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Steuerbescheid

  • Naja Klaus, die Pickups laufen zulassungsrechtlich als LKW. Bedeutet, dass beim Import die höheren Abgaben fällig werden. Außerdem wird bei der Versicherung der LKW-Tarif erhoben. Zum Thema Anhänger am Sonntag gibt's hier ja auch einige Beiträge... Nur bei der KFZ-Steuer wird wie ein PKW versteuert. Das ist inkonsequent. Und Inkonsequenz ist immer schlecht. Als


    Nur die Rechtslage ist derzeit recht eindeutig. Da bringt auch der Anwalt nüscht.


    Sonst stimme ich dir aber auch durchaus zu. Wenn ich zum Beispiel einen Silverado als Alltagsfahrzeug nutze, warum sollte es mir dann besser gehen als einen Tahoe-Fahrer? Auf der anderen Seite aber auch, warum schlechter?

  • Beim Silverado haste aber eine offene Ladeflaeche.

    Ich moechte sterben wie mein Opa,schlafend und nicht schreiend wie sein Beifahrer

    Uns wuerde es viel besser gehen,wenn Adam und Eva Chinesen gewesen waeren,
    Die haetten den Apfel am Baum gelassen und die Schlange gefressen.

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  • Also hat man einen LKW

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  • Beim Silverado haste aber eine offene Ladeflaeche.


    die aber in der Regel hier in D nicht benötigt und benutzt wird.... Aber die Fleischstücke auf den Sofasesseln werden immer ans Ziel gebracht ......


    Es ist schon richtig, die Pkw-Steuer zu erheben. Aaaaaaaber, und darum geht es ja, dann auch für Pkw. Also auch Zulassungstechnisch und Zolltechnisch!

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
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  • Zitat

    Also hat man einen LKW


    Wenn ich mir die Ladenflächen von Ram und Co. hier so angucke... Da kann man von essen. Die Dinger werden als PKW genutzt. Wie Gregor schon schrieb, dann sollten die auch wie PKWs behandelt werden.


    Bei Handwerkern sieht das vielleicht anders aus.

  • Eine Zulassung als PKW ist nicht möglich ,da sie die Abgaswerte als PKW nicht schaffen.


    doch, schaffen sie. Die Benzin-Silverados ab 1999 schaffen das problemlos, bis heute. Aaaber es hat niemand in die entsprechenden Gutachten investiert. Und ohne Abgasgutachten ist's nix mit der Umschlüsselung. Das Gutachten lohnt auch nicht bei den Stückzahlen. Aber machbar ist das allemal.

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  • Zitat

    Eine Zulassung als PKW ist nicht möglich ,da sie die Abgaswerte als PKW nicht schaffen.


    Lasse ich mal so dahingestellt... Problem ist doch eher, dass es keine entsprechenden Gutachten gibt. Die sind eben teuer...


    Upps, der Gregor war fixer.

  • nur mal angemerkt.


    steht irgendwo in den gesetzestexten das ein lkw zugelassenes kfz dinge/güter transportieren muß?


    wenn dem nicht so ist, dann ist doch wurscht ob ich von der pritsche essen kann oder nicht.


    ergo ist nur relavant wer die kriterien für eine lkw zulassung erfüllt.


    in deutschland schon sehr verwunderlich:


    ein annerkannter sachverständiger bestätigt die lkw kriterien und ein dahergelaufener vom zoll sagt:


    das ist ein pkw. :denk:


    schon komisch, nur weil der zoll und die zulassungsstelle den prüforganisationen übergeordnet sind haben die dann recht .... :kopp:


    und wenn in deutschland der lkw nach gewicht und der pkw nach hubraum/abgas besteuert wird, dafür kann keiner.


    in meinen augen ist dies auch kein steuerschlupfloch, sonder ein nutzen der möglichkeiten die der gesetztgeber dir bietet.


    wenn du mit deinem lkw nur weiße handschuhe spazieren fährst und am sonntag keinen hänger nutzen möchtest, warum kein lkw?

    ------------- Das Leben ist wie eine Zugfahrt. ---------------

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    Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.

