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Steuererhöhung rechtens?

  • Hab gerade das gleiche Problem.
    Früher 210 €----jetzt 2480 €
    Nach einem Telefonat mit einem Herren vom Zoll, soll ich Einspruch einlegen und die Steuerhistorie als Begründung mit beilegen.
    Mein Dually - Chrewcab ist seit 2008 als LKW zugelassen.
    Ich musste ihn damals beim Finanzamt vorführen.
    Verhältniss von " zum Personentransport zugelassener Fläche " und" Ladefläche"
    ist 3qm zu 4qm, damit war ich Lkw.


    Plan B ist das Auflasten.
    Hab dann zwar jedes Jahr TÜV darf nur "80 kmh" :whistle: fahren, na und ...? ich fahre eh nur so um die 100.
    Na mal schauen was wird.

    the only easy day ,was yesterday

  • Sitzplätze sind auch nicht unbedingt ausschlaggebend. Zb wenn man eine Maurerkolonne nimmt. Mit einem Doka und Ladepritsche. Wird auch als LKW besteuert. Denn es steht die Beförderung von Ladung im Vordergrund. Wäre ja auch Blödsinn die hinteren Insassen mit einem extra Fahrzeug fahren zu lassen.


    Und von wegen "das War schon immer so":


    Vergesst es. Man genießt keinen Bestandschutz. Man kann mit eingetragenen Felgen und Reifen zehn mal durch den TÜV kommen. Wenn der Prüfer beim elften mal merkt, dass die Laufflächen überstehen, gibt's keine Plakette. Da kann man sich noch so auf die Eintragung berufen.
    Und wenn der Zoll meint, nachzuprüfen, kann er das tun. Denn anhand der Fahrgestellnummer kann man ein Fahrzeug sehr leicht identifizieren. Dann braucht man nur EIN baugleiches Fahrzeug heranziehen, filtert dann den Fahrzeugbestand, und ändert dementsprechend den Steuerbescheid. Fertig. Wenn das Auto durch Umbauten gegenüber dem Original Zustand die Voraussetzungen erfüllt, Einspruch erheben, zum Zoll fahren, bestätigen lassen, glücklich sein.

  • Tüv Onkel und Zollbehörde sind doch zwei paar Schuhe!?!? Kann mir nicht vorstellen,dass der Tüv dem Zoll gegenüber weisungsbefugt ist. Genau so,wie Tüv und Zulassungsstelle sich regelmäßig wiedersprechen...


    Es gibt schon ein paar mehr Vorraussetzungen,die eine Lkw BESTEUERUNG brauch...nicht nur das Verhältnis Ladefläche-Kabine.
    z.B.


    Wieviel Türen,eingetragene Sitzplätze,Ausstattung,usw


    Ich würde diese Fälle auch nicht als Steuererhöhung bezeichen. Es erfolgt eher eine Umstuffung in eine andere Katogorie,auch wenns am Ende aufs Gleiche heraus kommt.


    Ich lege Dir wirklich nahe,die Suchfunktion zu nutzen. Sowohl hier als auch bei Google. Die Ergebnisse sprechen dann für sich...

  • generell heißt es ladefläche größer als fahrgastraum.


    bei dem einen prüfer reichen 51% ladefläche, der ander will 2/3 sehen.


    ich habe bei meinem extended bus z.b. lkw mit 6 plätzen als geschlossener kasten 210€.
    (2,7m/2,3m ... bei dem standartlangen bus hät es nicht geklappt)


    bzgl. zulassungsstelle und prüforganisation, die zulassungsstelle ist übergeordnet.


    so wie es beim zoll( kfz steuer) auch ist.


    bei anderen kam der bummerang zurück und lkw wurde von finanzamt nicht anerkannt nach vorführung, egal was inne papiere steht.



    anrufen und freundlich nachfragen würde ich auf jeden fall, aber eine rechtsgrundlage sehe ich da nicht. leider ....

    ------------- Das Leben ist wie eine Zugfahrt. ---------------

    ---------- Es steigen Leute ein und wieder aus. ------------

    Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.

