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Neuregelung für LPG Einbau

  • Moin moin,


    an mir ist das völlig vorbei gegangen: Seit Anfang Oktober gelten Neuregelungen für den Einbau von Flüssiggas Anlagen, die dem US Car Fahrer eine Umrüstung von nun an gefühlt unmöglich machen wird. Wie seht ihr das?



    Bisher am besten beschrieben habe ich das hier gefunden: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.



    Auszug:



    Zulassungsverfahren


    Durch die Neufassung des § 41a StVZO ( im Rahmen der 42. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) wurden die Vorschriften für die Zulassung und für den Betrieb von Druckgasanlagen neu geregelt. Die Anforderungen der ECE-Regelungen 67 und 115 sind jetzt verbindlich vorgeschrieben. Die Neuregelungen gelten seit 1. April 2006.


    Fahrzeuge, die serienmäßig mit einer Autogasanlage ausgerüstet sind, müssen nach Inkrafttreten der Vorschriften bei der Typgenehmigung nach ECE-R 67 überprüft worden sein.


    In bereits zugelassenen Fahrzeugen dürfen ab diesem Stichtag nur noch Gasanlagen nachgerüstet werden, die eine Genehmigung nach ECE-R 115 besitzen. Liegt diese Genehmigung nicht vor (und sind etwa nur deren einzelnen Bauteile nach ECE-R 67 geprüft), erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug muss im Rahmen einer Einzel-Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO neu zugelassen werden. (lt. VdTÜV ab 1.10.2017 nicht mehr möglich)


    In Bezug auf die einzelnen Bauteile wird zwar auch in der ECE-R 115 auf die Anforderungen der ECE-R 67 verwiesen, darüber hinaus muss jedoch der Anlagenhersteller u.a. nachweisen, dass das Abgasverhalten des Kraftfahrzeuges durch die Nachrüstung nicht negativ beeinflusst wird. Zusätzlich müssen jeder Gasanlage technische Handbücher für Einbauer und Benutzer beigelegt werden. Gasanlagen, die nach ECE-R 115 genehmigt wurden, erkennt man am ECE-R-115-Genehmigungsschild, das jeder Anlage vom Hersteller beigelegt ist und nach dem Einbau des Systems gut sichtbar im Fahrzeug angebracht werden muss.


    Um sicherzustellen, dass die Gasanlage korrekt eingebaut wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist, muss das Fahrzeug anschließend einer Gas-Systemeinbau-Prüfung (GSP) unterzogen werden. Die Kosten hierfür betragen 119,- € (Gebühren-Nr. 413.6.2). Die GSP können amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie dafür anerkannte Kfz-Werkstätten durchführen, sofern diese den Einbau der Gasanlage selbst vorgenommen haben.


    Nach erfolgter Prüfung ist die Nachrüstung unverzüglich der Zulassungsbehörde zu melden und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu veranlassen.



    Ausschlaggebend ist diese Definition in der ECE R115:
    " ... Einige Gasnachrüstsysteme sind nach der ECE-R 115 (LPG- und CNG-Nachrüstsysteme) genehmigt. Diese enthalten eine bebilderte Einbauanleitung, wie konkret an diesem Fahrzeugtyp was, wo, wie eingebaut und befestigt werden muss. Es ist in der Sprache des Zulassungslandes auszustellen. Nachrüstsysteme, die keine ECE-R-115-Genehmigung haben, müssen zumindest entsprechend den technischen Vorgaben der ECE-R 67 eingebaut sein. Dabei muss jedoch immer ein Abgasgutachten des Herstellers für das spezielle Kraftfahrzeug mitgeliefert werden....)..."
    Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Gassystem-Einbauprüfung

    Was das für unsere Import Fahrzeuge bedeutet kann sich dann jeder selbst ausmalen. :fie:





    Gruß


    Olli

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was ihr lest ;)

  • Nachtrag: Es scheint Sonderregelungen für Fahrzeuge mit genullten Schlüsselnummern zu geben.

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was ihr lest ;)

  • Meine Gasanlage verrichtet seit 2009 Ihren Dienst in meinem Motorraum.
    Ich mache mir da keine Sorgen.........

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
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  • kann das mal jemand übersetzen? Ich kappiers nämlich nicht... :hmm:

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Ich glaube, dass heisst einfach nur, dass Du nicht jede billig Anlage verbauen kannst, bzw darfst.
    Meine KME hat diese ECE R 115 Regelung erfüllt und der Hoe ist darin eingeschlossen.
    Ein guter Gasbauer sollte ja genau sowas wissen und Anlagen anbieten, die diese Anforderungen erfüllen.


    So verstehe ich das jedenfalls. Und beim TÜV letzte Woche war das auch keine Diskussion.


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  • Meinem Kumpel habens letztes Jahr in seinen Dodge ne KME eingebaut und eingetragen, also locker bleiben
    Gruß
    Hans :)

    • Offizieller Beitrag

    Mein Hoe hat am 24.01.2017 seine KME bekommen (und eingetragen bekommen)


    (Mein Hoe hat eine TSN weil es ein EU Modell ist welches via Rüsselsheim ausgeliefert wurde, also nix mit genullt und so..)

    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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    Chevy Tahoe LPG
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  • ok, aber was bedeutet das konkret für künftige Gas-Einbauten in US-Cars?

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • mir wahrscheinlich auch irgendwann 2018, daher die Frage. Na da bin ich ja mal gespannt...

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Also ich habe in meinem Eu Tahoe mit TSN seit 2013 eine Prins, die laut Typenschild des Umrüsters der ECE 115 entspricht.

    Es grüßt der Jörg

  • Hab grad ma kurz bei Autogas Rankers angefragt. Wollt es geklärt haben, BEVOR ich mir ne Schleuder anschaff.
    Auskunft: "Hi, bei Amis ist das bei genullter Schlüsselnummer egal.
    Da gilt die Regelung nicht."
    Also somit bestimmt schonma 75% der Interessierten hier abgedeckt :D

    Wer kommt auch bei Regen und Gewitter? Der Nippelzwicker!!

  • Jep, ich habe zwischenzeitlich ähnliche Aussagen bekommen. Mit genullten Schlüsseln fällt man nicht unter die Regelung.


    Unsere Schüsseln laufen auch alle seit Jahren (zum Teil Jahrzehnten) auf LPG. Aber es gibt immer einen nächsten und da ist es gut zu wissen, dass es nach der Regelung für uns als US Car Fahrer unter dem Strich einfacher zu sein scheint als in Zukunft für den Otto-Normal-PKW-Fahrer. :headbang:

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was ihr lest ;)

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