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  • Abend Leude,


    Na klar, da fährt man ohne was böses zu ahnen hinter einer zivilstreife her und wird angehalten. Fakt ist, Betriebserlaubnis erloschen wegen dauerleuchtender Blinker. ALs ob wir sonst keine Probleme hätten... :grumble:


    Jetzt hab ich ärger am Hals und muss nachweißen das ich die Blinker umgebaut habe. Ich war ja immer der meinung das ich die so fahren dürfte aber scheint wohl nicht so zu sein. Weiß jemand von euch ob das früher eingetragen wurde?? Damit sind die doch 20 jahre lang bei den Tüv gefahren!!


    Unglaublich!

  • Neee... das kannste knicken!!!
    Sowas wird dir niemand eintragen!!! Und selbst wenn... sagt dir die Polizei halt wieder, dass es nich zulässig ist... und so ist es leider auch...
    Orangefarbenes Licht darf nicht, als Standlicht, nach vorne scheinen und schonmal garnich bei den Blinkern... In Ausnahmefällen, z.B. bei den Volvos oder BMWs, scheint das Licht zur Seite... aber als Begrenzungleuchte! Da blinkt nix :D

    Gruß Paul

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  • Moment mal, verstehe ich das nun richtig?


    So sieht meiner (Anhang) aus, ich habe oben Abblendlicht, unten Fernlicht und mittig Lampen (orange) die mit 2 Phasenbirnen
    ausgestattet sind und *dunkel dauerleuchten und *hell blinken.


    Ist das nun verboten?


    PS: Aktuell sind die gelben durch weiße birnen ersetzt worden, da eine gelbe hin ist und ich nicht nur mit einer fahren wollte.
    Aber laut dieser obrigen aussage verstehe ich das nun so, das die aktuell orangenen, weiß sein müssten und ich zusätzliche Blinker verbauen müsste die
    während des Lichtbetriebes aus sind?

    • Offizieller Beitrag

    es gibt nur 2 Arten von gelben leuchten:


    Blinker und Begrenzungsleuchten...


    Bei meinem Hoe leuchten die vorne auch dauerhaft..
    ABER die sind da an den Ecken, sind also Begrenzungsleuchten.

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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    Chevy Tahoe LPG
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  • Yes, so sollte es sein.
    Aber bekanntlich macht immer der Ton die Musik. Ich habe bisher noch keine probleme mit der Beleuchtung gehabt. Ich kusche nicht vor der Rennleitung, aber der Ton macht die Musik.
    Ich komme immer Problemlos damit durch den TÜV, auch die roten Blinker.
    Okay, ich habe die besagte "In etwa-Wirkung" eingetragen.

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
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  • Wie exxe schon sagte so wie er es hat ist es standardmäßig für diese Baujahre und die lieben Gesetzeshüter dürfen eig nix sagen
    Fährst du auch einen g20 so wie ich mit den Scheinwerfern nebeneinander und den Blinker unten
    Dort ist es definitiv nicht standardmäßig und es wird demnach auch zu Schwierigkeiten kommen

  • Ich liebe diese "Rätsel" die diese Autos mit sich bringen... XD

    Chevy Van G20
    BMW E46
    Mercedes CL 200
    VW T6
    Honda Magna VF750 Custom
    Zephir 750

    • Offizieller Beitrag

    Die seitlichen gelben in den Kotflügeln die dürfen ENTWEDER


    Blinken (und nur das, dann mit 21 W)


    oder


    dauerleuchten (und auch NUR das, aber sind es Begrenzungsleuchten und haben nur 5 W Birnen drin)


    2 Faden Birnen sind weder im Blinker noch in Begrenzungsleuchten zugelassen, bei keinem Auto und auch nicht bei "in etwa wirkung".

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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  • Wie Thomas schon sagte, 2-Faden-Birnen als Blinker sind nicht zulässig.
    Bedeutet: da wo es blinken soll muss es dunkel sein, bis es blinkt. Dann abwechselnd. ;)


    so einfach ist das. Alles andere ist nicht zulässig und es bringt auch nix, wenn 2 von 100 Cops das locker sehen.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Also verstehe ich das (mal wieder) nun richtig:


    Ich habe 3 Leuchten:


    Begrenzungsleuchten:
    Seitlich an der Motorhaube, leuchten dauerhaft, blinken jedoch mit (an aus) wenn ich den Blinker setze. VERBOTEN?


    Peilstanden:
    Leuchten dauerhaft, blinken jedoch mit wenn ich Blinker setze. VERBOTEN?


    Leuchten im Kühlergrill:
    Leuchten normal dauerhaft schwach Orange und blinken Hell wenn ich den Blinker setze. VERBOTEN?


    Da kommt tüddelarbeit auf mich zu...