    • Offizieller Beitrag

    Bevor ihr hier mit dem Behördenschwachsinn weiter debattiert, hier das Neueste von 2014....ist durch den Petitionausschuss durch, und nun arbeitet der Zoll alles ab. Habe es auch gerade hinter mir. und jetzt für den Zoll nen 2-Sitzer. Aus die Maus..... :sick:



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    Alle reden vom Klimawandel.... ich mache ihn !!!
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  • Ist das rechtens?


    .... freilich! Und da kannste noch froh sein, wenn Du nix nachzahlen musst!
    Ich glaube bis zu vier Jahre können Sie dir eine Nachzahlung ranhängen! Anbei, nach drei maligem Einspruch kannste dich gerne vor dem Finanzgericht mit deinem Thema begnügen! Alles schon erlebt! Leider! :blush:
    Soetwas wird ganz einfach wiederufen vom FA. indem eben dem Prüfer im Vorjahr ein Fehler unterlaufen ist! Anbei berechnet wird nach EU-Richtlinie 70-156-EWG! Bitte mal die Formel
    [P - (M + N × 68) ≤ N × 68] zur Berechnung beachten! Begriffsbestimmungen für P,M&N =>
    P = zul. Gesamtmasse
    M = Leermasse
    N = Sitzplätze [ohne Fahrersitz]
    Das Nutzlast/Personenverhältnis muss über 40% liegen! Danach dürfte schonmal gar kein Doka. in Deutschland ein LKW sein!!! Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
    Formel im PDF auf => 1970L0156 —DE —04.07.2006 — 023.002— 62


    @ Tom95,Assel & Chevycool, da kannte sich schon jemand aus!? :top:


    So good luck´& cheerio M@tt B)

  • Demnach düften alle PU- Besitzer, die der Richtlinie "PKW" entsprechen, in Zukunft mit höheren Steuern rechnen müssen. Da der Zoll mit der Übernahme der gesamten Kfz-Steuer in 2015 noch so seine Probleme/ Überlastung hatte, scheint es so, daß man nun auf dem aktuellen Stand ist. Das wird noch viel Unmut entstehen lassen.
    Ich würde in dem Fall auch die Füße ruhig halten, damit man nicht auf die Idee kommt, für 2015 Steuern nachzufordern.

  • Der TÜV hat nur den technischen Zustand zu prüfen, die Besteuerung bleibt hier unberührt, das muss gesondert beantragt werden und unterliegt dem Zoll/Finanzamt.
    Mittlerweile gibt es sogar die Auflage einen Gewerbeschein als Bedarfsnachweis vor zu legen, ist allerdings von FA zu FA unterschiedlich.
    Hintergrund ist es natürlich die Steuerschlupflöcher zu stopfen.
    Du musst jetzt aufpassen, sonst hast du die Nachteile von einem LKW und die Steuern eines PKW!!
    Versuch einen Einspruch, dann siehst du weiter.

  • die Auflage einen Gewerbeschein als Bedarfsnachweis vor zu legen, ist allerdings von FA zu FA unterschiedlich.


    Hi M1009, kannst Du uns mal die Quelle zu dieser Auflage wissen lassen?
    Das ist doch sicher in einem Gesetzeblatt oder Richtlinie verankert oder?


    Mit Dank & Gruß, M@tt B)

  • Die genauen § dazu leider nicht, weis nur von einem Fall in Mannheim und einigen Fällen in Bayern. Dieses Wissen resultiert aus jahrelanger Tätigkeit im VW-Bus-Sektor, hier sind LKW-Zulassungen auch immer wieder ein heftig diskutiertes Thema.
    Meiner Frau gehört z.B. eine T3 Doppelkabine, LKW-Zulassung seit T.d.e.Z., wurde auch im Werk explizit als LKW bestellt, ist relevant wegen der Grundeinstellung der ESP. Ich würde heute KEINE LKW-Zulassung mehr damit bekommen, weil der Fahrgastraum 51% des Fahrzeugs beträgt, die Ladefläche nur 49%, also genau falsch herum. On Top hat das Fahrzeug sogar legale 6 Sitzplätze. Der Steuerwahnsinn kennt hierzulande leider kein Erbamen, man muß sie also mit ihren eigenen Waffen bekämpfen, Bürokratie! Solange es Fristen und Einspruchsmöglichkeiten gibt, sollte man diese nutzen, doch man sollte sich immer vor der persönlichen Konfrontation hüten, hier kann man nur verlieren.
    Wollte nur sagen, es geht auch noch eine Spur schlimmer, es ist nicht die übliche und gängige Praxis, noch nicht.

