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Der TÜV und die roten Blinker. Bestandschutz?

  • Hallo :) Mein Blazer kommt ja aus den Niederlanden und hat auch noch NL Papiere. Er hat dort 1981 seine EZ als Neuwagen erhalten und hat seitdem Holland nie verlassen. Logischerweiße hat er auch rote Blinker, wie es sich eben gehört.
    Da ich in Bayern lebe muss ich ja leider zum TÜV Süd um meine Vollabnahme machen zu lassen.
    MUSS ich zwingend die Blinker in die Rückfahrleuchten umbauen oder kann man da sagen das es schon immer so war, blabla, von wegen 'Bestandschutz' ? Oder geht das nicht?
    Hat da schon einer Erfahrungen?


    MfG Alex

  • Ich denke du solltest einfach zum TÜV fahren,er wird dir dann schon sagen ob die roten
    Blinker bleiben können.
    Bei uns in NRW (Düsseldorf) gibt es da keine Probleme und werden eingetragen .

  • normalerweise sind rote blinker ab baujahr/erstzulassung 1970 absolut nicht mehr zulassungsfähig und müssen umgerüstet werden.


    normalerweise, es gibt aber auch ausnahmen bei einigen prüfern.


    hinzu kommt, daß das fahrzeug im eu raum so zugelassen war und somit auch in deutschland SO in den verkehr gebracht werden kann.


    aber das ist alles graue theorie ... letztendlich entscheidet der kittelträger.


    und manchmal hat man bei nem anderen mehr erfolg als beim vorherigen.


    die überwachungsorganisationen haben mittlerweile mitbekommen daß es auch bei ihnen mitbewerberdenken gibt.

    ------------- Das Leben ist wie eine Zugfahrt. ---------------

    ---------- Es steigen Leute ein und wieder aus. ------------

    Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.

  • Bestandsschutz gibt es nicht, egal in welcher Form.
    Da ich annehme, daß der Wagen ein H-Kennzeichen bekommen soll, dürften auch die Blinker kein großes Problem werden. Aber wie schon gesagt, vorher mit der Prüforganisation Kontakt aufnehmen. Das ist jedenfalls auf Dauer billiger.

  • Man könnte früher Ausnahmegenehmigungen dafür eintragen lassen dann darf man die noch Rot fahren. Wenn man die damals nicht gemacht hat ist es eigentlich nicht mehr zulässig.


    Gesendet von meinem E6653 mit Tapatalk

  • Wenn bei dir nichts in den holländischen Papieren von roten Blinkern steht, hast du schlechte Karten. Der kann ja schon in Holland mit "gelben" Blinkern umgerüstet worden sein VOR der Erstzulassung. Die DU jetzt auf ROT umgebaut hast, und hoffst, der Prüfer schaut darüber hinweg!


    Das war jetzt nur mal eine Theorie, die sich der Prüfer in der Situation denkt. Wenn du kein amtliches Zertifikat/Gutachten/Sondergenehmigung dafür hast, wird deine Vollabnahme am Punkt "Rückwirkende Blinker" abgebrochen! Mit Sicherheit.


    Sprich VORHER mit dem TÜV-Menschen. Am besten mit dem Karren da hin und freundliche vorstellen! Das hilft am Meissten!


    Aber wie ich sagte, ... Da du eine Vollabnahme benötigst, gehen die ALLES Punkt für Punkt durch!
    Da übersehen die in der Regel nichts. Und dein Baujahr fällt dann nicht unter die Regelung "Bestandschutz"! Ob die Kiste nun aus Holland kommt oder USA. Die Blinker müssen umgebaut werden.


    Und auch WENN der Prüfer darüber hinweg sieht. Eintragen wird er das nicht!
    Danach bist DU an der Reihe. Der Halter des Fahrzeuges ist für dessen einwandfreien technischen Zustand verantwortlich! Der TÜV ist nur eine Kontrolle für zwischendurch! Quasi ein Aussieben von schwarzen Schaafen. Du kannst nach dem TÜV vom Hof fahren, deine Bremsen versagen, und du manövrierst die Kiste vor einem Baum! Der TÜV ist raus! Denn das Fahrzeug hat zum Zeitpunkt der Prüfung funktioniert! Röntgenaugen hat der Prüfer nicht! (Nur mal als Beispiel)


    Hält man dich an, aufgrund der roten Blinker, diese sind nicht eingetragen, oder schlimmer es passiert ein Unfall, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer dein "rotes" Blinken Fehlinterpretiert, musst DU dann wohl die Zeche zahlen, auch wenn du "verkehrstechnisch" im Recht warst. Die roten Blinker sind nämlich nach STVZO nicht zulässig. Somit erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges.
    Dann könnte ich mir in meinen nagelneuen Focus auch blaue Birnen reinmachen! Wenn du verstehst was ich meine!


