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Hallo Leute hab da ne kurze frage.

  • Ich habe mir heute einen duramax angeschaut und er hat mir sehr gut gefallen und möchte ihn kaufen. Jetzt meine frage.


    Er ist ein 1.5 Kabiner


    Bekommt er eine lkw Zulassung oder nicht?


    Freu mich auf Eure Antworten


    LG micha

  • Es Kommt immer auf dein Finanzamt an aber da wenn deine Ladefläche größer ist als dein Innenraum sollte das kein Problem sein!


    Ein Kumpel musste vor 4 Jahren mit seinem Ram Vorfahren und der Bearbeiter kam mit nem Zollstock zum nachmessen ;)

  • Richtig, erst zum Finanzamt und die Auflagen abchecken. Mittlerweile gibt es sogar FAs die eine Gewerbeanmeldung für die LKW-Zulassung verlangen.
    Also erst erkundigen, dann anmelden.

  • Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist das Zollamt zuständig! :top:

  • hauptzollamt ist glaub ich Muenster kann aber sein das das nur fuer nrw gilt da muss das fahrzeug vorgefuehrt werden :roll:

  • In HH wurde ich nach den Sitzplätzen und der Länge des Wagens gefragt. Ich habe 3 und bin >5m, war kein Problem. Bei 5 Sitzplätzen allerdings wäre es kein LKW mehr.... So die Stimme vom Amt. Aber wie andere schon schrieben, alles Auslegungssache vom Beurteiler...

    :DGruß, Todde!


    Silverado C1500 Bj 2001 5,3l
    Jeep CJ7 Bj 1977 5,9l
    XT500 Bj 1976 0,5l
    Harley Davidson Fat Boy Bj 1991 1,3l
    GMC 100 Bj. 1951 5,0l


    VW Golf Plus Bj. 2013 (Familienkutsche)

  • Erstmal ist die Frage nicht so zubeantworten weil es viel zu wenig Angaben sind!
    1,5 Kabiner und 6,6 diesel ok... Aber... shortbed oder longbed,1500er, 2500er oder 3500er was denn für einer??
    Beispiel 1500er ist von der Nutzlast schon mal eingeschränkter !
    weil... das zulässige Gesamtgewicht incl aller eingetragenen Sitzplätze berechnet Person mit 65 kg und die Nutzlast noch höher sein muss als die Personen Anzahl ohne dabei das Gesamtgewicht zu überschreiten und Ladeflächenlänge größer Länge des Innenraum!
    Das ist immer etwas kippelig deswegen haben sehr viele keine 5 sitze mehr eingetragen und trotzdem kein LKW bestandschutz!


    So wäre es richtig...Wenn das erfüllt ist Null Problemo!

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    Genau so einer ist es. Aber natürlich nicht so hässlich ;)

  • Wenn in deutschen Papieren schon LKW drinsteht, dann ist das in den meisten Problemen kein Problem mehr.

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
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  • Das ist das Problem. Das Fahrzeug kommt aus einem EU Land und hat daher ausländische Papiere.

  • Geh einfach mal aufs Amt oder ruf an /Email ... so pauschal kann man das schwer beantworten.


    Mein K5 hatte auch holländische Papiere aber schon deutschen TÜV, Bilder vom Fahrzeug (Auch Innenraum und Ladefläche) ans zuständige Zollamt geschickt und gefragt ob das so als LKW zu versteuern wäre.


    die wollten den dann nichtmal vorgeführt haben.. hab allerdings nur 3 sitze vorn und dahinter ne Blechwand, Hardtop mit verblechten Scheiben zum aufsetzen und es ist ein "LKW offener Kasten" :top:

  • Wenn in deutschen Papieren schon LKW drinsteht, dann ist das in den meisten Problemen kein Problem mehr.


    Stimmt leider nicht. Die LKW-Zulassung ist keine Garantie für ne LKW-Versteuerung. Musste ich schon ein paarmal feststellen.

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