07 Zulassung macht es Sinn

  • Hallo gemeinde, ich muss euch mal was fragen , da ich unsicher bin und keine Bezugsperson kenne.
    Macht es Sinn sich in der heutigen zeit noch nen 07 Kennzeichen zu beschaffen, beim 2 bzw. 3 Oldi,
    Die Auflagen bzgl. fahrtenbuch etc. kenne ich aus dem Internet und das mittlerweile die Fahrzeuge 30 Jahre alt sein müssen.
    Müssen die Autos beim Kauf gültigen Tüv haben bzw. wie nehme ich die Autos in die 07 Zulassung mit auf
    Man ist für dem erhaltungszustand selbst verantwortlich, so habe ich das mal gehört


    Könnt ihr mir ein paar Ideen oder Tipps geben,
    Danke

  • Mein Z28 läuft auf 07er.
    Allerdings habe ich es zu den alten Bedingungen
    Für mich ist das eigentlich ideal.


    Bei einem H würde ich den Eimer irgentwann auch im Altag nutzen
    und dann würden Dinge wie
    suboptimal funktionierende Heizung oder
    defektes Kassetenteil im Originalradio anfangen zu nerven.

    Parts left out cost nothing an cause no service problems.


    -Teile aus 90er Cheyenne C2500 PU Longbed Single Cab-

  • Hallo,


    hab die 07er auch zu den alten Konditionen.


    Der Halter ist selbst für die Verkejrssicherheit verantwortlich.


    Heute musst Du ein Gutachten bei der KFZ-Zulassung vorlegen um das Fahrzeug auf die 07er zuzulassen.
    Früher hatt einfach nur den Brief gereicht. :top:


    Beim 07er darfst Du keine Altagfahrten machen (Eisdiele, Einkaufen, ....) :to:
    Nur Fahrten zum Erhalt des automibilen Kulturgutes. :whistle:


    Wenn Du mehr als ein Fahrzeug hast, dass nicht jeden Tag benutzt wird, dann rechnet sich die 07er.


    Grüße
    Bruno

  • Wie schon meine Vorredner geschrieben haben,
    07er macht sinn wenn du mehrere Autos hast um zu Treffen fährst und oder zum Bewege, Darfst nicht zum Einkaufen,Arbeit fahren oder in die Kneipe auser es ist ein Stammtisch vom ( Auto Club ) wo andere auch mit ihren Autos Oltimer kommen.
    Ja du must dich um die Sicherheit des Autos kümmern also Bremsen Licht usw. Der Vorteil ist du brauchst keinen Tüv und kannst ihn wenn du magst ihn jeder Zeit normal Zulassen z.B. Seson Kennzeichen der nachteil darfst wie schon geschrieben nicht 07er zum Einkaufen,Arbeit fahren.


    H-Kennzeichen muss in Orginal zustand sein, sehr viele auflagen aber darfst ihn jeden tag ganz normal Fahren. Einmal H Kennzeichen kannst ihn nur nicht mehr als normales auto zulassen einmal H immer H

    Gruß Markus


    aus München- Bayern


    Hubraum statt Spoiler - Völlig Sinnlos aber Geil

  • ...H-Kennzeichen muss in Orginal zustand sein,...


    Das stimmt so nicht. Es ist zeitgenössisches Tuning und Umbauten, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen wurden, erlaubt. Ebenso die Nachrüstung von sicherheitsrelevanten Teilen (zB Gurte, Blinker statt Winker).

  • Ja und nein meinen Camaro habe ich damals nicht mit dem H bekommen wegen der Lackierung ob woll nachweisbar wann und wo sammt Bilder habe ich hier in München kein H Bekommen. Muste nach BW fahren da auf wenn anders zulassen und der hat mir dann das H besorgt dann konnte ich ihn hir in München zulassen.
    Aber im Prinziep hast du recht


    Aber ambesten mal zum Tüv und Zulassung fahren und sich da Persönlich schlau machen, gerade mit 07er da die nicht mehr gerne ausgegeben werden

    Gruß Markus


    aus München- Bayern


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  • Wie schon meine Vorredner geschrieben haben,
    07er macht sinn wenn du mehrere Autos hast um zu Treffen fährst und oder zum Bewege, Darfst nicht zum Einkaufen,Arbeit fahren oder in die Kneipe auser es ist ein Stammtisch vom ( Auto Club ) wo andere auch mit ihren Autos Oltimer kommen.
    Ja du must dich um die Sicherheit des Autos kümmern also Bremsen Licht usw. Der Vorteil ist du brauchst keinen Tüv und kannst ihn wenn du magst ihn jeder Zeit normal Zulassen z.B. Seson Kennzeichen der nachteil darfst wie schon geschrieben nicht 07er zum Einkaufen,Arbeit fahren.


