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Frage: 100 km/h Zulassung Zugfahrzeug und Anhänger

  • Moin,
    würde mich mal interessieren, wenn ich im Fahrzeugschein eine 100 km/h Zulassung bei Anhängerbetrieb eingetragen habe, muß dann der Anhänger dennoch eine extra 100 km/h Zulassung haben oder darf ich auch ohne die 100 km/h Zulassung am Anhäger dann schnell fahren mit dem Anhänger ??? :denk::denk: (verzwickte und Verwirrende Rechtslage was das angeht ) :grumble:

    Gruß Micha :headbang:

    Behandel jedes Problem wie es ein Hund tun würde....

    wenn du es nicht essen kannst oder damit spielen,

    dann Pinkel drauf und gehe weiter.....


    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

    das die, die es vergessen haben, mich noch am Arsch lecken können...... !!!

    :wegrenn:

    • Offizieller Beitrag

    DAS ist einfach...


    1. Gibts die EIntragung im FS des ZUG fahrzeugs nicht mehr. (Das wurde wieder abgeschafft, ebenso die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug)


    2. Ist die 100er Zulassung abhängig vom Anhänger (der muss die haben)


    3. darf das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht über 3,5 to liegen.


    zu1: Die 100er zulassung bekommt der Anhänger aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen.
    siehe dazu auch: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
    Chevy Tahoe LPG
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  • ok danke,
    sowas in die Richtung habe ich mir schon fast gedacht....typisch deutsch eben .

    Gruß Micha :headbang:

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    wenn du es nicht essen kannst oder damit spielen,

    dann Pinkel drauf und gehe weiter.....


    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

    das die, die es vergessen haben, mich noch am Arsch lecken können...... !!!

    :wegrenn:

  • Das ist jetzt Spitzfindigkeit, was ist mit Fahrzeugen, die genau 3500 Kg drin stehen haben???

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.


  • Steht doch da, bis 3,5to.


    Fahrzeuge mit 3,5to oder mehr dürfen eh nur max. 80km/h fahren..... :whistle:


    Haste wieder net aufgepasst inne Fahrschule....?! :D

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • Fahrschule??? wasn dat??? :hmm:
    ach das sind die komischen Gurken die immer den Verkehr aufhalten :1007:


    Hier nochmal ein Bildchen von meinem FZ .
    Lesen kann man da viel, doch das verstehen ist immer so eine sache...obwohl es ja eigentlich deutlich steht.

    Dateien

    Gruß Micha :headbang:

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    wenn du es nicht essen kannst oder damit spielen,

    dann Pinkel drauf und gehe weiter.....


    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

    das die, die es vergessen haben, mich noch am Arsch lecken können...... !!!

    :wegrenn:

  • Is doch ganz einfach: solange dein Gespann unter 6350kg wiegt darfst du 100km/h


    auf BAB oder BAB-Ähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen fahren.


    Auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen gelten weiterhin 80km/h!

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • bin zu blöd für multizitat ...


    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. schreibt: "zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t"


    ... also sind 3,5 t inkl.




    Is doch ganz einfach: solange dein Gespann unter 6350kg wiegt darfst du 100km/h


    ???


    wie kommste darauf?

    ------------- Das Leben ist wie eine Zugfahrt. ---------------

    ---------- Es steigen Leute ein und wieder aus. ------------

    Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.

  • Ick werd einfach mal zu den Graukitteln fahren und dort mich mal schlau machen,
    EIGENTLICH sollten die das ja wissen :hmm:

    Gruß Micha :headbang:

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    wenn du es nicht essen kannst oder damit spielen,

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    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

    das die, die es vergessen haben, mich noch am Arsch lecken können...... !!!

    :wegrenn:


  • Die 3,5to gelten allgemein für Fahrzeuge.


    Die 6,35to in diesem Fall für die Kombination Auto mit Anhänger.

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • micha, lies einfach den link vom tüv und den Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen..


    dann kannste dir den weg sparen...


    und vergiss die eintragung im tahoe schein. ;)

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  • Die 3,5to gelten allgemein für Fahrzeuge.


    Die 6,35to in diesem Fall für die Kombination Auto mit Anhänger.


    nun wenn ich mal rechne: quelle humbaur link


    Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung
    Leermasse des Zugfahrzeugs: 3.500 kg
    Leermasse 3.500 kg x Faktor X = 1,2
    = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 4.200 kg + 3.500 kg ---> 7.700kg



    evtl. gibt es eine max beschränkung bis 7,5 ???


    aber auf jeden Fall mehr als 6,35 ...

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  • Also gelten nur 80km/h.

    Gruß Harald

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  • wieso nur 80?


    das ist ein auszug aus der 100 er regelung.

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  • ick denke ma, das ist so ein thema was sich kaputt diskutieren läßt.
    wie gesagt, ich werd mal zu den menschenviechern hin fahren und fragen, die sollten es ja plausible erklären können.
    fahre ja eh täglich dort vorbei

    Gruß Micha :headbang:

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    :wegrenn:

  • gib uns dann bitte mal bescheid ob auf der tüv nord und humbaur seite das selbe geschrieben steht was die örtlichen dir mitteilen ... ;)


    denn in meinen augen ist es ganz klar definiert was geht und was nicht ...

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  • das werd ich machen. :top:

    Gruß Micha :headbang:

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    :wegrenn:

  • wieso nur 80?


    das ist ein auszug aus der 100 er regelung.


    Genau, aber in diesem Beispiel gelten die 100km/h NUR bis zu dem Gewicht BIS 6,35to!

    Gruß Harald

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  • ich finde keine beschränkung auf 6, ... :(


    sorry muß ich wohl übersehen.


    ich habe die tüv seite nun noch einmal gelesen , hmm ...


    wo kann ich diese einschränkung finden harald?

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  • In dem Bild vom Fahrzeugschein unter Punkt 33 .... :whistle:

    Gruß Harald

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