Laut Bundes-VO 2125-40-18 mit ÄVO v. 22.03.2014 mit in Kraft treten
Beginn des Quartals 2/2014 wirkt sich das auf uns ab sofort wie folgt aus:
- max. 5 Ltr Fassungsvermögen bei Reservekanistern
- max. 1 Reservekanister darf im Fahrzeug mitgeführt werden
- EU Einheitliches Tempolimit auf Autobahnen v. 130 km/h
- EU Einheitliches Tempolimit auf Autobahnen v. 100 km/h bei gebremsten Anhänger mit einem ZGG bis max. 2500 Kg
- EUweite Mitführungspflicht von je 1 Warnweste nach DIN je möglichem Sitzplatz (nicht je Person im Fahrzeug !!)
- EU Tagfahrlichtpflicht für alle Fahrzeuge (Ersatzweise Abblendlicht)
- Mineralölsteuer nun auch auf LPG in Höhe von 0,65 € je Liter bzw Kg Erdgas
- Einheitliche Mineralölsteuer für Benzin und Dieselkraftstoffe (Nachteil: Die KFZ Steuer für Dieselbesteuerung bleibt aber so, weil ja Dieselmotoren weniger verbrauchen)
- KFZ Steuer ist für das erste Jahr sofort bei Zulassung/Ummeldung eines Fahrzeuges zu entrichten