    H-Kennzeichen muss in Orginal zustand sein, sehr viele auflagen aber darfst ihn jeden tag ganz normal Fahren. Einmal H Kennzeichen kannst ihn nur nicht mehr als normales auto zulassen einmal H immer H


    Die Fahrten sind eine Begründungssache.


    Bei H- Kennzeichen gibt es auch gewisse Auflagen. Viele Straßenverkehrsämter verlangen z.B. ein zweites Fahrzeug, sozusagen ein Hauptfahrzeug.
    Warum soll man ein H-Fahzeug nicht mehr in ein "normales" Fahrzeug ummelden können, wenn das überhaupt Sinn machen würde.


    two-lane
    Was ist gemeint, mit der 07er Zulassung nach alten bzw. neuen Bedingungen?

  • Weil du mich direkt ansprichst...


    Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Fahrzeugart wird bei der Zulassung als "historisches Fahrzeug" geändert.
    Interessant wäre in der Tat, das mal wieder "zurückzudrehen".


    Ich denke das wühlt auf einmal Sachen hoch, gegen die ein "umtragen" von LKW auf PKW in Zulassungsrechtlicher Hinsicht ein totaler Spatziergang ist.


    Mögliches Szenario
    -82 Cadilac Seville 83 importiert
    -Kat ausgebaut wegen verbleitem Sprit hierzulande
    -Irgentwann wieder G-Kat Nachgerüstet- aber keine ABE (wie auch)
    -Irgentwann Kaltlaufregler nachgerüstet (wieder nicht auf einer ABE-Grundlage)


    ...aaaalles neu beizubringen, auf aktueller Beurteilungsgrundlage bei Rückübertragung von "H" auf "Normal"... :S :side:


    ...übrigens, in dem Zusammenhang
    wenn jemand sein H-Oldie soweit verlottern lässt, daß er "einer positiven Begutachtung zur Erlangung des H-... nicht mehr genügt,
    dann hat er strenggenommen die "in den Fahrzeugpapieren eingetragene Fahrzeugart" verändert.


    Gleiches bei Veränderungenm, welche eigentlich Pillepalle - aber eben nicht H-konform sind.


    Das führt eigentlich (nach §19 ... oder war es 29 der STVZO) zum "Erlöschen der Betriebserlaubnis"


    ...und genau sowas ist auch Bestandteil der HU ... bei allen HU, einschl. bei H-Nummern


    nee nee, H hat nicht nur Vorteile...


    achso,
    alte Bedingungen 07er
    -Mindestalter 25 Jahre
    -kein Gutachten (analog H-Kennzeichen oder neuerdings für 07er) erforderlich
    -daher mussten (geringfügige :whistle: ) Veränderungen am Fahrzeug nicht erklärt bzw. dokumentiert werden :roll:


    sonst alles wie aktuell auch.


    Nachtrag
    zu den gewissen Veränderungen (um einem falschen Eindruck schon im Ansatz vorzubeugen, bzw. wer weiss wer noch so alles mitliest..)
    Ich war mit dem Auto beim Forumstreffen, und wohl kaum jemandem ist da "irgentwas" in dieser Hinsicht aufgefallen.
    (ist also keine "wilde Streetmachine" für die Camaros ja legendär sind)
    Ich könnte diese auch jederzeit bei einem "Upgrade" auf H-Zulassung argumentativ vertreten, und wenn Widererwarten kein Konsens erziehlbar zurückrüsten.

    Mit 07er hab ich den Stress allerdings erst gar nicht nicht.

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    -Teile aus 90er Cheyenne C2500 PU Longbed Single Cab-

  • Bei H- Kennzeichen gibt es auch gewisse Auflagen. Viele Straßenverkehrsämter verlangen z.B. ein zweites Fahrzeug, sozusagen ein Hauptfahrzeug.


    Das verlangen aber die Versicherungen und nicht die Zulassungsstellen. Es gibt allerdings auch Versicherungen (hab ich gehört), die kein Alltagsauto verlangen. Dafür sind die Prämien umso höher. Desweiteren darf man von der Versicherung nur max x.000km/Jahr fahren. Bei meiner sind es 8.000km. Jedoch bei 26l/100km ist das eh rein finanziell schon nicht drin :haumichweg:

  • Ich habe meinen 64er Buick auch auf 07er.


