Hi boyz.
ne Idee, wie das besser geht?
St
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Hi boyz.
ne Idee, wie das besser geht?
St
Rad weglassem ist keine Option für dich?
Mir dem Träger... Geht nur Rad weglassen, oder?
Oder umbauen, ist aber schlecht weil die ABE erlischt. Heißes Eisen! (In dem Fall Alu )
Rad weglassen ginge, ist aber doof. kann ich die AHK "verlängern"
Kannst du nicht die Halterung vom Fahradtraeger verlaengern.
kann ich die AHK "verlängern"
ob Du das kannst, mußt Du selbst wissen.....
Auf jeden Fall erlischt damit die ABE des Trägers und somit auch, im angebauten Zustand, die Betriebserlaubnis für den Wagen
da steh'n wir doch drüber, oder?
Misst du wissen. Aber wenn mal was ist möchte ich nicht in deiner Haut stecken.
Da steht der Stefan wirklich drüber.
Das Rad is so eh nicht erlaubt, da Du dafür die Beleuchtung in der Stoßstange bräuchtest. Originalleuchte nicht erkennbar aus bestimmtem Winkel. Aber egal.
Das Folgekennzeichen ist falsch, aber auch egal.
Ich würde den Halebügel "abschrägen", dann passt er neben das Rad. Dann das erste Fahrad mit dem Vorderrad nach links draufpacken-
Alternativ geht aber auch den Bügel an das Ende des Trägers zu schrauben.
Ich hab mir jetzt den V-Träger aus Holland bestellt. Viel billiger und einfacher. Könnte evtl. Bei Dir auch gehen. Kommt nächste Woche. Werde berichten.
andere AHK wäre evtl ne Lösung... meine ist raus ziehbar und steht fast hinter dem ersatzrad. also das würde passen. Und wieso ist das Rad nicht erlaubt? ist bei mir auch drauf standartmäßig...
Moinsen, da nimmt man einen " 2 Zoll Hitch Extender" :
: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
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Oder den:
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Wenn Du nach dem Begriff gockelst, dann kommen noch andere Hersteller, vielleicht kann der King Kerosin Dir ja einen gebrauchten besorgen, kosten neu alle so um $50,- !
Und wieso ist das Rad nicht erlaubt?
weil durch das Rad der Abstrahlwinkel der Rückleuchte nach innen, von der inneren Kante der Leuchtscheibe aus gemessen, kleiner als die vorgeschriebenen 45° ist (gilt für Blinker und Standlicht).
Allerdings, wenn es im Schein eine Erlaubnis gibt, daß die Rückleuchten der "in etwa Wirkung" ausreichend entsprechen, dann ist damit auch die Position der Leuchten mit abgedeckt, soweit das Ersatzrad original ist.
ja steht drin "in etwa wirkung nachgewiesen"
also alles gut... das Rad macht nämlich shcon was her
bei ebay: Fahrradträger Geländewagen Ersatzrad Eckla Porty 4x4
Artikelnummer kann ich Dir leider nicht nennen, da mein Arbeitscomputer die nicht anzeigt.
Gruß Guntram
Da steht der Stefan wirklich drüber.
Das Rad is so eh nicht erlaubt, da Du dafür die Beleuchtung in der Stoßstange bräuchtest. Originalleuchte nicht erkennbar aus bestimmtem Winkel. Aber egal.
Das Folgekennzeichen ist falsch, aber auch egal.
Ich würde den Halebügel "abschrägen", dann passt er neben das Rad. Dann das erste Fahrad mit dem Vorderrad nach links draufpacken-
Alternativ geht aber auch den Bügel an das Ende des Trägers zu schrauben.
Ich hab mir jetzt den V-Träger aus Holland bestellt. Viel billiger und einfacher. Könnte evtl. Bei Dir auch gehen. Kommt nächste Woche. Werde berichten.
ach menno Das Rad ist orischinaal und das Kennzeichen ist fürn voyi... Sind die hitchextender hier erlaubt? ich ruf morgen mal bei aukup in augsburg an... mal sehen was die sagen
noch dööfer. ich hab ne feste AHK. so eine mit Schrauben....
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