    Und ein H-Kennzeichen gibt einem nicht die Befugnis, rote Blinker zu fahren! Nur Fahrzeuge vor besagtem Datum können das behalten!


    Baue sie auf gelb um und fertig! :top:


    Sowas muss in eine extra FAQ Ecke! Diese Fragen wiederholen sich gefühlt wöchentlich! Genau wie Rockauto oder LKW-Steuer! :mrgreen:

  • es liegt wohl immer am Prüfer ob er sie erträgt oder nicht.
    wir haben in der Firma einen Dodge Ram als Abschleppwagen von 2009
    da sind rote Blinker hinten dran und auch eingetragen.

  • Der Knackpunkt ist das der Prüfer sie nicht eintragen DARF! Das steht unweigerlich in der Verkehrsordnung! Wenn dich die grünen anhalten, und die das bemerken, bekommt der Ingineur sogar noch einen dran unter Umständen! Der Fahrzeughalter natürlich auch! Und da geniesst man keinen Bestandschutz! Dann geht die Fuhre zu einem Sachverständigen (wird direkt stillgelegt, da keine BE) und der prüft das nochmal! Der wird sagen: "Umbauen, sonst keine Plakette mehr, und die Kiste bleibt stehen!"
    So einfach ist das nicht!


    Hast du Reifen eingetragen, die trotzdem überall schleifen und überstehen, kann dir der nächste Prüfer wieder einen Riegel vorschieben! Das ist halt so! Wer eintragen darf, darf auch wieder austragen! :top:


    Wenn alles innerhalb der Vorschriften ist, bist du im Recht. Ist das nicht der Fall, wie bei deinen roten Blinkern an einem 2009er Fahrzeug, hast du keine Chance! Denn das steht unweigerlich fest, dass dieses Fahrzeug keine roten Blinker haben darf!


    Und NOCHMAL:


    Der FAHRZEUGHALTER ist für den ordnungsgemäßen TECHNISCHEN Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Niemals vergessen!


    Der Ingineur macht nur eine MOMENTABNAHME. Zum Zeitpunkt der Vorführung war das alles in Ordnung! Zum Beispiel die Reifen! Fährst du mit Radabdeckungen zum TÜV, weil die Reifen sonst überstehen, und baust sie nachher wieder ab, erlischt die Zulassung! Auch wenn die Abdeckungen nicht mit eingetragen wurden.


    Aber macht wie ihr wollt. Ich finde den Hype mit den roten Blinkern eh für die Tonne! Würde mich persönlich nicht wohl fühlen in so einem Auto! Idioten gibts überall, die das rote Blinksignal nicht verstehen!


    Wie ich schon sagte! Da kann ich in meinen nagelneuen Focus auch blaue Birnen reinpflanzen! Auch wenn die eingetragen sind, wäre es nicht legal! Ob rot, oder blau, oder grün! Spielt keine Rolex!


    Mal durch den Kopf gehen lassen!

  • Bevor ich mir meinen M1028 zugelegt hab hatte ich einen
    K 2500 Baujahr 1990 und da waren die roten Blinker hinten
    im Fahrzeugschein devinitiv eingetragen.
    "Blinker Hinten Bauartbedingt Rot" :top:
    War ein Kanadamodell
    Denke es ist immer Ermessenssache des Prüfers.....hate :to: or like :top:

  • Maische:


    Aber warum werden rote Blinker denn überhaupt eingetragen,wenn es laut STZVO unzulässig ist? Alle Prüfer müssen die Sachlage doch kennen. Hinzu kommt die Hürde der Zulassungsstelle.
    Dein Beispiel mit den Reifen verstehe ich. Aber die Sache mit den Blinkern ist doch in do einem Fall eine Momentabnahme. Es wird ja nichts im nachhinein verändert...rot bleibt rot.
    Eine H Zulassung würde eine Umrüstung evtl. nicht mehr erforderlich machen. Hängt von der Bewertung ab. Hab ich sogar mal schriftlich vom TÜV bekommen.


