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Geschäft - Verdienstausfall - Mieter

  • Hallo Leute


    ich habe mal eine Frage:


    Ich habe 2014 ein Grundstueck gekauft auf dem ein Laden in einem extra Gebaeude steht,
    diese Geschaeft habe ich natuerlich weiterlaufen lassen. Ich bekomme monatlich x Euro Miete.
    (x meint einen sehr fairen Betrag, eher gering als zuviel ...)


    Nun ist dieses Geschaeft aber in einem Gebaeude das arg schlecht im Bauzustand ist
    und auch 2014 so war.


    Das Notwenigste habe ich machen lassen und lasse Weiteres machen, derzeit die Abdichtung,
    das ist alles noch alter DDR Standard. Elektro ist auch derzeit dran, ebenso Sanitaer.
    Eins nach dem anderen.



    Meine Frage ist: Wenn nun morgen oder wann auch immer
    in dem Laden etwas so kaputt geht, dass die Mieterin ihrem Geschaeft nicht mehr nachgehen kann,
    kann sie dann bei mir Verdienstausfall oder aehnliches geltend machen?



    Wie kann ich mich gegen sowas schuetzen ???


    Ich habe natuerlich eine Geschaeftsgebauedeversicherung ... aber ob die so etwas traegt?


    Danke fuer Tipps zu dieser Lage.


    Grusz, Stephan

    Das Schiff ist im Hafen sicher,
    aber dafuer nicht gebaut.

  • Ich weiß das sie Verdienstausfall geltend machen kann!
    Und wie du dich dagegen schützen kannst bzw ob deine Versicherung sowas trägt habe ich folgenden Vorschlag!
    Morgen ist Montag und die Büros haben ab spätestens 9 Uhr geöffnet!!!!!
    Denn woher sollen wir wissen was explizit in deinem Vertrag steht :denk:

    • Offizieller Beitrag

    Hattest nicht letzten noch gesagt das die in der 100.000 Wahrsagungen Inspektion ist ?


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    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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  • Es gibt eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung welche solche Probleme reguliert.
    Die muss jedoch der Unternehmer abschließen und nicht der Vermieter.


    Joe?

    Das Schiff ist im Hafen sicher,
    aber dafuer nicht gebaut.

  • Sodele, also ...


    wenn man vom Vermieter nachweislich mehrfach auf einen Schaden aufmerksam gemacht wurde
    und durch die nicht erfolgte Reparatur ein Schaden enststeht auf Basis dessen dann
    der Laden geschlossen werden muss ... - KANN - "unter Umstaenden" ein ANTEILIGER
    Verdienstausfall geltend gemacht werden.


    Dafuer bedarf es aber des Nachweises, dass man grob fahrlaessig bekannte Reparaturen
    nicht ausgefuehrt/veranlasst hat.


    Danke fuer alle Hinweise vorab. Stef

    Das Schiff ist im Hafen sicher,
    aber dafuer nicht gebaut.

  • Wenn eine Beschwerde oder ein Rechtsstreit mit Deinem Mieter bevorsteht oder gar schon eingetreten ist, dann einige dich schleunigst mit diesem.
    Pass auf, daß Deine Immobilie nicht in die Schublade "Problem-Immobilien" (andere Bezeichnungen findest Du im Netz) geschoben wird und Du die Behörden im Haus hast. Dann kann es passieren, daß Du plötzlich überhaupt keine Einnahmen mehr hast und Dir der weitere Betrieb behördlich untersagt wird. Hier im Westen kann das ganz schnell gehen. Die Geschichte mit der Ausfallversicherung solltest Du dir auch genauestens zu Gemüte führen und das Kleingedruckte lesen, wann überhaupt Schadensersatz geleistet wird.

  • den Ertragsausfall muß die Mieterin selbst lösen...bzw. versichern..in der Regel gegen Feuer, Einbruch und Leitungswasser :wisch:


    in der Gebäudeversicherung sollte Mietausfall mit versichert sein...in der Regel 24 Monate :grumble: .Natürlichnur für die versicherten Gefahren....


    VG Andreas :gassi:

  • den Ertragsausfall muß die Mieterin selbst lösen...bzw. versichern..in der Regel gegen Feuer, Einbruch und Leitungswasser :wisch:


    in der Gebäudeversicherung sollte Mietausfall mit versichert sein...in der Regel 24 Monate :grumble: .Natürlichnur für die versicherten Gefahren....


    VG Andreas :gassi:

  • wenn man vom Vermieter nachweislich mehrfach auf einen Schaden aufmerksam gemacht wurde
    und durch die nicht erfolgte Reparatur ein Schaden enststeht auf Basis dessen dann
    der Laden geschlossen werden muss ... - KANN - "unter Umstaenden" ein ANTEILIGER
    Verdienstausfall geltend gemacht werden.


    Dafuer bedarf es aber des Nachweises, dass man grob fahrlaessig bekannte Reparaturen
    nicht ausgefuehrt/veranlasst hat.


    Das heisst mit anderen Worten, mündlich bei der Kontollr hinweisen danach schriftlich dem Mieter unter der Nase reiben. (Mit beiden Unterschriften)

  • Also,


    von der technischen Seite her (z.B. Elektro), hat der Vermieter das Mietobjekt in einem vermietfähigen Zustand zu halten.


    Tut er das nicht, hat er im Falle eines Rechtstreites die schlechteren Karten.

  • es ist ja eingangs beschrieben ...


    ich bin dran, habe nen Handwerker beauftragt das zu richten und
    bin auch am Ball was alle anderen Gewerke zur immerwährenden Instandhaltung
    des Ladens angeht.


    Somit ist Vorsorge und Fuersorge gegeben und ich hatte eben nur den Einfall
    dass trotzdem mal was passieren kann ... und dafuer wollte ich ne Absicherung ...


    die ICH aber eben nun nicht brauche ... zudem ist das Obj ja auch geschaeftsgebauedeversichert ...


    Danke also. Stef

    Das Schiff ist im Hafen sicher,
    aber dafuer nicht gebaut.

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