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Kündigung durch KFZ - Versicherung

  • Was mich nur wundert, es war definitiv keine Beule , nix verzogen und der Lack, was soll ich sagen war nur oberflächlich beschädigt. Vllt. hat er ja die ganze Seite lacken lassen ...ich weiss es nicht und bin auch kein Gutachter. Wundern tut es mich aber schon. Ich werde sehen was da kommt und berichte.


    Na Du wirst doch sicher einige Fotos von dem Schaden gemacht haben ??!!


    VG Mike

    Suche 2006 - Chevrolet Trailblazer SS (2WD !!!) 2006 - Chevrolet Trailblazer LSX >> SOLD

  • Hi Mike :hi:

    Zitat

    Na Du wirst doch sicher einige Fotos von dem Schaden gemacht haben ??!!


    Klar, mach ich immer incl. Kennzeichen :rolleyes: , schrieb ich aber in Kommentar 15 schon :whistle:


    habs heute auch nochmal im Telefonat heut morgen erwähnt.


    Zitat

    Komisch find ich ja auch dat die keine Bilder haben wollten die ich vor Ort gemacht habe sowie ich keine Post



    Gruss

    94er Opel Astra F 1.6
    98er Opel Omega B Caravan 16V
    95er BMW E34 Limo 525 IA 24V
    2002er Fiat Stilo 1.8 16V
    85er Mercedes !90E W201
    98er Audi A6 4b Avant 2.8

    02er Astra G 1.6 ist auch nur im Weg der Eimer :pinch:

    91er GMC G2500 Lowtop :vain:

    92er Buick Regal Costum



    --xX Mein Van ist wie Lego. Xx--


    :thumbup: --xX Ich bin immer auf der Suche nach dem richtigen Baustein. Xx-- :thumbup:

  • Dann Bilder mal an deine Versicherung schicken denn auch diese lassen sich nicht gerne abzocken.


    Andernfalls Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen oder eben Anwalt.


    Gruß

    Chevy Van G20
    BMW E46
    Mercedes CL 200
    VW T6
    Honda Magna VF750 Custom
    Zephir 750

  • Tom ... sorry ich habs wirklich ueberlesen.

    Suche 2006 - Chevrolet Trailblazer SS (2WD !!!) 2006 - Chevrolet Trailblazer LSX >> SOLD

  • Kein Problem, alles gut .................:)

    94er Opel Astra F 1.6
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    02er Astra G 1.6 ist auch nur im Weg der Eimer :pinch:

    91er GMC G2500 Lowtop :vain:

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    :thumbup: --xX Ich bin immer auf der Suche nach dem richtigen Baustein. Xx-- :thumbup:

  • Der Job deiner Haftpflichtversicherung ist es, ungerechtfertigte Forderungen zu verhindern. D.h. bleib mal hart und frag nach dem Gutachten. Wenn der SChaden bei 1000 Euro liegt, wo sollen denn dann noch dreitausend dazu kommen? Selbst Ersatzfahrzeug und Gutachter kosten nicht soviel. Ich würde da nochmal hartnäckig nachfragen und mal einen ANwalt erwähnen

    Tahoe 2008 Z71 mit Femitec Gasanlage
    Magirus M160R81 (Bus)

    Can Am Bombardier Outlander XT 650 (The Beast)

    Jeep Cherokee 4.0 (ist Eva's Auto...ich darf nur reparieren)
    Trailblazer EU Modell BJ 2001
    Jeep Grand Cherokee 5.2
    Range Rover V8
    Jeep Cherokee 4.0 Limited
    Passat Variant Synchro
    Audi 80 Quattro
    Grand Wagoneer 5,9
    Unimog 404S

  • Was soll ein Verkehrsrechtsanwalt denn lösen?
    Das ein Schaden entstanden ist und somit eine Forderung eines Geschädigten vorliegt, ist nicht zu beschreiten. Der "Schuldner" ist hier zunächst die Versicherung des Versicherungsnehmers und nicht der Versicherte selbst (ist ja auch der Sinn einer Versicherung). Ob die geforderte Schadenshöhe gerechtfertigt ist bzw. diese anzuzweifeln, ist einzig und alleine der Versicherung vorbehalten. Da der Schaden für die VS relativ gering ausfällt, wird sie auch nicht klagen und den VN als Zeugen aufführen. Da hat der Versicherungsnehmer überhaupt keine Möglichkeit, einzugreifen oder sich einzumischen.
    Die Versicherung kann bei Ungereimtheiten Gutachten fordern oder klagen. Sie kann aber auch bei bestimmten Anhaltspunkten auch beim Versicherungsnehmer einen Teil der Schadenssumme zurückfordern, z.B. bei Alkohleinwirkung, grober Fahrläaasigkeit, usw.


    Nochmals zur Kündigung:
    Eine Kündigung ist das Recht jedes Vertragspartners, den Vertrag im Rahmen der Vertragsbedingungen aufzuheben, also zu kündigen.
    Est scheint im vorliegenden Fall in der Tat sehr ungewöhnlich, daß wegen eines relativ geringen Schadens einen Vertrag zu kündigen, und dann noch per Einschreiben!
    Dabei wäre interessant zu wissen, in welcher Beitragsklasse der Vertrag eingestuft ist, bzw. wie viele Schäden in den letzten drei Jahren abgerechnet wurden.; mit Sicherheit nicht bei SF20 oder darunter.


    Die Meinungen zum Versicherungshopping sind auch nicht nachvollziehbar.
    Es besteht ja bereits ein gültiger Vertrag. Die Versicherung hätte ja vor der Zusage in den internen "Schufa"-Datenbänken erkennen können, daß es sich um einen Versicherungshopper handelt und den Antrag erst gar nicht annehmen müssen. Im Nachhinein in diese Richtung zu spekulieren, macht keinen Sinn.



  • Zu Abs.1: Doch, der VN kann Einfluss nehmen indem er alle seinerseits gemachten Beweise der Versicherung gibt. Somit sind die in der Lage überhaupt einzuschätzen ob man gerechtfertig Ansprüche geltend macht oder sich
    durch ein gutes Verhältnis zu einem Gutachter Vorteile verschaffen will. Der VN ist letztenendes auch der Leidtragende da er mehr zahlen muss oder eben gekündigt wird.


    zu Abs 2. Ja, Verträge können zwar gekündigt werden, jedoch wäre mir neu (so lange bin ich aus der Branche nicht raus) das diese wegen eines Schadens gekündigt werden. Selbest mit 2 oder 3 kleineren Schäden ist das immer noch
    abwegig.


    zu Abs 3. Mit Versicherungshopping ist gemeint das es Leute gibt, die Jedes Jahr die Rabattschlachten nutzen und die Versicherung zum 01.01 wechseln. Du bist somit immer ein "KFZ Single" Kunde wo man mit rechnet, das
    man dich zum Ende des Jahres wieder verliert weil die Rabatte um Kunden zu behalten nie denen gerecht werden, die man als Neukunde bekommen kann. Demnach sind Versicherungen auch gar nicht scharf drauf
    das man bleibt, es sei denn man bietet denen mehr an.


    KFZ Geschäft ist für Versicherungen immer ein Minusgeschäft und dient lediglich dazu, die Tür zum Kunden zu öffnen um ihn mit anderen Sachen auch zu gewinnen.

    Chevy Van G20
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    Honda Magna VF750 Custom
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