  • @ M@tt aka ChainF@ace , ich frag immer vorher beim Zoll bzw beim K5 damals noch FA an ob für das Fahrzeug (Schein&bilder kommen per Mail oder ich erzähl die relevanten Daten am telefon...) eine LKW VERSTEUERUNG zutrifft und erst wenn ich da ein OK hab gehts zur Besichtigung / Probefahrt.


    Ich hoff so bleib ich vor Überraschungen erstmal verschont

  • Das mit dem Gewerbeschein ist doch blödsinn. Wenn ich mir privat nen 40-Tonner auf den Hof stelle, wird der auch nicht als Pkw besteuert. Das würde auch die Gleichberechtigung untergraben. Als Privatmensch hat man auch Bedarf des Gütertransportes. Und wenn man nur jedes Wochenende mit den Crossmopeds raus muss....

  • Ich zahle für die 5.7l 426€
    Kleiner Tipp leg einen Dauerauftrag an und mach es monatlich.


    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

  • Denke mal, das mit dem privaten Bedarf an Güterbeförderung ist sowieso bald ausgestorben, man schaue sich die neuen Gewichtsbeschränkungen des neuen B-Führerschein an da wird für einen PU schon eine höhere Führerscheinklasse nötig. Außerdem, seit wann schert sich irgendein Amt um deine Bedürfnisse? Wenn du ein Moped oder was auch immer transportieren willst, musst du dich drum kümmern. Es hat vor einigen Jahren auch niemand gejuckt, dass man für Anhänger jetzt plötzlich einen gesonderten Führerschein braucht.

  • Naja... Die Führerschein Klasse sagt doch nix aus. Musst du halt ne Stufe draufpacken. Dann darfst auch nen grösseren Möbelwagen fahren. Das ist doch schnurz!


    Wenn ich als Hobby nen Wald habe und jeden Tag Holz hacken gehe, brauche ich nen geeignetes Transportfahrzeug! Ob privat oder Unternehmer spielt hierbei garkeine Rolle!


    Wenn es eine LKW Zulassung gibt, dann kann ich die auch als Privatmann verlangen. "Jeder Mensch ist gleich!" Ob da nun ein Selbstständiger Unternehmer steht, oder ich als Angestellter! Der Unternehmer kann das Auto genausogut in seiner Freizeit bewegen wie ich! Und das ist der Punkt! :top:

  • Sorry, du widersprichst dir selbst. Einerseits sind alle gleich, andererseits haben die Pech, die ab einem Datum X den Führerschein gemacht haben. Egal, ist nicht das Thema.
    Fakt ist, wenn dein FA/Zollbehörde eine Neuregelung will, wird es/sie dies auch durchsetzen, egal wie gleich du bist, wie lang deine Zulassung schon besteht oder was auch immer. Dir steht es dann wiederum frei dagegen Einspruch einzulegen.
    Fakt ist auch, dass dem Fiskus durch die LKW-Besteuerung zig tausende Euro durch die Lappen gehen, was wird denn da auf kurz oder lang passieren?
    Wünsche dem Themenstarter viel Glück bei der Beanstandung.

  • Worum geht es denn jetzt? Um den Führerschein? Was hat der Führerschein bitte mit der LKW Zulassung zu tun? Wenn man keinen Schein macht für das entsprechende Fahrzeug... Pech! Warum wiederspreche ich mich? Kann jemand zB einen Inschinöhrsjob haben, obwohl er nur Gebäudereiniger gelernt hat? Nö... Und das ist auch gut so!


    Wer den entsprechenden Führerschein macht, der kann die Kiste auch fahren! Basta! Das überlege ich mir dann vorher! Falls ich das Fahrzeug fahren DARF, melde ich es an. Ob es nun als LKW besteuert wird, oder nicht, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.


