aber WARUM soll ich holz aus dem wald holen?
Viel wichtiger is die Frage: WIESO bezahlt man dafür auch noch Geld?
Der Diebstahl ist Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Straftaten gegen das Eigentum und ist in § 242 Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Die Vorschrift wurde zuletzt 1998 durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz geändert, um auch die Drittzueignung zu erfassen.[1]
Quelle: Wikipedia