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Handykontrolle durch die Polizei ?

  • Moin sehr verrehrtes Forum,
    mir ist in einem anderen Forum gerade etwas über den Weg gelaufen, was ich echt nicht glauben kann:
    (Teilzitat)


    Nur weil mein Handy auf dem Beifahrersitz lag,meinte ein
    Polizist dieses zu kontrollieren Cronik Mailverlauf Watsapp usw.
    Hallo dass soll rechtens sein seit letztes Jahr!!!


    Was haltet ihr davon?? kann das rechtens sein? weiß da wer was??


    Ich glaube ich hätte mein Handy nicht rausgerückt und mich notfalls schlank verhaften lassen..... (oder das Teil schnell geschreddert, kenn ich ja nix :D )


    Wie schnell kann man son'n i-smart-kack-phone eigentlich ausschalten, so daß es nur mit PIN wieder in Gang gesetzt werden kann?

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • ich hab letztens im TV gesehen, dass dies bei Unfällen wphl kontrolliert werden darf, um eine Schuld feststellen zu können, wenn DU zb. telefoniert hast oder einen SMS geschrieben hast.
    Bei ner allgemeinen Kontrolle wird das aber wohl nicht der Fall sein, oder wenn, nur selten. Da würd ich mich aber auch weigern.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Mal eben nachgefragt, kumpel ist bei der Rennleitung:


    Zitat

    Maßnahmen brauchen immer eine Rechtsgrundlage. Wenn ich keinen Anfangsverdacht für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten habe, darf ich keine Maßnahmen treffen.


    Hier liegt eine Durchsuchung vor. Rechtsgrundlage ist §102 StPO. Dafür muss der Eigentümer Beschuldigter bzw. betroffener sein. Dann darf durchsucht werden. Wenn das 'einfach nur so' auf dem Beifahrersitz lag, halte ich es für unwahrscheinlich, dass der Kollege sich das Handy zum Spaß genommen hat. Ich vermute mal, dass der Typ gefahren ist und sein Handy benutzt hat. Er wurde kontrolliert und das Tatmittel (Handy) lag direkt neben ihm. Das begründet den Anfangsverdacht. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Beweiserhebung ist eine Durchsuchung ein geeignetes Mittel um belastende Momente festzustellen (Chronik der Nachrichten Anruflisten etc) Durchsuchung wäre zulässig.


    Cheers Flo


  • Du brauchst bloß den Einschaltknopf einige Sekunden gedrückt halten, dann ist es ganz aus!

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
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  • Ich denke auch dass in diesem Fall ein Grund der Überprüfung vorlag. Selbst wenn man "nur" angehalten wird, muss ein Grund vorliegen. Und wenn es nur das "vergessene" setzen des Blinkers ist. Zumindest muss eine Begründen genannt werden, warum das Handy kontrolliert werden "muss"


    @Wiki, wenn da aber ne Tastensperre drin ist, kommste ganz schön ins rödeln, bis das Teil reagiert.


    Handy nehmen und die Hosentasche damit. Bis man dann ausgestiegen ist, hat man das gute Stück vielleicht im Seckel "ausgefummelt"


    ^^

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    Bevor Sie bei sich selbst eine schwere Depression oder Antriebsschwäche Diagnostizieren, stellen Sie sicher, dass Sie nicht komplett von Arschlöchern umgeben sind.


    (Sigmund Freud, 1936 )


    Personalführung ist die Kunst, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfindet ....... 8|

  • noch besser: Freisprecheinrichtung.


    Mal im Ernst... wegen solcher Spielereien am Handy passieren sau viele Unfälle. Man muss ja auch zugeben, dass das echt ganz schön ablenken kann, wenn man auf das Display glotzt oder besser noch, eine Nachricht schreiben will.


    Wenn das nicht klingelt, fass ich das nicht an beim fahren. Klingt langweilig, schützt aber vor ungeplanter Kaltverformung.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Du brauchst bloß den Einschaltknopf einige Sekunden gedrückt halten, dann ist es ganz aus!