    Folgendes stand dabei zur Überlegung:


    Will ich das Auto im Originalzustand belassen?
    Fahre ich viel damit?
    Will ich noch mehr Autos?


    Die Vorteile überwiegen in meinen Augen, du kanst (theoretisch) unbegrenzt viele Fahrzeuge damit bewegen und hast für alle die Fahrzeuge keine Kosten für die HU zu tragen.


    Der größte Nachteil ist sicherlich das mit dem §23, aber wenn du überlegst, ob du deinen Wagen als H oder 07 zulässt ist das für dich wohl kein Problem. Die Abnahme für H und 07er ist dieselbe.
    Was du danach an dem Auto umbaust, ist prinzipiell deine Sache, muss aber nach wie vor verkehrssicher sein.


    In dem Umfang, in dem ich meinen Buick bewege, reicht mir das, was ich mit dem 07er darf (Bewegungsfahrten zur Vermeidung von Standschäden sind ok), außerdem kann ich ihn so customizen (Airride etc.). Fahrtenbuch? Wird halt ausgefüllt, fertig.


    Wenn du dir erst noch ein Auto kaufst, das 07er hat, so kannst du diese je nach Zulassungsstelle nur übernehmen, wenn das Auto vor 2007 schon die 07 hatte. Ansonsten ist der Nachweis (§23) u.U. erneut zu erbringen.


    Außerdem musst du ein Führungszeugnis vorlegen.
    Das Kennzeichen wird dann auf ein Jahr befristet ausgegeben und muss nach einem Jahr erneut beantragt werden, dazu braucht man dann aber meines Wissens nicht mehr die TÜV-Untersuchung vorzulegen, da diese ja schon bei der Erteilung überflüssig wurde. Allerdings liegt auch das im Ermessen der Zulassungsstelle, wenn der Chef cool ist, kann er es dir direkt unbefristet erteilen!


    Für mich hat sich das auf jeden Fall gelohnt. Wenn du es machst, pass aber auf, dass du dich nicht totbürokratisierst. Ein Umzug mit 07er in einen anderen Zulassungsbezirk kann auch schwierig sein, je nach Zulassungsstelle ist es möglich, dass dir kein Bestandsschutz gewährt wird (ging bei mir aber gut) und du alle NAchweise neu erbringen musst.


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.

  • Moin :cheer:
    1) Führungszeugnis wird automatisch vom Strassenverkehrsamt angefordert!


    2) Wenn Du ein 07er Kennzeichen für ein Fahrzeug anmelden willst musst Du nur den Beweiss darlegen, dass der Wagen schon auf 07er Kennzeichen angemeldet war (Kopie vom alten 07 Fahrzeugschein heisst vom Vorbesitzer), ev. einen Fahrzeugpass für rote Sonderkennzeichen.


    3) Befristet sind die roten Kennzeichen (07 und 06) höchstens 4 Jahre danach musst Du sie wieder verlängern lassen.
    Unbefristet gibt es laut Vorschriften nicht mehr, da mit diesen Kennzeichen zuviel Schindluder getrieben wurde. :gelbekarte:

    4) Mehrere Fahrzeuge auf 07er Kennzeichen anmelden, gibt es einen neuen Fahrzeugschein (Sammelliste für sämtliche Fahrzeuge für dieses Kennzeichen). Du bezahlst nur einmal Steuern für das Kennzeichen.


    Bestandschutz bei Wohnungswechsel siehe Nr.2


    mfg
    Helmut

  • Zitat

    Für mich hat sich das auf jeden Fall gelohnt. Wenn du es machst, pass aber auf, dass du dich nicht totbürokratisierst. Ein Umzug mit 07er in einen anderen Zulassungsbezirk kann auch schwierig sein, je nach Zulassungsstelle ist es möglich, dass dir kein Bestandsschutz gewährt wird (ging bei mir aber gut) und du alle NAchweise neu erbringen musst.


    Bitte nagelt mich jetzt nicht mit AZ etc fest, aber ich habe vor 2-3 Wochen gelesen, dass ein Duesseldorfer Gericht den Bestandsschutz auf Zulassungen, Einstufungen etc fuer Kraftfahrzeuge bestaetigt hat. Auch die Zeitschrift Chrome hatte mal einen kurzen Artikel in den letzten 3-4 Ausgaben, dass der Bestandsschutz weiterhin anzuwenden ist. Entgegen der Meinugn vieler Aemter.

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  • Zitat


    1) Führungszeugnis wird automatisch vom Strassenverkehrsamt angefordert!


    War bei mir nicht so.

