Das Pony und sein Riemen.....
Was dreh´ste denn wieder für krumme Dinger ......
Eigentümer ist immer derjenige, der das größere Kaliber im Schrank hat, also das bessere "Argument"
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Das Pony und sein Riemen.....
Was dreh´ste denn wieder für krumme Dinger ......
Eigentümer ist immer derjenige, der das größere Kaliber im Schrank hat, also das bessere "Argument"
...tja, so ist das bei einer Trennung manchmal.
...tja, so ist das bei einer Trennung manchmal.
mach kein scheiß !
Nix, bleibt meiner. Punkt.
FINANZIERENDE BANK ist was ganz anderes.
Da spricht man von einer - vertraglich fixierten - SICHERUNGSÜBEREIGNUNG.
Das heisst das die Bank zwar der Inhaber des Fahrzeugbriefs (bzw ZulBesch Teil I) ist, aber nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen auch Eigentümer.
Sprich: Zahlt jemand nicht, kann die Bank ihren SICHERUNGSÜBEREIGNETEN Besitzanspruch geltend machen. Und nur dann. Aber bis es soweit kommt, müssen noch ein paar rechtliche Hürden genommen werden.
Anders ist es bei einem Leasinggeschäft, da stehst zwar du auch als Halter in den Papieren, bist aber nicht der Besitzer des Fahrzeugs, nur der Nutzer und du zahlst auch nicht für den Erwerb des Fahrzeugs, sondern nur für den Wertverlust und die Nutzung. Hier ist eine "wieder in Besitznahme" wesentlich einfacher für die Leasingbank. 2 bis 3 mal nicht bezahlt, dann steht der Repo-man (Wiederbeschaffer) vor der Tür und holt die Karre.
So ist es! Auch wenn andere hier dies scheinbar anders sehen.
Die Regelungen gehen sogar noch weiter: Durch diese Maßnahme(Sicherungsübereignung) geht das Eigentum an dem Kraftfahrzeug während der gesamten Kreditlaufzeit auf die Bank über!
Der Kreditnehmer bleibt während dieser Zeit Besitzer.
Nachdem der Kredit vollständig abgelöst wurde, geht das Eigentum wieder in den Besitz bzw. an den Besitzer über.Man wird auch vermutlich keine Bank finden, die ein Fahrzeug finanziert, wo nicht Kreditnehmer und Halter identisch sind, es sei denn, daß andere Bürgschaften oder Sicherheiten hinterlegt werden.
Man wird auch vermutlich keine Bank finden, die ein Fahrzeug finanziert, wo nicht Kreditnehmer und Halter identisch sind, es sei denn, daß andere Bürgschaften oder Sicherheiten hinterlegt werden.
...ich muss schon wieder widersprechen.
Denn genau so ist die Konstellation, wie Eingangs ja schon im 1# Post erklärt.
- Person A steht im Brief
- Person B ist Kreditnehmer
Bürgschaften? Nicht nötig, der Breif bei der Bank reicht als Sicherheit für die Bank.
Von der genannten Person im Kaufvertrag abgesehen, aber es ist serwohl möglich dass eine Bank ein Auto finanziert, in dem jemand anderes im Brief genannt ist, als derjenige, der den Kredit bedient. Der Bank ist nur wichtig, den Brief in der Hand zu halten. Denn die Bank kann und wird den Brief einbehalten, wenn der Kredit nicht bedient wird.
Man wird auch vermutlich keine Bank finden, die ein Fahrzeug finanziert, wo nicht Kreditnehmer und Halter identisch sind,
Das ist gleich mehrfach falsch.
Wenn ich mittels Bankkredit ein Fahrzeug kaufe, bin ich nicht unbedingt zur Zulassung verpflichtet. Ohne Zulassung erfolgt natürlich auch keine Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung II.
Zweitens ist nicht jede Fahrzeugfinanzierung gleich mit einer Sicherungsübereignung verbunden. Die ZB II kann auch ohne diese bei der Bank hinterlegt werden. Die meisten kleinen Fahrzeugfinanzierungen sind einfache Verbraucherkredite ähnlich wie die Finazierung der neuen Einbauküche; da gibt es auch keine Sicherungsübereignung.
Ausserdem spielt auch bei der Sicherungsübereignung nur der eigentliche Käufer eine Rolle, denn nur der kann den Vertrag mit der Bank schliessen und bleibt danach Besitzer. Wenn dann das Fahrzeug auf den Namen einer anderen Person zugelassen wird, zB. Lebens- oder Ehepartner oder sonstwer, ist das völlig unerheblich.
Wenn Du meinst. Dann nenn mir mal eine Bank, die so verfährt.
Weiterhin scheinst Du immer noch nicht den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer kapiert zu haben.
Zu guter letzt ist Dein letzter Satz auch so nur halb richtig. Bei Ehegemeinschaften kommt es immer auf den Güterstand an.
die Santander macht sowas zum Beispiel. Das kann ich sogar belegen.
Verkauf mir doch den Wagen für 10euro dann kriegst du 5euro und deine andere Hälfte 5 und du darfst den Wagen weiter fahren erlaube ich dir
Dann nenn mir mal eine Bank, die so verfährt.
- unsere hiesige Volksbank
- Volksbank Südheide eG
- Volksbank Osterburg
- Sparkasse Gifhorn
- Nord/LB Braunschweig
.... kleine Auswahl
Und ja, ich kenne den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Wenn Du mal lesen würdest was ich geschrieben habe, und das auch noch begreifen würdest, dann wüßtest Du das
Und wenn Dich das Beispiel "Ehe"partner stört, dann lass es einfach weg.
Und nu wolln mer mal das Bankgequatsche weglassen, das hat mit Renés Frage garnüscht zu tun.
Frage wurde beantortet, diskutiert und nun ist auch gut.
P.S.: jetzt sind wir alle wieder lieb!
der klaus: sei Dir sicher das ich Google benutzen kann. Aber Deine Copy&Paste Antwort war total am Thema vorbei und Deine Antwort auf die Frage bezogen schlichtweg falsch. Also bitte erst richtig lesen.
Ich habe nicht gesagt das Du es nicht kannst. Ich habe richtig gelesen, das kriege ich noch hin. Wenn Du der Meinung bist die Antwort war am Thema vorbei, ok.
Ich Entschuldige mich natürlich für meinen "Fehler" das nächste mal werde ich dann vorher eine PN schicken und Fragen ob es denn in Ordung ist darauf zu Antworten.
In diesem Sinne. Closed.
In diesem Sinne. Closed.
nix "closed". Ist doch lustig hier.
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