    BTW: Als normaler Mensch kann man ein Fahrzeug auch auf seinen Namen anmelden, wenn man überhaupt keinen Führerschein besitzt! Man hat ein Auto, darf es aber nicht fahren! :mrgreen:


    Und was der Fiskus macht, ... da kann man eh nix gegen machen! Aber im Endeffekt trifft es alle gleich! Ob Unternehmer oder Privatmann/-Frau! Und wenn ein Fahrzeug nicht den Anforderungen entspricht: Pech gehabt! Früher hat man für Euro 1 Fahrzeuge auch schonmal weniger bezahlt.


    Fakt ist auch, dass seeehr viele dieses Schlupfloch ausnutzen/ausgenutzt haben, um Steuern zu sparen. Da wird das Auto als Daily genutzt, die hintere Sitzbank wieder eingebaut, oder was weiss ich. Denen haben wir es zu verdanken! Die, welche sich ordentlich an die Vorgaben halten, haben den Ärger und die Rennerei!


    Genau wie die krummen Autohändler aus den sonnigen Ländern dieser Erde! Kurzzeitkennzeichen ist jetzt teilweise ne richtige Tortour! :roll:

  • Ob es alle gleich trifft, wird die Zukunft zeigen.
    Ich kann mir schon vorstellen, daß es trotz mittlerweile ganz klarer Regelung, hier und da, also je nach Finanzamt, Ausnahmeregelungen möglich waren. Dazu zähle ich z.B. die Fahrzeuge, die tatsächlich überwiegend zum Lastentransport genutzt werden. Ich könnte mir auch vorstellen, daß das eine oder andere Finanzamt dazu einen Gewerbeschein verlangte (ich weiß, der Gewerbeschein sagt noch lange nichts über die tatsächliche Nutzung aus, ist aber so), um so eine LKW-ulassung rechtfertigen zu können. Holz aus dem Wald holen reicht da nicht. Mal ganz ehrlich, wer fährt schon eine VW Pritsche, egal mit welchem Aufbau, wie wir unsere PU zu Hobbyzwecken und zum überwiegenden Personentransport. Das ist vermutlich das, was auch Christian meinte. Mit diesen Sonderregelungen dürfte es nun vorbei sein, wo nur eine Stelle, der Zoll, die Abwicklung der KFZ-Steuer übernommen hat und die Gesetzteslage rigeros durchsetzt.
    Da ich keinen PU habe, kannte ich bisher auch nicht die genaue rechtliche Lage. Nachdem ich mich jetzt im Netz mal schlauer gemacht habe, gilt die (strengere) LKW- Besteuerung bei PU eigentlich schon seit ca. 2008. Dazu gibt es z.B. ein sehr interssantes Urteil aus 2013, wo jemand geklagt hatte, der seinen Nissan Navara King Cab als LKW besteuert haben wollte und so auch zugelassen war, vom FA aber nach PKW besteuert wurde, bedingt durch die "neue" Rechtslage. (Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 8 K 1038/13). Der Kläger hatte nichts erreicht.


    Wenn ich auch andere Urteile dazu lese, bin ich mir sicher, daß die Ausnahmen, ob Gewerbe oder nicht, fallen werden und das noch im laufenden Jahr alle PU, die ins Schema des Zolls fallen, als PKW besteuert werden. Beschweren oder klagen dürfte zwecklos sein, die Rechtslage dazu ist eindeutig, auch wenn es für den einen oder anderen schmerzhaft sein wird.

  • Hey Basti,
    Klar geht es nicht um den Führerschein, hatte mich nur an deiner These "alle sind gleich" aufgehängt. Das war nie so und solange Menschen hier von Menschen sitzen, wird es immer den Nasenfaktor, die Mitleidstour oder die eigene Geilheit als Entscheidungshilfe geben. Wenn du das noch nie erlebt hast, kannst dich glücklich schätzen.
    Außerdem habe ich nicht irgendwelche Geschichten erzählt wie es denn im schlimmsten Fall werden kann, sondern schon 2014 passierte, bis lang noch, Einzelfälle. Ob das nun rechtens ist, das muss dann wohl der Betroffene selbst herausfinden.

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