    Tut zwar nichts zu Sache,aber:
    Mein 70er Chevy hat offiziell eingetragene rote Blinker(Spezialumbau,Bremslicht und Blinker sepperat). Habe zusätzlich von der Zulassungsstelle ein Wisch, dass meine roten Blinker zugelassen sind und das Fahrzeug damit im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Vollabnahme November 2015.

  • Habe mich gerade nochmal telefonisch bei meinem TÜV-Prüfer (,der auch für meinen Blazer die Vollabnahme für D gemacht hat, einer von zwei im HSK, die das dürfen :lol: ) telefonisch rückversichert - die Polizei interessiert sich nur dafür, ob das "Ärgernis" im Schein eingetragen ist, dann geben die Ruhe (schon oft genug miterlebt ;) ) den TÜV gibt es in D ja nicht umsonst, das schonmal vorneweg - und es ist fast 100%ige Ermessenssache des Prüfers, ob er rote Blinker einträgt, VORAUSGESETZT der Wagen ist älter als 30 Jahre, rote Blinker sind original und es geht prinzipiell um eine historische Zulassung! (Siehe dazu auch §53a §54 und §70 STVZO...) ALLERDINGS MUSS die vom TÜVer erteilte Ausnahmegenehmigung auch offiziell vom Straßenverkehrsamt ERTEILT und EINGETRAGEN werden...


    ...du hast also zwei Hürden zu nehmen, TÜV und STVA... ich hatte Glück und habe vor einem Jahr meinen '84er Blazer erstmals in D zugelassen bekommen - mit roten Blinkern hinten...

  • @rantan87....


    wie du richtig schreibst....Ermessenssache des Prüfers!!!


    mein K2500 war Bj 1990 und hatte die "Roten Blinker" eingetragen


    das sind meines Wissens nach keine 30 Jahre


    und somit auch kein Oldtimer

  • ...at General: ja, stimmt, - die haben ohnehin weit mehr Ermessensspielraum, als man gemeinhin glaubt ;)
    ...bei meinem '89er Dodge Truck musste ich beim selben TÜVer allerdings auf gelb umrüsten, ein anderer Prüfer hätte sie vllt. sogar eingetragen... aber prinzipiell hat Maische schon Recht, habe manchmal selbst n ungutes Gefühl mit den roten Funzeln, - ich kann teilweise genau im Rückspiegel sehen, wie die Leute erst durch mein Bremslicht bemerken, dass ich abbiegen möchte - die gehen halt von gelben Blinkern aus - und davon abgesehen ist eine Umrüstung pillepalle-einfach...


    - davon abgesehen sind meine Angaben von oben die genauen Äußerungen besagten Prüfers - manchmal glaube ich, die wissen selber nicht genau, was sie dürfen :lol::lol:

  • ... mein K2500 war Bj 1990 und hatte die "Roten Blinker" eingetragen


    das sind meines Wissens nach keine 30 Jahre


    und somit auch kein Oldtimer



    Ich habe bei meinem Van (Bj. 95) auch "Fahrtrichtungsanzeiger rot" eingetragen. Das hat noch nie jemanden bei einer HU oder bei Kontrollen gestört!

  • Das zieht jetzt wieder den laaaaaangen Rattenschwanz nach sich. Der Eine hat es drin stehen, der Nächste nicht.
    Egal was im Schein eingetragen ist, wenn es durch die STVZO verboten ist, was wird denn im WC-Fall wohl Bestand haben?
    Wenn ihr jemanden umgenietet habt, einen Unfall verursacht habt usw, und eure Versicherung findet etwas zum aushebeln, glaubt mir, sie werden es machen. Die werden nicht vom bezahlen reich!!
    Klar sieht es schick aus und gehört zu einer Amikiste, aber steckt den Mist um und gut. Oder habt ihr nix besseres zu tun als jedes Mal in einer Kontrolle zu stehen?

  • Ich war noch nie in ner Kontrolle... :whistle:


    Meine Frage besteht aber weiterhin, wieso wird's überhaupt eingetragen,wenns ja son heftiger Verstoß gegen die StVZO ist???
    TÜVler sind studierte Leute, warum sollte sich denn jeder Zweite (bewusst) strafbar machen? Was haben die Ingenieure davon,außer ein Dankeschön?
    Und dann ja noch die lieben Staatsbediensteten vom Amt. Spätestens bei der Zulassungsstelle müsste doch schluss sein?!?!

