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Dachpositionsleuchten zulässig wenn nincht OEM?

  • Moin,


    überlege nach den Arbeitsleuchten auf meinem Überrollbügel noch ein paar Positionsleuchten nach zu rüsten.


    Habe im Forum nur die Diskussion über Undichtigkeit gefunden, hat jemand da was Rechtliches?
    Bin ja schon mit meinen Arbeitsscheinwerfern oben drauf in einer rechtlichen grauzone und würde es bevorzugen zu wissen was ich nicht darf bevor ich se drauf baue.


    Gruß


    Robin

  • Begrenzungsleuchten sind vorgeschrieben, hat jedes Fahrzeug serienmäßig, wird im allgemeinen Sprachgebrauch Standlicht genannt.
    Müssen nach vorne weiß, nach hinten rot leuchten.
    Vorne maximal 4 Leuchten zulässig, von denen zwei sich in den Hauptscheinwerfern befinden müssen, hinten über Rückleuchte.


    Umrissleuchten (nach vorne weiß, nach hinten rot) sind bei Fahrzeugen ab 2,10m Breite vorgeschrieben und dürfen nicht an Fahrzeugen unter 1,80m Breite angebaut werden.
    Ersetzt nicht die Begrenzungsleuchten, nur zur Ergänzung.
    Schaltung zusammen mit dem Begrenzungslicht/Standlicht.


    Seitenmarkierungsleuchten (seitlich, orange) sind bei Fahrzeugen mit mehr als 6,00m Länge vorgeschrieben, bei kürzeren Fahrzeugen zulässig.
    Dürfen nicht höher als 900mm über dem Boden angebracht werden.
    Je Seite muss mindestens eine Leuchte im vorderen und eine Leuchte im hinteren Drittel angebracht werden.
    Schaltung zusammen mit dem Begrenzungslicht/Standlicht.

  • Mit den Arbeitsscheinwerfern ist das nur zulässig, wenn diese eine E-Nummer besitzen.
    Zudem müssen sie getrennt zum Fahrlicht zu schalten sein. Dürfen also nicht mit dem Fernlicht automatisch angehen. Alle Leuchten am Fahrzeug MÜSSEN ein Zulassungszeichen für den Deutschen Strassenverkehr besitzen. ALLE Leuchten am Fahrzeug MÜSSEN jederzeit funktionsfähig sein.
    Ragen die Scheinwerfer über der Fahrzeugoberkante hinaus, ändert man die Fahrzeughöhe. Das muss eingetragen werden. Sollen sie als Fernscheinwerfer im Strassenverkehr dienen, muss die Montagehöhe, der Abstand und die gesamte Lichtausbeute der Anlage nach den Regeln der Stvzo ausgeführt sein.


    In der Regel sind orangene Leuchten nicht zulässig, welche nach vorne abstrahlen. Das gilt auch für die "Ami" Standleuchten im Blinker. Und man glaubt es kaum! Diese ollen Rentner Kisten mit dem Propeller im Grill, ... waren das nicht BMWs? ... haben für diese "Voll Grassss alda" - gelben - Blinker - Dauerbrenner keine Zulassung! Ich warte immer schon an Kreisverkehren, das mir so einer vor die Nase kommt! :whistle: "Ups, dachte, der hat geblinkt!" :whistle:


    Die haben einfach die "Ami" Beleuchtung freigeschaltet. Damit ist die Betriebserlaubnis VORSÄTZLICH ausser Kraft gesetzt worden. Ganz klarer Fall! :top:


    Das gilt auch dann für deinen Ami!


    Aber wo kein Kläger, da kein Richter!


    :woohoo:

  • Hi Robin,
    wenn Du mit den "Dachpositionsleuchten" die klassischen Rooflights der Ami-PUs meinst, dann lautet die Antwort ganz glasklar: in D absolut verboten.


    In vielen Ecken Deutschlands wirst Du dafür zwar selten belangt, aber in einigen Städten dafür um so mehr (zB. Berlin..

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  • Guten Morgen Zusammen,



    habe mir von der GTÜ ein pdf runter geladen, wo die genauen Regeln aufgelistet sind mit kompletten Paragrafen und Beispielen.


    Für mich sieht das so aus als könnte ich das als "Umrissleuchten" eintragen lassen.
    Müssten dann zwar weiß sein - aber da ja meine Begrenzungsleuchten (Standlicht) auch gelb sind würde ich mal ganz nett nachfragen wie das aussieht mit gelber Umrissbeleuchtung.


    Standlicht oben links und rechts auf der Kabine fällt aufgrund der Einbaurichtlininen bzgl. höhe (über 1500mm Höhe) raus.




