Das kann doch echt nicht wahr sein!

    • Offizieller Beitrag

    Naja da gibt es ja immer noch die Herstellervorschrift die rauskam als es schon DOT 4 gab und die besagt "ONLY DOT 3".
    Und daran hat sich jede Werkstatt zu halten, egal was die Handelsvertreter der Brakefluidhersteller so erzählen.

    Gruß Thomas

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  • Solange auf meinem Deckel " Use only DOT 3 Fluid" draufsteht, kommt da DOT 3 rein, und da nagel ich JEDEN Teilehändler oder Werkstatt drauf fest!
    Und wenn eine Werkstatt doch DOT 4 reinkippt??
    Dann gibt es von mir nur einen Spruch:


    :kaputt:

    Gruß Ingo


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  • Wenn dann aber der Bremsflüssigkeitshersteller behauptet, daß die Suppe abwärtskompatibel ist, dann kannst Du ja mal klagen.
    Hoffentlich hast Du ein dickes, ganz dickes Portemonnaie.
    Etwas anders würde die Sache aussehen, wenn Du bei der Auftragsvergabe ausdrücklich und schriftlich auf DOT 3 bestehst.

  • IdR nehmen die Firmen ATE-Bremsflüssigkeit. Auf der HP steht bei Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. ganz klar:


    "Bremsflüssigkeit


    1. Für mein Fahrzeug wird vom Fahrzeughersteller Bremsflüssigkeit nach DOT 3 vorgeschrieben, kann ich auch Bremsflüssigkeit nach DOT 4 einfüllen?


    Nein, es müssen die Vorschriften des Fahrzeugherstellers beachtet werden! ATE empfiehlt, nur die vom Fahrzeughersteller empfohlene DOT Klasse einzufüllen."


    Damit ist die Werkstatt dran, da sogar der Hersteller der Bremsflüssigkeit davon abrät!

    • Offizieller Beitrag

    Ahh DAS kannt ich noch gar nicht.. Aber gut das du es gefunden hast..

    Gruß Thomas

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    • Offizieller Beitrag

    Haste ne LInk dazu ??? Dann kann ich nen Screener machen und in die Database legen..

    Gruß Thomas

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  • Un selbst von ATE gibbet DOT3, un die lassen soviel davon herstellen das sie et sogar verkaufen....... :whistle::D


    Nur die Shops sind zu bequem DOT3 zu bestellen..... ;(

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • Hier haste einen Screenshot davon:


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    Gruß Ingo


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  • Neues Update. Auto ist wieder in der Werkstatt und der Meister hat ganz schnell eingesehen das da immer noc hwas kaputt ist. Allerdings hab ich Angst vor der nächsten dicken Rechnung da er meinte das wohl entweder Ring und Pinion FRack sind oder das eigentliche Diff.


    Ich hatte mein Auto dahin gefahren weil ich ein Geräuschloses Diff haben wollte und nicht nur Lager gewechselt und immer noch Krach. Jetzt zerlegen die das Teil wieder komplett und ich darf alle Stunden nochmal zahlen :grumble:


    Hätte man sich die Räder mal genauer angeguckt wäre das nicht passiert... Inwiefern muss ich die Aktion eigentlich jetzt bezahlen? Material ok, aber die gnazen Stunden?

    • Offizieller Beitrag

    Die Arbeitszeit ist der Werkstatt ihr Problem, das ist ganz klar nen Garantiefall.
    Denn der hat dir ja gesagt das sie es repapiert hätten, es aber offensichtlich nicht getan haben.
    Sprich du hast schon für eine Leistung bezahlt die aber offensichtlich nicht erbracht wurde.

    Gruß Thomas

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  • .....wenn aber die gewechselten Teile tatsächlich auch verschlissen waren, hat er Pech.
    Ich nehme einfach mal an, er hat der Werkstatt keinen detailierten Auftrag erteilt, sondern naiv einfach den Auftrag nach dem Motto "macht mir die Geräusche weg" erteilt. Damit hat die Werkstatt mehr oder weniger Generalvollmacht. Passiert sehr oft und führt immer wieder zu Streitigkeiten.
    Ich wäre auch nicht so dumm, jetzt wieder das Fahreug wieder in die selbe Werkstatt zu fahren, ohne vorher das Kostenproblem zu klären.

  • "Ich wäre auch nicht so dumm, jetzt wieder das Fahreug wieder in die selbe Werkstatt zu fahren, ohne vorher das Kostenproblem zu klären. "


    Naja,die Wortwahl war jetzt nicht viel schlauer!!!

