Mal kurz und schnell eine Frage zum Versicherungsschutz ....
Folgende Problematik: die Versicherung für ein Fahrzeug wurde zum 31.12. eines Jahres gekündigt (angeblich wegen Tarif- Versichererwechsel); soweit kennen wir das ja alle .... Eine neue Versicherung wurde aber nicht abgeschlossen. Das Fahrzeug wurde aber auch nicht beim Straßenverkehrsamt abgemeldet, blieb also offiziell angemeldet.
Was wäre praktisch passiert, wenn das Fahrzeug in dieser Situation gefahren worden wäre und schuldhaft in einen Unfall verwickelt gewesen wäre??
Offensichtlich hat die Versicherung die Beendigung des Versicherungsverhältnisses nicht der Zulassungsstelle gemeldet (muß sie das denn??) oder die Zulassungsstelle hat diese Nachricht verschlafen .... Würde einer von beiden im Falle des Falles zahlen müssen?? oder ist hier doch der Fahrzeughalter selbst direkt schadenersatzpflichtig?
(Oliver??)