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Handykontrolle durch die Polizei ?
- lenagregory
- Erledigt
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Jau, und genau für sowas muss man Juristen lieben...
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joo; jetzt gleich die Frage ob es richtig ist, daß der Fahrer beweisen muß, daß der Motor aus war ..... ???? Muss er es beweisen ???
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joo; jetzt gleich die Frage ob es richtig ist, daß der Fahrer beweisen muß, daß der Motor aus war ..... ???? Muss er es beweisen ???
Frag ich mich gerade.. WIE man DAS beweisen soll..
Im Umkehrschluss würde es ja bedeuten das ,wenn man mit laufendem Motor auf einem öffentlichen - der STVO unterliegenden - Parkplatz STEHT und telefoniert das man laut diesem Gesetzestext schon nen Punkt kassiert und 60 Taler los wird.
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Da scheint der Gesetzgeber keinen Unterschied zu machen. Wenn du....egal wo du öffentlich stehst, bei laufendem Motor das Handy bedienst,bist du fett und bekommst deinen Punkt. Hier würde mih jetzt interessieren ob das auf deinem, nicht öffentlichen, befriedetem Besitztum auch der Fall ist.
Also zum Beispiel in deiner Einfahrt hinter dem geschlossenem Tor. -
......ob das auf deinem, nicht öffentlichen, befriedetem Besitztum auch der Fall ist.
Also zum Beispiel in deiner Einfahrt hinter dem geschlossenem Tor.Die Frage hast du dir selber beantwortet.
In dem moment wo der Standort des Fahrzeugs NICHT ÖFFENTLICH ist, dann gilt dort auch NICHT die STVO, und wo etwas nicht gilt kann auch nicht danach geahndet werden.
Oder hing da ein Schild das auf dem Grundstück die STVO gilt ? -
Das leuchtet mir ein...aber um den Ball aufzunehmen.Was wäre wenn ein solches Schildchen dort hängen würde? Zum Beispiel aus Jux von dir selbst dort angebracht.
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Es muß kein Schild hängen, wenn z.B. ein Arzt auf seinem Privatgrundstück einen Parkplatz während der Öffnungszeiten bereitstellt, dann ist dies öffentlicher Verkehrsgrund. Wenn dann das Tor geschlossen ist ( außerhalb der Sprechzeiten) dann nicht.
Gruß Guntram -
Danke
Denke schon das er es irgendwie plausibel "erklaeren" muss, das und warum der Motor aus war. Beweisbar wohl nur mit einer "Start/Stop-Automatik" ... am besten noch nicht abstellbar. Gibts aber wohl kaum, wenn gar nicht. Ein umweltfreundliches Abschalten des Motors an der Ampel mit Euren alten V8-Karren zu beweisen wird wohl schwierig. Da fehlt wohl vom Verstaendnis her die Grundlage des "Umweltfreundlichseins" schon. Obwohl .... Vllt gerade deswegen.
Im Umkehrschluss würde es ja bedeuten das ,wenn man mit laufendem Motor auf einem öffentlichen - der STVO unterliegenden - Parkplatz STEHT und telefoniert das man laut diesem Gesetzestext schon nen Punkt kassiert und 60 Taler los wird.
Nicht zwangslaeuffig denke ich. Trotzdem, mach doch einfach kurz den Motor aus. Denke das ist die alles entscheidende Loesung. Das die Notwendigkeit bestand den Motor laufen zu lassen, wird sich eh schlecht beweisen lassen. -
Denke das ist die alles entscheidende Loesung. Das die Notwendigkeit bestand den Motor laufen zu lassen, wird sich eh schlecht beweisen lassen.
Ach da brauchts zur Zeit nur nen Thermometer für.
Anderseits muss man schon an einen extrem vernagelten Sheriff geraten der einem - obwohl mal offensichtlich parkt - ein Ticket verpasst. Ich denke das geht auch bei keinem Gericht durch. -
Lieber "vielleicht" mal einen Knollen für´s telefonieren löhnen, als garantiert einen neuen Anlasser, wegen dem -Abschaltdreckszeugs !
Aber sichere Chancen ( in hiesigem Beitrag ) hat man wohl nur, wenn das KFZ so einen standardmäßig verbaut hat. Alles andere würde auf hoher See und vor Gericht nicht Stand halten. Würde dann wahrscheinlich "gegen die Lebenserfahrung" sprechen, wenn man die Aussage trifft, denn Motor aus Umwelt-Schutz-Gründen, an der Ampel ausgeschaltet zu haben ( 5,3 Liter Hubraum.... Umweltzschutzdenken.... )
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, denn Motor aus Umwelt-Schutz-Gründen, an der Ampel ausgeschaltet zu haben ( 5,3 Liter Hubraum.... Umweltzschutzdenken.... )
falsch argumentiert: 25l Verbrauch - Spritspargedanken!
"Herr Richter, der lässt mehr Sprit an der Ampel durchlaufen, als Ihr Prius auf 100km"
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Denke das ist die alles entscheidende Loesung. Das die Notwendigkeit bestand den Motor laufen zu lassen, wird sich eh schlecht beweisen lassen.
Ach da brauchts zur Zeit nur nen Thermometer für.
Anderseits muss man schon an einen extrem vernagelten Sheriff geraten der einem - obwohl mal offensichtlich parkt - ein Ticket verpasst. Ich denke das geht auch bei keinem Gericht durch.Heeee ? Thermometer ? Und Deine Definition von Parken ist schon falsch. Na egal, Thema geht driftet eh mehr und mehr ins OT ab.
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Neulich bei der Polizei-Kontrolle:
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Wie GEIL !!!!
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Zur Info lass ich mal nicht locker hier ... Was ist denn bei Euch da los ?
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Das ist tübisch Deutsch die Treiben selbst den Stuss zur Meisterschaft.
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Bald bekommt man einen Knollen, wenn man nur die Geschwindigkeit von Tacho abliest....
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Bald bekommt man einen Knollen, wenn man nur die Geschwindigkeit von Tacho abliest....
Schreib das bloss nicht so laut sonst entdecken die das noch als einnahmequelle.
- Bekommst nen Ticket weil du den tacho abgelesen hast
- liest den tacho nicht ab, bekommste nen ticket weil du schnell oder zu langsam bist.Egal was de machst.... du musst zahlen...
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