    • Offizieller Beitrag

    Ähh nee er MUSS sogar das Auto in die gleiche in Werkstatt fahren.
    Da es sich um einen evtl. Garantiefall handelt muss er Werkstatt mind. einmal die Chance geben dies zu auszubessern.
    Da gibt es reichlich Urteile zu. Wenn er es sofort woanders hinbringt kann er bei einem evtl. Streitfall auf den Gesamtkosten sitzen bleiben.

    Gruß Thomas

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  • Garantiefall handelt muss er Werkstatt mind. einmal die Chance geben dies zu auszubessern.


    Ich meine, du musst der Werkstatt sogar 3x die Chance der Nachbesserung geben


    ADAC schreibt:
    Wie viele Nachbesserungsversuche der Werkstatt zugebilligt werden müssen, ist gesetzlich für die Autoreparatur nicht geregelt. Es gibt aber für das Kaufrecht eine gesetzliche Regelung, die auch als Orientierungshilfe für den Reparaturvertrag dienen kann: Danach gilt die Nachbesserung regelmäßig nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen. Ein dritter Versuch ist im Kaufrecht dem Käufer in der Regel nicht mehr zuzumuten. Wer sichergehen möchte, sollte der Werkstatt daher mindestens zwei, wenn möglich sogar drei Nachbesserungsversuche einräumen.


    nachzulesen Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

  • Ähh nee er MUSS sogar das Auto in die gleiche in Werkstatt fahren.
    Da es sich um einen evtl. Garantiefall handelt muss er Werkstatt mind. einmal die Chance geben dies zu auszubessern.
    Da gibt es reichlich Urteile zu. Wenn er es sofort woanders hinbringt kann er bei einem evtl. Streitfall auf den Gesamtkosten sitzen bleiben.


    Leute, versteht das richtig.
    Die Werkstatt hat ja vermutlich nicht irgendwelche Teile falsch montiert usw., sondern vermutlich defekte Teile ausgetauscht und richtig montiert, die jedoch nicht zur Abhilfe der Geräusche führten. Das ist nix mit Garantie; für was auch. Es sei denn, daß ein konkreter Auftrag für den Tausch bestimmter Teile vorlag. Deshalb bräuchten wir, um hier weiter diskutieren zu können, den genauen Autfrag, der erteilt wurde.

  • der genaue Auftrag war: Bitte das Differenzial auf Schäden überprüfen und das Geräusch beseitigen + einstellen.


    Die haben dann alle Lager gewechselt sind 3 meter gefahren und natürlich macht das dann keine Geräusche mehr... Da muss man halt mal 15 kilometer fahren :rolleyes:


    Angeblich könne man defekte Zahnräder schlecht erkennen und die Teile müsse ich dann zahlen... Was natürlich logisch ist. Aber da das Diff komplette zerlegt war werde ich nur die Teile zahlen weil das hätte man ja mitmachen können... :whistle:

  • Und wieder haben nur die anderen Schuld :hmm: und sollen Bezahlen!


    Ich seh das wie mb691S, wir können überhaupt nichts dazu sagen weil wir nicht wissen was besprochen und ausgemacht worde.


    Mich würde mal die Sichtweise der Werkstatt interessieren!

  • Aber da das Diff komplette zerlegt war werde ich nur die Teile zahlen weil das hätte man ja mitmachen können... :whistle:

    Dann lasse Dir das so vorher schriftlich bestätigen, sonst geht die heulerei nachher wieder los.
    Bis jetzt hat die Werkstatt nichts falsch gemacht. Da würdest Du bei jedem Rechtsstreit den Kürzeren ziehen.

  • Und wieder haben nur die anderen Schuld :hmm: und sollen Bezahlen!



    Was hat das mit Schuld oder nicht Schuld zu tun? Und was sollen die anderen bezahlen? Wegen dir wurde hier ein Thread zu gemacht also pass auf was du sagst. Der Meister von der Werkstatt hat selbst zugegeben das das so nicht geht und er jetzt erst mal kostenfrei das Teil zerlegt bis was gefunden wurde.


    Dem ist schon klar das ich ein Diff ohne Geräusche haben wollte. Und nen Rechtsstreit fang ich erst gar nicht an weil das ja dann noch teurer wird. Ich denke es wird sich ne vernünftige Lösung finden lassen :this:

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