  • schon komisch, nur weil der zoll und die zulassungsstelle den prüforganisationen übergeordnet sind haben die dann recht .... :kopp:

    Das hat nichts mit übergeordnet zu tun und ist es auch nicht.
    Auch die Prüforganisationen werden umdenken und die nun eindeutigen gesetzlichen Vorschriften umsetzen müssen.
    Ich bin mir sicher, daß alle diejenigen, die jetzt noch bei der HU mit einem Lkw, die nach dem Gesetz keine sind, durchgerutscht sind, spätestens beim nächsten Termin umschreiben oder umändern müssen.

  • Zitat

    Das hat nichts mit übergeordnet zu tun und ist es auch nicht.


    das sehe ich etwas anders.


    definitiv ist die zulassungstelle den prüforganisationen übergeordnet.


    beispiel:


    bescheinigt dir ein prüfer daß deine kenzeichenaussparung nur für ein kleines taugt und dieses in deinen papieren vermerkt, ist dies nur eine empfehlung für die zulassungsstelle.


    dort wird entschieden ob du ein kleines bekommst oder eben nicht.


    und so verhält es sich auch beim zoll.


    in deiner zulassung steht lkw und wenn der behördenmensch der meinung ist du hast einen pkw, dann zahlst du dementsprechend steuern.


    also ist die aktenlage deiner zulassung auch nicht bindend für den zoll, sonst würde jeder lkw besitzer mit nem pkw bescheid vor gericht recht bekommen.

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  • ...

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  • daß alle diejenigen, die jetzt noch bei der HU mit einem Lkw, die nach dem Gesetz keine sind, durchgerutscht sind, spätestens beim nächsten Termin umschreiben oder umändern müssen.

    Das ist doch völliger Unsinn. Es funktioniert auch überhaupt nicht, weil zB andere Schadstoffklassen und Abgasgrenzwerte gelten. Da es, wie nun schon oben mehrfach erwähnt, keine passenden Gutachten gibt, kann man auch nix umschreiben.


    Und zum Thema übergeordnet oder nicht. Auch da geht die Diskussion an den Tatsachen vorbei. Die drei Stellen, Zoll, Zulassungsstelle und Prüforganisationen sind völlig unabhängig voneinander. In Wirklichkeit hat keiner dem Anderen etwas zu sagen unmd jeder entscheidet nur in den Belangen und Bereichen die er abdeckt. - Abgesehen davon sind alle Prüforganisationen privatrrechtliche Firmen.



    Zum Thema weisse Handschuhe im Lkw spazieren fahren, muß man mal in die Entstehung der Kfz-Steuerklassen zurückblicken. Ursprünglich wie heute war die günstige Lkwsteuer eine Hilfe für Gewerbetreibende, damit die Entwicklung der Wirtschaft erleichtert und beschleunigt wird. Diese Steuererleichterung der günstigen Lkw-Steuer war also immer schon ausdrücklich auf den Zweck eines Lkw ausgerichtet!! und das ist nicht der Personentransport.
    Früher hat diese Aufteilung ausgereicht, da niemend ernsthaft einen Lkw zum Personentransport benutzt hätte. - Da sich für einige dieser Lkws nun offensichtlich ihre Hauptverwendung geändert hat, ist es völlig richtig, dass der Staat die ursprüngliche Vergünstigung für dies spezielle Fahrzeug nicht mehr erteilt!
    Deshalb git es ja diese Einzelfallprüfungen beim Zoll. Und es wird auch heute noch ein zB. Garten-Landschaftsbauer einen 6 Sitzigen Silverado als Lkw versteuert bekommen, wenn er und seine Rotte damit täglich zum Arbeitseinsatz fahren.

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  • hm,ist das so?
    und wo ist da die rechtliche Grundlage für?
    und was bedeutet das in Konsequenz?


    Ich bin im Bauwesen tätig, also muß ich mir keine Sorgen machen?
    Nutze aber den LKW als "privater Häuslebauer", dafür könnte ich auch einen PKW mit Anhänger nutzen (und beides versteuern)?


    ...
    ...und um das ganz konsequent zu Ende zu denken,
    ich stelle mich beim Zoll vor, für einen Bodycheck und lasse meine Hände begutachten, ob diese körperliche Arbeit gesehen haben?


    Kleiner Tip:
    -nicht aussehen wie einer der auf dicke Hose macht,
    -kein Goldkettchen, gegeltes Haar, Lederjacke,...
    -lieber einen Blaumann anziehen
    -darauf achten, das der ohne Bügelfalte ist

    Parts left out cost nothing an cause no service problems.


