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Kein TÜV wegen Scheinwerferhöhenverstellung

  • Hallo Männer,
    ich habe ein großes Problem mit meinem TÜV.
    Bei meinem Blazer S10 , Bj 2001 geht die elektrische Scheinweferhöhenverstellung nicht.
    Ich habe meinen Blazer vor 1,5 Jahren mit TÜV gekauft und nicht darauf geachtet. Könnte mich, wenn ich es könnte in den Arsch beißen!
    Ich habe am Armaturenbrett einen Schalter, wo ich (theoretisch) die Höhe der Scheinwerfer einstellen könnte.
    An den Scheinwerfern kommt auch ein 3-popliges Gehäuse an, was zur Scheinwerferhöhenverstellung gehören könnte.
    Aber ich finde keine Stellmotoren. Ich kann mir bei den Scheinwerfern auch kein System vorstellen, wie es funktionieren soll.
    Ich habe Stellschrauben am Scheinwerfer, die zeigen aber in Fahrtrichtung nach vorn!
    Kann mir jemand das System erklären oder gar ein Bild senden?
    Ich bin echt am verzweifeln!


    Danke Euch im Vorraus !! ?(

  • Hallo, die Scheinwerferhöhenverstellung gibt/gab es nur bei den EU Modellen, sprich mach dich auf die Suche nach passenden Teilen! Wahrscheinlich hat jemand bei deinem Blazer die Scheinwerfer 'mit' der Höhenverstellung ausgebaut und welche eingebaut ohne Höhenverstellung für den Tüv...hat bei ihm wahrscheinlich damals funktioniert, was nicht vorhanden ist beim Ami, sprich die Höhenverstellung kann auch nicht bemängelt werden, da spielt aber nicht jeder Tüv mit, eig sehr wenige bis gar keiner...

  • Hallo Hendrik,
    Danke!!
    Momentan habe alle Anfragen bei Händlern ein "nicht mehr lieferbar" ergeben.
    Da hat mich mein Vorbesitzer schön reingelegt.
    Hat noch jemand einen Tipp, wie ich zu einer TÜV Plakette kommen kann?

  • Achtung Halbwissen!


    Ist eine elektrische Leuchtweitenregulierung denn überhaupt Pflicht?



    Denn dann gilt: was da ist muss natürlich funktionieren. Aber wenn auch kein Schalter da ist (<--- Du verstehst? 8) ) hast Du eben nur eine manuelle Verstellung und gut .... :whistle:

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was ihr lest ;)



  • Das funktioniert nur insofern er eine Niveauregelung ( sprich hinten eine Kompressorgesteuerte Luftfederung hat)
    Wenn er die hat dann und nur dann braucht der Autowagen keine Scheinwerferhöhenverstellung ( schei.. Langes Wort )
    Ansonsten ist die In D Pflicht

  • Glaube ich nicht das das pflicht ist. Mein Silverado (auch BJ 2001) hat keine Leuchtweitenregulierung... und ich habe auch keinen Kompresssor hinten oder sonst irgendein Firlefanz...
    Ich denke das wird Baujahrabhängig sein ab wann das Pflicht ist...

    NOCH SITZT IHR DA OBEN, IHR FEIGEN GESTALTEN,
    VOM FEINDE BEZAHLT UND DEM VOLKE ZUM SPOTT.
    DOCH EINST WIRD WIEDER GERECHTIGKEIT WALTEN,
    DANN RICHTET DAS VOLK UND ES GNADE EUCH GOTT.
    (Karl Theodor Körner)


    MOMENT OF TERROR IS THE BEGINNING OF LIFE


    I'm one of the few people who lives what's called a low life

  • Ist eine elektrische Leuchtweitenregulierung denn überhaupt Pflicht?

    JA, ab 01.01.1990


    Aaaaber: Importfahrzeuge können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn sie schgon mal ausserhalb Europas zugelassen waren. Diese geht über ein TÜV-Gutachten und wird dann problemlos eingetragen.
    Eine Ausnahme für Xenon- und LED-scheinwerfewr gibt es allerdings nicht; dort ist die vollautomatische LWR immer Pflicht


    Wenn es sich aber um eine deutsche Erstzulassung handelt, die immmer schon eine Höhenverstellung hatte, dann muß das auch so bleiben und sie MUSS funktionieren!

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

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  • Also was ich dazu nur sagen kann, das ich meinen 99er Blazer vor 1 Woche beim TÜV vorgeführt habe...klare Aussage die LWR muss funktionieren! Ich hatte auch die Idee mit dem "Schalter ohne LWR" aber der TÜV ist auch nicht doof. Falls man einen netten Tüv Prüfer hat kann es klappen, ABER bei einem Fahrzeug z.B. Aus den USA oder auch EU Amy ist eine nicht vorhandene LWR im fahrzeugschein einzutragen...hatte bei meinem damaligen dodge ram von diesen "Sonderzulassungen" in Summe 6 und durfte 520€ bei der Zulassung zahlen! Also ist es nicht so ganz einfach...man muss sich halt für einen Weg entscheiden, entweder auf gut Glück mit dem Schalter, oder suchen nach einem gebrauchten Scheinwerfer mit LWR...

  • Hmmmm ... dann ist mein 96er Astro da aber irgendwie durchgerutscht. Der wurde vom Vorbesitzer als Neuwagen aus Kanada importiert.


    Allerdings habe mir gerade mal meine Papiere geschnappt und da ist tatsächlich "ohne Leuchtweitenreg." eingetragen. Der Safari hat keine Eintragung, ob der neu oder gebraucht nach Germanien kam weiss ich nicht. Gab aber noch nie Anlass zur Diskussion.

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was ihr lest ;)

  • vom Vorbesitzer als Neuwagen aus Kanada importiert.
    und da ist tatsächlich "ohne Leuchtweitenreg." eingetragen

    So ist das ja auch korrekt.


    Was anderes wäre es, wenn es eine offizielle GME-Auslieferung gewesen wäre. Aber die gab es glaube ich ohnehin nie, oder?

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  • Was anderes wäre es, wenn es eine offizielle GME-Auslieferung gewesen wäre. Aber die gab es glaube ich ohnehin nie, oder?

    Hihi, 1995 wurden tatsächlich mal 350 Astros hier direkt verkauft, für stolze 54.900,- bis 72.450 D-Mark.


    Ausgerechnet das 95er Problemkind ... :pinch:

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was ihr lest ;)

  • für stolze 54.900,- bis 72.450 D-Mark.
    Ausgerechnet das 95er Problemkind ...

    dumme "Deutsche" gab's immer schon ..... die "Rasse" stirbt nicht aus ;(

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  • Hab bei meinem 2003er Avalanche auch keine LWR ...ist auch so im Fahrzeugschein eingetragen !


    Ist doch Gebraucht Importiert oder net..... :whistle:

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

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