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Fzg Schein S10 wegen Anhängerkupplung

  • P.S.
    Der TÜV in DüW kontrolliert dich auch nicht auf der Piste...


    Gesendet von meinem GT-I9301I mit Tapatalk

    Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

  • Meine Anhängelast steht drin im Schein, aber hilft dir wohl nicht da es kein ext. cab ist.


    Mfg


    MB



    Wann hat man genug PS ? Wenn man vor seinem Auto steht und Angst hat einzusteigen....

  • :hi:


    die E-Prüfzeichen gelten für die AHK nur in Verbindung mit dem in der Anleitung aufgeführten Fahrzeug in den Falle mein Blazer.
    Somit eintragungsfrei ohne TÜV Besuch. Die Gutachten beziehen sich ja speziell auf ein einzelnes Fahrzeug und sind auf die Zugeigenschaften abgestimmt.
    Ob da noch ein Zuggewicht im KFZschein steht ist dann egal.


    Hab da was "erklärendes" gefunden.


    TÜV-Abnahme entfällt durch neues EU-Recht


    Die europäische Union macht es möglich. In der aktuellen Fassung der StVZO § 19 Abs. 3 Nummer 2, Buchstabe b weist das Bundesministerium für Verkehr auf eine geänderte Vorgehensweise zur Abnahme von Ein- und Anbauteilen für welche eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach EG-Recht vorliegt, hin. Es wird davon Ausgegangen, dass an einem nach EG-Richtlinie 94/20 geprüftes Produkt schon ausreichenden Prüfungen des technischen Dienstes für den Anbau durchgeführt wurden. Die Anbauabnahme wird damit als Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens angesehen. Die zukünftig ausgelieferten Einbauanleitungen müssen außer dem EG-Prüfzeichen detaillierte Angaben über den Einbau wie z.B. Anzugs-Drehmomente und Gültigkeitsbereich sowie eventuelle Ausnahmen enthalten.


    Diese Anhängerkupplung hat eine EG- Nummer und muss deshalb nicht beim TÜV vorgeführt und auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Jedoch die Einbauanleitung ( ABE) muss im Fahrzeug mitgeführt werden.



    So long halt ich mich mal daran....


    :bye:
    Kenian

    Only milk and juice comes in 2 Liters

  • also ein E prüfzeichen hat se ja, aber so weit mir bekannt, bringt das nichts wenn im Schein keine Anhängelast steht wie Sinner schon sagte :grumble: . Die meisten AHK´s haben auch eine höhere Anhängelast wie die im Fzg schein und trotzdem darf ich nur das ziehen was im Schein steht :mist:
    @ MB 1 ex cab hat paar kg mehr Anhängelast aber du hast ja eh einen Blazer wenn ich das richtig sehe. Dann hilft es mir leider auch nicht :dash:

  • Natürlich ist eine AHK mit Prüfzeichen eintragungsfrei. Aber du darfst nur soviel ziehen, wie im Schein angegeben.
    Die Zugfähigkeit der AHK wird Anhand des D- Wert errechnet. Die Zuordnung besagt nur, an welche Fahrzeuge die AHK passt.
    Beispiel Ford Galaxy:
    Automatik 1700 kg
    Schalter 1950 kg
    bei gleicher AHK.


    Nicht die AHK entscheidet, sondern der Hersteller durch die Eintragung.


    Du darft keine 3,5 Tonnen ziehen, auch wenn die AHK es könnte.


    Gesendet von meinem GT-I9301I mit Tapatalk

    Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

  • :hi:


    das Prinzip ist doch verstanden oder? Du hast eine AHK für ein bestimmtes Fahrzeug und eine passende (ABE) EG- Genehmigung dafür, in der Regel ist das auch die Montageanleitung.. In dieser stehen sowohl der explizite Fahrzeugtyp als auch die zulässigen Gewichte drin für die die AHK als auch das Fahrzeug geeignet sind. Wenn dem nicht so wäre dann wär der ganze Kokolores ja unsinnig.
    Klar kannst du dir die Anhängelasten auch eintragen lassen, aber warum? Im Gutachten steht drin wieviel du ziehen darfst.


    Und nun bin ich raus, das waren meine Infos die ich vom TÜV als auch von AHK Händler und aus dem Internet habe. Wer noch mehr wissen will und nachbohren kann sich ja gern mit den entsprechenden EG Richtlinen rumschlagen.
    Für mich ist eintragungsfrei eben eintragungsfrei. Das ich nicht mehr ziehe wie im Gutachten für mein Fahrzeug freigegeben ist versteht sich von selbst.


    Nur meine paar Euro-Cents... :ja:


    So long
    :bye:
    Kenian

    Only milk and juice comes in 2 Liters

  • Hat mir mein Fahrlehrer/Nachbar auch so erklärt. Seit nen paar Jahren gibts diese Änderung. Wenn ABE mit exaktem Fahrzeigtyp = dranbauen und Spaß haben. Anhängelast muss dann angeblich nicht mehr rein. Daraufhin hab ich mir eine gekauft ;) wobei ich sogar ne Last eingetragen hätte :D

  • :hmm: ich werd sie mir sobald es möglich ist dran bauen und spätestens beim nächsten Tüv termin werd ich dann wohl erfahren ob das so erlaubt ist. Oder wenn ich zeit und lust hab einen Tüvler zu nerven fahr ich mal mit der ABE bei dennen vorbei, die kennen mich ja mittlerweile :pleasantry: wart nur noch drauf das ich ne eigene Kaffeetasse dort bekomme.

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