    -Teile aus 90er Cheyenne C2500 PU Longbed Single Cab-

  • Nutze aber den LKW als "privater Häuslebauer"


    ich wußte noch garnicht, daß man Einkäufe bei IKEA als "privaten Hausbau" bezeichnet ..... :thinking:

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    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch völliger Unsinn. Es funktioniert auch überhaupt nicht, weil zB andere Schadstoffklassen und Abgasgrenzwerte gelten. Da es, wie nun schon oben mehrfach erwähnt, keine passenden Gutachten gibt, kann man auch nix umschreiben.


    Deshalb git es ja diese Einzelfallprüfungen beim Zoll. Und es wird auch heute noch ein zB. Garten-Landschaftsbauer einen 6 Sitzigen Silverado als Lkw versteuert bekommen, wenn er und seine Rotte damit täglich zum Arbeitseinsatz fahren.

    Genau, darum ist es ja dem Zoll als Vordruck zur Bearbeitung eines solchen Einzelfalls vorgeschrieben was zu kontrollieren ist. Die geschieht in Anlehnung an die EU Regelung und vergleicht die Anzahl der Sitzplätze im Verhältnis / zur Zuladung und des grösse Fahrgastraumes / zur Laderaumgrösse.


    Kleiner Tip:
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    -darauf achten, das der ohne Bügelfalte ist

    Totaler Quatsch...
    Seit 2015 hat der Zoll klare Bestimmungen (s.o.) , ist dem völlig egal wie man(n) (Frau) gekleidet ist.

  • Das ist doch völliger Unsinn. Es funktioniert auch überhaupt nicht, weil zB andere Schadstoffklassen und Abgasgrenzwerte gelten. Da es, wie nun schon oben mehrfach erwähnt, keine passenden Gutachten gibt, kann man auch nix umschreibe

    Da hast Du vermutlich was in den falschen Hals bekommen. Mit umschreiben meine ich keine Ümschlüsselung o.ä., sondern daß der TÜV nur noch Fahrzeuge abnehmen wird, die der tatsächlichen Zuordnung entsprechen, d.h. z.B. sechs Sitze kein Lkw und somit keine Abnahme, bevor das Fahrzeug in der Zulassung seiner tatsächlichen Bestimmung entspricht. Ob Du für die Karre dann kein Abgasgutachten oder sonstigen Nachweis hast, interessiert den Gesetzgeber überhaupt nicht. Das bleibt dann Deine Sache. Übrigens Nachweise über den Schadstoffausstoß von US-Fahrzeuge gibt es drüben schon, nur hat sich hier niemand Gedanken über ein entsprechendes Gutachten gemacht. Vorfür auch, es waren ja Lkw.


    Das es nicht so bleiben kann wie es ist, also ein Fahrzeug mit unterschiedlichen Bewertungen in Bezug auf Zulassung u. Steuer, siehst Du doch schon daran, daß einige aufmucken und es nicht einsehen, daß bei der Einfuhr ein PU als LKW mit entsprechendem Zoll gilt. Es wird nicht lange dauern, bis ein Obergericht eine Entscheidung fällen wird, wenn nicht schon geschehen. Es muss ja auch nicht zwingend zu der Einstufung Pkw kommen, vielleicht wird ja eine neue Unterklasse geschaffen oder PU's grundsätzlich der Zulassung Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl./ Pkw Pick-Up bzw.Geländefz.Pers.bef. / Pkw Pick-Up zugeordnet werden.


    Im Einzelfall ist die Frage in anderen rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Fahrverbote, Geschwindigkeit etc) im Vergleich ja auch nicht unerheblich und die wiederkehrende Behauptung, "was in der Zulassungsbescheinigung steht ist maßgebend" kann nur auf den ersten Blick richtig sein, wird aber einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung nicht standhalten können.


    Lass uns abwarten, spätestens bis Jahresende haben wird Klarheit und noch manches tränendes Auge.


  • Totaler Quatsch...


    Richtig, der ganze Beitrag war (eigentlich eindeutig) als Satire zu lesen (hoffentlich habe ich keinen tür... Präsidänt beleidigt... :whistle: )
    Bezug war der letze Satz in Gregors beitrag zuvor.




    Seit 2015 hat der Zoll klare Bestimmungen (s.o.) , ist dem völlig egal wie man(n) (Frau) gekleidet ist.


    :D:D:D

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