlungswilligkeit (Vermerk nicht vergessen) für diese Periode, zu, nicht aber
    für alle weiteren Zahlungen.


    Das LSV Verfahren der GEZ zu entziehen und bei Überweisungen immer mit den Centbeträgen zu spielen, empfiehlt sich von selbst

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  • loool... na, ich mach mir garnichtmehr so nen aufwand... hatte mich vor ca 20 jahren mal mit so ner netten dame von der gez am telefon gefetzt. von da an kommt alle paar monate mal nen schreiben das mein beitragskonto nen minus von 53,94€ aufweist... nach 20 jahren müsste das doch mehr sein oder? fliegt jedesmal ungeöffnet in den müll, nur ganz selten mach ich den brief von denen mal auf und schmunzel in mich hinein... :denk:

  • Das dumme ist leider, dass die GEZ die Möglichkeit hat, Konten sperren zu lassen. Gibt schon einige, die das durch haben. Ich stand auch schon kurz davor...


    Also am besten Konto im Ausland eröffnen, da können sie nicht ran ;)


    1998 Ford Crown Victoria P71 ex-cop, V8 280cui
    1974 Chevrolet Nova Coupe, V8 350cui (sold)
    1999 Chevrolet Tahoe LT, V8 350cui (sold)
    WANTED: Chevrolet M1008 / M1009 ex-army

  • Es gibt was neues von der Zwangsgebührenfront..


    GEZ in der Defensive – Rundfunkbeitragsservice reagiert auf Bargeld-Trick zur Umgehung der Gebühr


    Mit der Forderung seine Rundfunkbeiträge nur in bar zu bezahlen hat der Wirtschaftsexperte und Journalist Norbert Häring offenbar einen wunden Punkt getroffen. Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes formuliert das Recht auf Barzahlung. Auf dieses beruft sich Häring in einem Schreiben an den Beitragsservice. Bis dato mit Erfolg. Weitere Forderungen erhielt der Volkswirt zunächst nicht. Häring entschied sich, seine Korrespondenz zu veröffentlichen und löste damit einen kleinen Mediensturm aus.


    Zumindest in Berlin (und ich nehme an, in anderen Großstädten auch) kannst du bar zahlen:
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  • Stink mal als kleiner Doofdeutschtrottel gegen eine Mafia mit Regierungsbeihilfe, an - Viel Erfolg !

  • Interessant is ja auch das die gez ein privates Unternehmen is (gibt ja einen Geschäftsführer und eine steuernummer). Meines Wissens zählt ihr ja auch nicht Einen pauschalen Betrag an alle Frisöre weil ihr ja hingehen KÖNNTET. Da ich keinerlei Unterschrift auf einem Vertrag geleistet hab Seh ichs auch nicht ein irgendetwas zu bezahlen

    • Offizieller Beitrag

    Auweia, hat da die Bundesmerkel mit dem Stoiber kurz vor einen getrunken...
    Was stammelt die denn da zusammen:
    Irgendwie kann man da raushören das Angela Merkel Sagt : GEZ ist Für jeden frei !!!
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    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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  • Hier nochmal in lang...


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    NOCH SITZT IHR DA OBEN, IHR FEIGEN GESTALTEN,
    VOM FEINDE BEZAHLT UND DEM VOLKE ZUM SPOTT.
    DOCH EINST WIRD WIEDER GERECHTIGKEIT WALTEN,
    DANN RICHTET DAS VOLK UND ES GNADE EUCH GOTT.
    (Karl Theodor Körner)


    MOMENT OF TERROR IS THE BEGINNING OF LIFE


    I'm one of the few people who lives what's called a low life

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie passt das dazu (und ist aus 2012... da war das auch schon Thema:)
    (Aber bis zum Ende ansehen sonst ist der Sinn weg.)


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    Gruß Thomas

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    • Offizieller Beitrag

    Neues im Streit um das Raubrittertum des Beitragsservice (GEZ):


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    BGH Urteil als PDF im Original:
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Anhang zu sehen.


    LG Tübingen - Erklärungen als PDF:
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Anhang zu sehen.


    Dazu noch was informatives:
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Medienelement zu sehen.


    Hier kurz eine Zusammenfassung:


    Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).


    Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift" nicht."   (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 -- VII ZB 665 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 -- VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 -- III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 -- VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)


    Paraphen" (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!


    „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens -- sogenannte Paraphe -- anstelle der Unterschrift genügt nicht."(BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 13. Juli 1967 we a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1967, 2310)


    „Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt. Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt. Es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt." (BGH-Beschlüsse vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater -- BB -- 1974, 717, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht -- VersR -- 1984, 142)


    „Beamte" haben immer die Pflicht, sich auszuweisen!


    Artikel 6 PAG -- Ausweispflicht für Polizeibeamte (Dienstausweis):


    „Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird."


    Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, -- und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben(Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 -- Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:


    „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen." [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche undpolitische Rechte)]


    (Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)


    „Beamte" haben die Rechtsgrundlagen zu kennen!


    Im Urteil 1 U 1588/01 des Oberlandesgerichts Koblenz heißt es auf Seite 5 unter a): „Für die Beurteilung im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt. Dabei muß jeder Beamte die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. Ein besonders strenger Maßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlaß von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind."


    NACHTRAG: Auch vieles in der Database zusammengefasst.

    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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