    Bzgl, der Arbeitsscheinwerfer und E-Nummer habe ich genau gegenteiliges gefunden: Wenn ich nämlich Hella Zusatzscheinwerfer nehme, die mit einer E-Nummer versehen sind, dann ist über die ENummer ein Verwendungszweck hinterlegt - die Verwendung als Arbeitsleuchten fällt dann weg "Typfremder Einsatzzweck".
    Und bei der GTÜ habe ich auch nichts bzgl E-Nummer für Arbeitsscheinwerfer gefunden.


    Das mit den Schaltern ist klar, ist auch schon fertig - nur mit den Zusatzfernlicht oben bin ich noch nicht so ganz zufrieden bin noch nicht sicher ob ich das als Fernlicht eintragen lasse oder auch als Arbeitsscheinwerfer.


    Aber im Moment ging es mir erstmal um die Umriss- bzw Begrenzungsleuchten - ich werde nächste Woche einfach mal zur Dekra fahren und mir da mal die Meinung anhören .

  • Arbeitsscheinwerfer benötigen keine E-Nummer und sie müssen auch nicht eingetragen werden!
    Du mußt nur sicherstellen, daß Du sie im Straßenverkehr nicht benutzt.

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  • Arbeitsscheinwerfer benötigen keine E-Nummer und sie müssen auch nicht eingetragen werden!
    Du mußt nur sicherstellen, daß Du sie im Straßenverkehr nicht benutzt.


    Das hatte ich so auch im darklandy-forum gefunden.


    Aber eintragen muss ich Sie trotzdem wegen der Veränderung der Fahrzeughöhe

  • Hey, da wir gerade beim Licht sind, bei meinem 94er k2500 sind die beiden unteren Lampen abgeklemmt, weiß einer den grund?

  • Hey, da wir gerade beim Licht sind, bei meinem 94er k2500 sind die beiden unteren Lampen abgeklemmt, weiß einer den grund?


    "die unteren beiden Lampen"? Fern- und abblendlicht? =)

  • Nee, die da drunter! :lloll:


    Sind bei mir komplett finster...

  • Wo wenn nicht da blinkt es denn, wenn der "Fahrtrichtungsanzeiger" gesetzt wurde?


    two-lane

    Parts left out cost nothing an cause no service problems.


    -Teile aus 90er Cheyenne C2500 PU Longbed Single Cab-

  • Blinken tut es normal, ich meine die daneben die bestimmt sowas wie Positions oder begrenzungsleuchten sein sollen, die sind dunkel, bin immer davon ausgegangen das es TÜV technisch nicht drin ist da fern und Abblendlicht schon in der oberen leiste vorhanden sind, aber sicher bin ich da nicht...


    Mfg Roman

  • Blinken tut es normal, ich meine die daneben die bestimmt sowas wie Positions oder begrenzungsleuchten sein sollen, die sind dunkel, bin immer davon ausgegangen das es TÜV technisch nicht drin ist da fern und Abblendlicht schon in der oberen leiste vorhanden sind, aber sicher bin ich da nicht...


    Mfg Roman


    meiner ist ja etwas neuer, aber bei mir sind blinker und standlicht + seitenmarkierung im gleichen Gehäuse untergebracht, könnte das bei dir sein?


    Habe aber - obwohl alles bei mir in den scheinwerfern leuchtet - was ich mir vorstellen kann einen abgeschnittenen Draht dahinter liegen.
    Reserveleitung für schlechte Tage? =) =)

  • Aaaaaaaalso... bei mir sind die Parkinglights (So heißen die Lampen unter den Lampen) :haumichweg:
    abgeklemmt... aber nur die Standlichter... Blinken tun die noch.... Und die Rechten und linken Positionsleuchten (untere Reihe) sind mit kleine Standlichtbirnen versehen... hab ich übrigens auch organge angepinselt... sieht besser aus :lol:



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    Und nochmal mit Warnblinker...


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    Gruß Paule

    Gruß Paul

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  • Standlicht ist bei dir abgeklemmt?
    hast du dann nur die äußeren als Standlicht?

  • Standlicht ist bei dir abgeklemmt?
    hast du dann nur die äußeren als Standlicht?


    Jap so ist es
    Edit: Hab aber schon überlegt mir weiße Birnchen in die Reflektoren darüber zu bauen und unten die organgenen als Positionsleuchten in Orange zu lassen...

    Gruß Paul

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  • Das mit den blinkern ist doll sieht das der tüv mann auch so?

  • Wieso denn nicht? Ist doch nur nen (originaler)Blinker... schlimmer wäre wohl ein oragenes Standlicht... oder meine jetzigen Blinker zum Standlicht umzubauen... :woohoo:

    Gruß Paul

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  • Mh ich könnte dir meinen schein scannen, habe gelbes positionslicht und gelbe umriss-leuchten eingetragen, dann könntest du es vielleicht legal nutzen


    Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk

  • Cool.... wäre doch nen Versuch wert :top: und da ich eh im Juni zum TÜV muss :ohmy: :dry: :S:(:pinch: :blink:
    Oh ha... was das wohl gibt...

    Gruß Paul

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