    Zitat

    2) Wenn Du ein 07er Kennzeichen für ein Fahrzeug anmelden willst musst Du nur den Beweiss darlegen, dass der Wagen schon auf 07er Kennzeichen angemeldet war (Kopie vom alten 07 Fahrzeugschein heisst vom Vorbesitzer), ev. einen Fahrzeugpass für rote Sonderkennzeichen.


    Es kann sein, dass die sich querstellen. Sicher bist du, wenn das Fahrzeug nach der alten Verordnung auf 07er zugelassen wurde. Zum Wohnungswechsel: Der Tüp hat nur gesagt, da es ja erst zwei Monate her waren, bevor ich umgezogen bin, muss ich nicht alles neu beantragen. Normalerweise schon.

    Zitat

    3) Befristet sind die roten Kennzeichen (07 und 06) höchstens 4 Jahre danach musst Du sie wieder verlängern lassen.
    Unbefristet gibt es laut Vorschriften nicht mehr, da mit diesen Kennzeichen zuviel Schindluder getrieben wurde. :gelbekarte:


    Meine wurden im 2012 unbefristet erteilt. Von der Änderung wusste ich nichts.


    Zitat

    Bestandschutz bei Wohnungswechsel siehe Nr.2


    Im schlimmsten Fall muss man da echt gerichtlich vorgehen, die Ignoranz und der Unwille bei manchen Zulassungsstellen sind schlimmer als beim Tüff! Aber das grenzt jetzt an OT. Also hör ich auf.

  • Moin
    Bei Deinen Antworten sieht man, dass die Strassenverkehrsbehörden wirklich unterschiedlich arbeiten.
    Nur eine Frage habe ich, seit wann hast Du schon das 07er Kennzeichen (Landkreis) und wieso unbefristet? :(


    mfg
    Helmut


  • Außerdem musst du ein Führungszeugnis vorlegen.


    Ich habe bei Zulassung meiner Chevelle auf "H" keines benötigt



    1) Führungszeugnis wird automatisch vom Strassenverkehrsamt angefordert!


    Bekomme ich das dann überhaupt mit bzw können die das ja nur rückwirkend, also nach Zulassung, beantragen?

  • Moin
    Bei H-Kennzeichen kann ich es Dir nicht genau sagen. Wenn Du die Möglichkeit hast und bist ADAC-Mitglied, gehe ins Internet auf ADAC.de, da werden auch solche Themen angesprochen bzw. haben die auch gewisse Anordnungen für diese Kennzeichen vorliegen!


    mfg
    Helmut

  • Moin
    Bei Deinen Antworten sieht man, dass die Strassenverkehrsbehörden wirklich unterschiedlich arbeiten.
    Nur eine Frage habe ich, seit wann hast Du schon das 07er Kennzeichen (Landkreis) und wieso unbefristet? :(


    Da geb ich dir recht. Ich habe es seit Mai 2012, das Auto war vorher in Deutschland nicht zugelassen.
    Das mit der Befristung wurde mir so erklärt:
    Das Kennzeichen wird auf ein Jahr befristet ausgegeben, das ist das selbe wie die Probezeit beim Führerschein. Wenn ich dann keinen Unfug veranstaltet habe, kann ich es unbefristet beantragen (muss, sonst wird es mir entzogen).
    Alles was ich in der FZV dazu gefunden habe, ist das: "(3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden."


    von vier Jahren hab ich nix gefunden. Mein Zulassungsbezirk ist ER.


  • Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Fahrzeugart wird bei der Zulassung als "historisches Fahrzeug" geändert.


    Bei mir zumindest ist als Fahrzeugart "Personenkraftwagen" und ledeglich als Emmissionsart "Oldtimer" (ich hab keine AU, da EZ vor 06/69) eingetragen.


    Von daher sollte eine (für mich unsinnige) Rückschreibung auf "normale" Zulassung problemlos möglich sein

  • Danke erstmal für Antworten, ich hätte aber noch welche
    bedeutet meinen derzeitigen Pick Up mit H- Zulassung kann ich umschreiben auf 07 Nummer, weitere Fahrzeuge müssen dann doch auch mind. 30 Jahre alt sein oder?
    bei den weiteren Fahrzeuge müssen mind. 07 gehabt haben oder TÜV haben , sonst müsste ich ein Gutachten §23 erstellen? was beinhaltet diese Abnahme §23 ( fährt , bremst und riecht Oldi halt)
    Welche ca. versicherungsprämien sind fällig ( ca. ggf OCC/ erfahrungswerte)
    Muss ich bei jeden Fahrzeugkauf bzw. verkauf den Sammelbrief ändern lassen?
    danke

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