    Das schützt aber auch niemanden.
    Wenn nicht freiwillig das Handy eingeschaltet wird, um den Nachweis des nichttelefonieren zu erbringen, kann das Handy auch sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.
    Dann ordnet der Staatsanwalt die Untersuchung an. Im positiven Fall zahlt der Betroffene auch noch die Kosten hierfür.

  • wegen solcher Spielereien am Handy passieren sau viele Unfälle.


    bitte mal back OT !!


    Es geht doch nicht um die Benutzung der Dinger sondern um die Frage, wo die Grenze eines wirklivch begründeten Verdachts und der Willkür liegt???


    Der Fall Baum ist ja sicherlich hinreichend bekannt. Wenn nicht, hier mal zum nachlesen; ruhig mal bis zum Ende.
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.


    Das der Beamtencodex inzwischen bei sehr vielen Angehörigen der Polizei eine Farce ist, ist ja nicht neu.

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  • Stichwort : Gefahr im Verzug.


    Da kann jetzt mal jeder selber seine Birne anstrengen, warum das Mode geworden ist und warum man sich nunmehr in fast jeder SItuation darauf beruft. Es bleibt lediglich die Moeglichkeit sich im Nachhinein bzgl. Verhaeltnissmaessigkeiten zu beschweren. Fuer alle die nicht aus der ehemaligen DDR kommen und nicht das 35. Lebensjahr ueberschritten haben : "Willkommen im Club". So war das frueher jeden Tag. Gefahr im Verzug :sleeping:


    Ich mach mal den Klugscheisser -Modus an. Man kann das Handy, wie in Gregors angesprochenen Artikel, ja ausmachen und den Herren im augeschalteten Zustand zur Ueberpruefung uebergeben. Da spricht auch Gefahr im Verzug nicht dagegen. Eine gewisse sachliche Tonlage und Handlung wirkt oftmals Wunder und mehr als ein Pistolen-Holster. Da wird auch der Herr Polizist ganz herzlich.

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  • Stichwort : Gefahr im Verzug.


    Genau in dem Punkt liegt das Problem begraben:
    Handlungsbedarf für eine nicht richterlich genehmigte Durchsuchung wegen "Gefahr im Verzug" gibt es in unserer Rechtsprechung nur bei begründetem Verdacht auf eine Straftat, sonst nicht.
    Das telefonieren mit einem Handy während der Fahrt ist aber keine Straftat!!!!! sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.


    Mit anderen Worten: der Polizist hat kein Recht, das Handy zu fordern, nur weil es auf dem Beifahrersitz liegt. Er muß schon so beweisen, daß während der Fahrt telefoniert wurde.

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  • Gregor, bedenke aber bitte das die moegliche Beseitigung von Beweismitteln schon eine Handlung aus "Gefahr im Verzug" begruendet. Denn das waere wiederum eine Straftat. Moegliche Vereitelung von Straftaten ist momentan ganz gross in Mode in Bezug auf "Gefahr im Verzug". Sich da ganz alleine auf die Rechtssprechung zu beziehen reicht nicht mehr.


    Leider.


    EDIT:


    Laesst der Fahrer das Handy durchsuchen, geschieht das freiwillig. Der Polizist hat es ihm sicher nicht mit Androhung von rechtlichen Konsequenzen bzw. Gewalt abgenommen. Ein ".... geben Sie mir mal Ihr Handy" ist doch legitim. Man kann aber gerne das Telefon ausschalten. Batterie und Sim-Karte entnehmen, das Handy uebergeben und es protokollarisch dokumentieren lassen. Der wird sich sicher nicht die Arbeit machen das Protokoll zu machen, es einzuschicken bzw mit Dir sofort auf die Wache zur kriminaltechnischen Untersuchung zu fahren. Man kann sich wehren. Mit sachlicher Argumentation. Aber mit vollem Hoeschen vor dem Polizisten zu stehen und einfach ja zu sagen und sich dann spaeter aufregen ?!