  • Genauso siehts aus - Polente verlässt sich ruhigen Gewissens auf TÜV und STVA - und das ist auch gut so...


    Es sind laut STVZO zwar nur gelbe Blinklichter zulässig, aber AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN davon dürfen nach einer vorangegangenen TÜV-Prüfung vom STVA ERTEILT werden... (in diesem Sinne ist die Geschichte auch in meinem Fahrzeugschein vermerkt - "Abweichung von den Vorschriften der STVZO..." und "Ausnahmegenehmigung nach §blabla ohne Auflagen und Bedingungen vom STVA am xx.yy.zz. erteilt" oder so ähnlich...)


    Und wenn ich in einen Unfall verwickelt bin, bei dem mir einer hinten aufgefahren ist, weil er meine Roten nicht richtig deuten konnte, diese aber eingetragen sind, dann bin ICH meinem Verständnis nach raus... was will die Versicherung mir unterstellen?? Dass ich mir in böser Absicht rote Blinker mit viel Schmiergeld beim TÜV und STVA hab eintragen lassen??


    Naja, aber wie dem auch sein, letztendlich sind gelbe Blinklichter auf deutschen Straßen schon sicherer - selbst ich denke manchmal über eine Umrüstung nach...

  • Moin
    So wie ich es noch in Erinnerung habe durften die Zulassunggsämter Rot blinkende Kfz bis zum
    31.12.1998 zulassen,bzw diese roten Blinker in den Kfz Schein eintragen.Also alle bis Erstzulassung
    31.12 98 mit entsprechenden Eintragungen dürfen weiter Rot blinken.
    Ab 99 müssen alle anderen auf Gelb umrüsten.Ausnahme nur noch für Kfz vor Baujahr 1970.



    Gruß Thomas

  • Der TÜV Mensch macht keine Eintragung sondern er bescheinigt eine in etwa Wirkung der roten Blinker. Geht also kein eigenes Risiko ein.
    Damit fährt der rote Blinker zur Zulassungsstelle die stellt mit viel Glück eine Ausnahmegenehmigung aus.
    Das Risiko besteht darin das bei einem Auffahrunfall der Auffahrende behaupten wird er hätte keine gelben Blinksignale erkennen können und ein Sachverständiger wird sagen es gab keine gelben Blinksignale somit ist der Sachschadensversicherung jede Tür geöffnet dem rot Blinkenden als Unfallverursacher in die Pflicht zu nehmen.

  • NOCHMAL:


    Was der TÜVer einträgt, ist IMMER eine Momentabnahme!


    Für die einwandfreie technische Beschaffenheit ist der FAHRZEUGHALTER zuständig!


    Eine Eintragung ist auch kein Bestandschutz! Wenn der nächste TÜVer das so nicht in Ordnung findet, knibbelt der die Plakette ab, und lässt die Kiste auf dem Hof stehen! Entweder man repariert oder ändert die Mängel sofort vor Ort ab, oder auf den Anhänger damit. Manche sind da knallhart!


    Es sind bei neuen Kisten KEINE roten Blinker mehr zulässig!! Punkt! (Ich bezog mich ja auf den 2007ér Dodge!)


    Das ist gesetzlich so festgelegt! Wer es trotzdem macht, ist mir egal. Soll nur nicht bei nem Unfall meckern (der auf der Tatsache des missverstandenen Signals beruht), und hier nach Teilen fragen, weil er trotz Beachtung der Verkehrsregeln die volle Schuld bekommt! :mrgreen:


    Wie schon gesagt wurde... Bei bestehenden EINTRAGUNGEN bis besagtem Datum kein Thema! Alles was darüber hinaus eingetragen wurde, ist illegal! Man kann jedes neuere amerikanische Auto zu annehmbaren Kosten umrüsten! Also bei mir steht "Sicherheit" vor "Coolness" ! Ganz ehrlich!
    :top:


    Safety-First!


    Man bedenke, dass man noch evtl. weitere Unschuldige mitreisst bei einem Unfall! Würde mir ein Unfall passieren, mit einem Ami, der vor mir mit roten Blinkern rumgefuchtelt hat, würde ich auch die knallharte Linie fahren! Auch wenn ich selber so ein Ding (allerdings mit gelben Blinkern) habe! Zumal DAS ja auch wiederum eine Gratwanderung ist. Denn die Rückleuchten haben keinerlei (E) Zulassungen!


    Wie man es dreht und wendet, ... es ist nicht konform zur STVO! Punkt!


    :roll:

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