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    • Offizieller Beitrag



    Richtig, Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. ....ich weiß ich weiß, laaaaangweilig...aber wer einen Feind bekämpfen will muss ihn kennen ;) :D

  • Also verstehe ich das richtig, das die Teile seit 20 Jahren immer durch den TÜV gekommen sind aber eigentlich verboten sind?


    Wie sieht das denn dan naus wenn unten nur eine Lampe leuchtet? das ist standartmäßig so verbaut worden mit dem Blinker und der weißen Birne vorne. Soll ich jetzt dat Kabel durch schneiden oder was? Alle des Wahsninns! Ich bau mir ein schalter ein der, Cop hat gesagt das dürfte man ,hätten zum Beispiel viele Golf Fahrer...


    Ärgerlich einfach nur und ich hab immer gedacht das dürfte so sein.


    Bau ich schön den Schalter ein,fahre zum TÜV und lass mir den Stempel geben und schließ die Kacke wieder an :thumbdown:

  • Die frage stelle ich mir auch. ich habe meinen g20 So übernommen. Der ist einen Tag vor Kauf so über den Tüv gegangen...


    Wahnsinn...wirklich

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  • Ich weiss nicht, ob eure (nicht böse gemeint) alten Van`s das noch so haben DÜRFEN, aber zumindest bei meinem Hoe und vergleichbaren Baujahren ist das SICHER verboten.


    Ich hab auch Begrenzungsleuchten, um die geht es nicht. Aber ein Blinksignal muss "klar" erkennbar sein, das bedeutet hierzulande, dass die Birne nicht schwach glühen darf und erst beim blinken heller wird.
    Es gibt einige, die das als "Standlicht" verkaufen wollen beim TÜV, das eben im Blinker liegt. Aber die machen einem da nen satten Strich durch die Rechnung. Wenn es denn mal bei wem anders ist und geduldet wird: Super. Aber einen Rechtsanspruch hat man darauf nicht und der nächste Cop kann Dir sofort wieder einen auf die Finger hauen.


    Aber wie gesagt, das mag bei älteren Baujahren noch anders gelten. Das weiss ich nicht.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • hast du einen Tüv Prüfer der sich mit AMIS auskennt, geht der Schuss nach hinten los, hast du nen Prüfer der alle jubel Jahre mal sonne Kiste vor die Augen bekommt kann man Glück haben, er prüft zwar alles aber wenns um Dauerleuchten und rote Blinker usw. geht hehe mal so mal so :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiss nicht, ob eure (nicht böse gemeint) alten Van`s das noch so haben DÜRFEN, aber zumindest bei meinem Hoe und vergleichbaren Baujahren ist das SICHER verboten. ...
    ...Aber wie gesagt, das mag bei älteren Baujahren noch anders gelten. Das weiss ich nicht.


    So wie es geschrieben steht!!!
    Die Bibel ist in so einem Fall die StVZO ! EGAL ob bei TÜV DEKRA oder einem anderen PRÜF V E R E I N (ja es sind Vereine, wie der ADAC z.B.) "geduldet" oder "toleriert" wird. Rechtsgültig ist die Bibel!


    Wenn im Schein im Anhang Dinge eingetragen sind, die nicht der StVZO entsprechen, weil Prüfer ne tolle Idee hatte, erlischt die Betriebserlaubnis trotzdem, nur kann man dann den Prüfer an den Kragen.
    Ist nix im Schein als Ausnahme eingetragen, dann ist alleine der Fahrer für den Betriebszustand verantwortlich.


    "Meine" Prüfer weisen mich mündlich auf die Missstände der Beleuchtung hin, tragen nix ein, auch nicht in den Bericht. Damit sind die raus aus der Nummer. Ist ganz allein meine Sache wenn ein Sherriff mir anne Hose pisst ;)

  • Mich ärgert es ja nur das das schon 20 Jahre an dem Auto ist und niemand aufgefallen ist. Und vor allem weil mich das jetzt alles schon wieder Geld kostet das ich durchaus brauche. Ich meine, es ist gut das die nicht näher geguckt haben denn Nebelschlussleuchte ist Fehlanzeige und der Frontspoieler ist auch nicht eingetragen.


    Schalter dran, beim TÜV das Dauerleuchten aus, wenn der Cop kommt ein " oh sorry ausversehen angelassen" und ansonsten bleibt dat Lämpche am brennen. :vain: Ist ja nur der Blinker und kein großer Aufwand...

  • Ich bin mir auch nicht wirklich sicher, ob so ein Schalter erlaubt ist.
    Das käme ja den Roller-Fahrern gleich, die eine BlackBox einbauen und per Schalter von 90 km/h auf 40 km/h drosseln können. Sieht so ein Cop das, ist die Karre beim TÜV und muss da teuer abgeholt werden.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

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