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  • Handy nehmen und die Hosentasche damit.


    Nö...niemals....direkt an den Klöten??? Hast mal was von Strahlung gehört? Microwellen? Da wird das Ei hart gekocht... ;(

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  • Man kann aber gerne das Telefon ausschalten. Batterie und Sim-Karte entnehmen, das Handy uebergeben


    Jupp, genau darauf wollte ich hinaus. So würde ich das notfalls machen.


    Frag ich mich aber gerade, wo die Telefonzeitdaten gespeichert sind?? Handyintern oder auf der SIM? (Thomas jetzt niiiiich lachen!)

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  • Frag ich mich aber gerade, wo die Telefonzeitdaten gespeichert sind?? Handyintern oder auf der SIM?


    Das spielt keine Rolle. Beweislast haben nur die Daten des Providers.

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  • Was aber doch bedeuten würde, daß ich, wenn ich das Handy behalte und nicht rausgebe, auch keine Beweise vernichten kann .... ???? wenn die "Beweise" eh nicht auf dem Handy sind.


    Wo ist da der Denkfehler?

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    • Offizieller Beitrag

    Frag ich mich aber gerade, wo die Telefonzeitdaten gespeichert sind?? Handyintern oder auf der SIM? (Thomas jetzt niiiiich lachen!)

    Ich lach nicht... ich musst selber erstmal drüber nachdenken...
    Also bei den modernen Smartphones auf jedenfall auf dem Handy bzw der Speichererweiterungskarte (das ist NICHT die SIM !)
    Aber ohne das man das Gerät freischaltet (WENN man die PIN Abfrage aktiv hat.) kommt man da nicht dran.
    (Bei manchen Providern kann man die Pinabfrage abschalten.) Und zum einschlaten zwingen können/dürfen die nicht.
    Aber die nehmen dann ab zwecks "EInleitung der Beweissicherung und abwarten eines richterl. Beschlusses".
    Sollte man also nur machen wenn man das Ding echt entbehren kann.


    Bei alten (also sehr alten) Geräten (die aber heute ehh niemand mehr nutzt) wurde das auf der SIM Karte gespeichert, aber das ist soooo lange her, das man diese Art Handys eigentlich nur noch im Technikmuseum bewundern kann.

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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  • aber das ist soooo lange her, das man diese Art Handys eigentlich nur noch im Technikmuseum bewundern kann.


    ..... Du spielst nich gaaanz zufällig auf mein beliebtes 7,-€ Nokia uralt an ? ..... böse böse :D

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    • Offizieller Beitrag

    aber das ist soooo lange her, das man diese Art Handys eigentlich nur noch im Technikmuseum bewundern kann.


    ..... Du spielst nich gaaanz zufällig auf mein beliebtes 7,-€ Nokia uralt an ? ..... böse böse :D

    NEIN... NOCH älter... Deins hat ja immerhin schon einen Nummernspeicher und kann (wenn man will) SMS schreiben..

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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  • .... wenn man wil ;)

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  • Aber die nehmen dann ab zwecks "EInleitung der Beweissicherung und abwarten eines richterl. Beschlusses".
    Sollte man also nur machen wenn man das Ding echt entbehren kann.



    Das würde einer von Grün-Weiß nur bei einer schweren Straftat machen. Wenn die denken, du hättest telefoniert, wird er nie und nimmer eine Beschlagnahme einleiten. Das zieht für den Schnittlauch einen riesen Schwanz an Büroarbeit hinter sich her. Zumal du bei einem negativen Ergebnis Schadenersatz und/oder Nutzungsausfall einfordern kannst.
    Desweiteren wird kein Richter einen derartigen Beschluß für einfaches Telefonieren absegnen. Da muss schon ein Kapitalverbrechen involviert sein.

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